Neues Urteil: Entschädigung auch bei Airline-Streik - Flightright AT

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Neues Urteil: Entschädigung auch bei Airline-Streik

Jetzt in nur 2 Minuten online Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen

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Das Wichtigste zum Thema „Neues Urteil „

  • Fluggäste haben bei Flugausfällen durch Airline-Streiks Entschädigungsansprüche.
  • EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt auch bei Streiks.
  • Airlines können sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.
  • Höhe der Entschädigung hängt von Flugdistanz und Verspätungsdauer ab.
  • Bei Annullierung des Fluges steht dem Passagier Wahlrecht zwischen Rückerstattung oder alternativem Flug zu.
  • Bei Verspätungen ab 2 Stunden haben Passagiere Anspruch auf Verpflegung und Kommunikationsmöglichkeiten.
  • Bei Flugausfall können Passagiere auch Erstattung der Ticketkosten oder Unterbringung in einem Hotel fordern.
  • Entschädigung ist unabhängig davon, ob Airline oder Gewerkschaft den Streik verursacht hat.
  • Passagiere sollten Entschädigungsanspruch innerhalb von 3 Jahren geltend machen.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Streiks kommen leider immer wieder vor und bringen den Flugverkehr dabei oft erheblich durcheinander –  mit den entsprechenden Folgen für die Reisenden. Annullierungen und Verspätungen sind meist vorprogrammiert. Für Reisende, die von einem Streik des Airline-Personals betroffen sind, gibt es jetzt aber gute Nachrichten: Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im März 2021, dass Passagiere und Passagierinnen Anspruch auf eine Entschädigung haben können, wenn ihr Flug wegen eines Streiks der Airline-Mitarbeitenden ausfällt oder sich stark verspätet. Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch ist, dass der Streik unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen von der Gewerkschaft organisiert und angekündigt wurde.

Wenn auch Sie in den letzten 3 Jahren einen streikbedingten Flugausfall oder eine Verspätung erlebt haben, dann bestehen sehr gute Chancen, dass Sie dafür eine Entschädigung von der Fluggesellschaft erhalten können. Werden Sie am besten noch heute aktiv – es ist Ihr gutes Recht.

Worum ging es im konkreten Fall?

Im vor dem EuGH verhandelten Fall ging es um einen Passagier, der im April 2019 mit Scandinavian Airlines (SAS) von Malmö nach Stockholm fliegen wollte. Zu der Zeit befanden sich die Piloten der Fluggesellschaft in einem siebentägigen Streik. Insgesamt fielen mehr als 4.000 Flüge aus – so auch der Flug des Passagiers, der dafür eine Entschädigung von SAS verlangte. Die Fluggesellschaft lehnte eine Entschädigung ab, da der Streik in ihren Augen ein “außergewöhnlicher Umstand” sei und dem Fluggast daher keine Entschädigung zustünde. 

EuGH stellt sich auf die Seite der Passagiere

Das Gericht sah das jedoch anders als die Fluggesellschaft und entschied: Ein fristgerecht angekündigter Streik der Airline-Mitarbeitenden ist kein „außergewöhnlicher Umstand“. Denn ein Streik, der gewerkschaftlich organisiert ist und das Ziel hat, die Arbeitsbedingungen der Angestellten zu verbessern, gehört juristisch betrachtet zur sogenannten „normalen Ausübung der Tätigkeit der Fluggesellschaft“ und ist damit ein vorhersehbares Ereignis. In so einem Fall hat die Fluggesellschaft nach Ansicht des Gerichts Möglichkeiten, sich auf die Folgen des Streiks, z.B. Annullierungen und Verspätungen, vorzubereiten und ihnen vorzubeugen. Das Gericht stellte klar, dass ein Streik der Airline-Mitarbeitenden im Unterschied zu Streiks des Flughafenpersonals oder der Luftsicherung ein „internes“ Ereignis ist, auf das die Fluggesellschaft prinzipiell Einfluss hat. Aus diesen Gründen können von Airline-Streiks betroffene Reisende bei einem Flugausfall oder einer Verspätung nach EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro haben.

Wegweisendes Urteil für Tausende Fluggäste in Europa 

Die Entscheidung des Gerichts ist dabei nicht nur für diejenigen Reisenden, die im Frühjahr 2019 wegen des SAS-Streiks auf gepackten Koffern sitzen geblieben waren, eine gute Nachricht.  Vielmehr bedeutet die Entscheidung, dass Reisende auch im Zusammenhang mit zahlreichen weiteren Airline-Streiks der vergangenen Jahre eine Entschädigung geltend machen können. Denn das Urteil des Gerichts kann rückwirkend auch auf andere Fälle angewendet werden. Das Urteil stärkt die Position von Passagieren und Passagierinnen aber nicht nur nachträglich, sondern hat auch Signalwirkung für zukünftige Streik-Fälle.

Wie kann Flightright Ihnen weiterhelfen?

Sind Sie aktuell von einem Flugstreik betroffen? Ihr Flug ist überbucht, verspätet oder fällt aus?

Tipp: Flightright hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte! Mit uns können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei prüfen.

Als Experten und Expertinnen zum Thema Fluggastrecht setzen wir ihr Recht auf Entschädigung gegenüber der Airline durch!

Flightright kämpft als marktführendes Verbraucherportal für die Durchsetzung von Fluggastrechten. Wir treten für Ihre Rechte im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein und berufen uns dabei auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union. Gerne helfen Ihnen die Expert:innen für Fluggastrechte von Flightright auch bei Ticketkostenerstattungen und Erstattungen von abgesagten Pauschalreisen. 


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