Entschädigung bei Flugverspätung

Wenn Sie als Fluggast in der EU von einer Flugverspätung betroffen sind, haben Sie Anspruch auf 250 € bis 600 € Entschädigung, sowie auf Verpflegungsleistungen am Flughafen. Das EU-Fluggastrecht legt fest, dass Fluggesellschaften ab 3 Stunden Verspätung zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet sind. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass die Airline selbst für die Verspätung verantwortlich ist.

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Das Wichtigste zum Thema „Entschädigung bei Flugverspätung“

  • Bei Verspätungen von 3 oder mehr Stunden haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigungen.
  • Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Flugdistanz und Verspätungsdauer.
  • Verspätung von über 5 Stunden: die Airline ist verpflichtet, Ihnen die Kosten vollständig zu erstatten oder sie findet eine, für Sie akzeptable, alternative Beförderung zum Bestimmungsort.
  • Bei außergewöhnlichen Umständen wie Streiks oder Unwetter besteht kein Anspruch.
  • Die Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche beträgt 3 Jahre.
  • Fluggastrechte-Verordnung der EU schützt Passagiere in solchen Fällen.
  • Auch bei Annullierung des Fluges besteht Anspruch auf Entschädigung.
  • Bei Flugverspätung besteht unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Verpflegung.
  • Eine rechtliche Unterstützung von Flightright wird bei Schwierigkeiten empfohlen.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

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Flightright verhilft Ihnen einfach und unkompliziert zu Ihrem Recht. Prüfen Sie unverbindlich mit unserem Entschädigungsrechner, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht und beauftragen Sie Flightright bequem online mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs.

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Was sind meine Rechte, wenn mein Flug sich verspätet?

  • Ab 3 Stunden Flugverspätung haben Sie Anspruch auf Entschädigung
  • Betroffenen Passagieren stehen, unabhängig vom Ticketpreis, 250 € bis 600 € zu
  • Nach 2 Stunden muss die Airline Snacks und Getränke bereit stellen
  • Verschiebt sich Ihr Flug auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft für eine Übernachtungsmöglichkeit sorgen

Was sollte ich bei einer Flugverspätung tun?

  • Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Verspätungsgrund schriftlich bestätigen
  • Sammeln Sie Beweise: Zum Beispiel über Mahlzeiten oder ausgegebene Gutscheine
  • Bestehen Sie auf Ihre Versorgungsleistungen am Flughafen
  • Bestimmen Sie mit unserem Entschädigungsrechner Ihren Anspruch.

Haben Sie in den letzten 3 Jahren eine Flugverspätung erlebt?

Wann erhalte ich eine Entschädigung für meine Flugverspätung?

Seit 2004 regelt das EU-Fluggastrecht Nr. 261/2004 Entschädigungen bei Flugverspätungen. Die Höhe der Entschädigung hängt hierbei nicht von dem ursprünglichen Ticketpreis ab, sondern richtet sich nach der Länge der Flugstrecke. Bei Verspätungen von 3 oder mehr Stunden haben Fluggäste Anspruch auf folgende Entschädigungsleistungen:

  • Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 250 € zu
  • Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 400 € zu
  • Langstrecke (über 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 600 € zu

Ihre Ansprüche können Sie bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen. Ob Ihr Flug Teil eines Pauschalurlaubs war oder Sie auf dem Weg zu einem Geschäftstermin waren, spielt für Ihre Entschädigung keine Rolle. Um unter das EU-Fluggastrecht zu fallen muss Ihr Flug entweder in der EU starten oder Ihr Flug muss in der EU landen während die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.

Entschädigung bei Flugverspätung: Das steht Ihnen zu

Kurzstrecke bis 1.500 kmMittelstrecke bis 3.500 kmLangstrecke ab 3.500 km
z.B. Wien – Mailandz.B. Wien – Lissabonz.B. Wien – Abu Dhabi
250€400€600€

Was zählt als Ankunftszeit?

Die Verspätungszeit wird anhand der Ankunftszeit und nicht anhand der Zeit des Abfluges berechnet. Die Ankunftszeit ist der Moment an dem das Flugzeug seinen Zielflughafen erreicht und mindestens eine der Flugzeugtüren sich öffnet. Diese Regelung stützt sich auf die Annahme, dass Passagiere ab diesem Zeitpunkt das Flugzeug verlassen können.

Habe ich auch als Geschäftsreisender Anspruch auf Entschädigung?

Auch wenn der Grund Ihres Fluges ein geschäftlicher Termin war, haben Sie Anspruch auf Entschädigung und nicht Ihr Arbeitgeber. Die Entschädigung steht immer demjenigen zu, der den Schaden tatsächlich erlitten hat und nicht automatisch dem, der das Ticket zahlt. Dabei ist es irrelevant, ob Sie Angestellter eines Unternehmens oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind.

Wichtig

Auch wenn die Airline Sie mit Gutscheinen für Essen und Trinken versorgt, haben Sie trotzdem Anspruch auf die volle Entschädigungssumme.

Wie bekomme ich meine Entschädigung, wenn mein Flug sich verspätet?

Zuerst müssen Sie herausfinden, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Dies ist für Einzelpersonen meist kein einfaches Vorhaben. Ohne Zugriff auf Flugdatenbanken, vergleichbare Verspätungsfälle und Rechtsexpertise ist es schwer Ihren Anspruch auf Entschädigung zu ermitteln und besonders, ihn bei der Fluggesellschaft durchzusetzen.

Zeigt der Entschädigungsrechner an, dass Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie uns sofort mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Mit uns haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der sich seit vielen Jahren erfolgreich um die Durchsetzung von Fluggastrechten kümmert. Wir wissen, wie man mit den Airlines verhandelt und welche Tricks sie auf Lager haben. Deshalb können wir den Airlines auf Augenhöhe begegnen. Wir holen Ihnen Ihre Entschädigung. Wenn es sein muss, gehen wir dafür bis vor Gericht. Dabei tragen wir das volle Kostenrisiko: Verlieren wir einen Fall, tragen wir allein die Kosten. Gewinnen wir einen Fall – außergerichtlich oder vor Gericht – erhalten wir eine Erfolgsprovision von 20 bis 30 % (zzgl. Mehrwertsteuer). Sie sind also jederzeit vor unnötigen, hohen Kosten geschützt. Unsere Erfolgsquote für die gerichtliche Durchsetzung liegt übrigens bei 99 %.

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Warum kann ich meine Ansprüche nicht alleine durchsetzen?

Viele Airlines kommen ihrer Zahlungspflicht nicht nach. Sie ignorieren die Kontaktaufnahmen der Passagiere oder vertrösten sie. Manchmal bieten sie ihnen billige Gutscheine an, die dem wahren Wert der Entschädigung nicht nahe kommen und lassen sie zusätzlich eine Verzichtserklärung für weitere Ansprüche unterschreiben. Hier kalkulieren die Fluggesellschaften ganz bewusst mit dem Unwissen der Fluggäste beziehungsweise damit, dass diese irgendwann genervt und frustriert aufgeben. Flightright akzeptiert das nicht. Wir verhelfen Fluggästen zu Ihrem Recht und verschaffen Ihnen endlich Gehör.

Sie müssen keinen zeitaufwendigen und nervenaufreibenden Papierkrieg mit der Airline führen. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Airline für Sie. Wenn es nötig ist, gehen wir für Ihr Recht auch bis vor Gericht. Ärgern Sie sich nicht länger über die Airlines – nutzen Sie unsere Expertise und unser Wissen, um endlich zu Ihrer rechtmäßigen Entschädigung zu gelangen.

versorgungsleistungen-am-flughafen

Was steht mir bei langen Wartezeiten am Flughafen zu?

Sie stehen am Abflughafen und müssen auf Ihren Flieger warten? Sichern Sie sich umgehend Ihren Anspruch auf Versorgungsleistungen. Diese variieren je nach Strecke. Hier finden Sie einen Überblick, was Ihnen zusteht.

  • Kurzstrecke bis 1500 km: ab 2 Stunden Wartezeit kostenfreie Getränke, Snack sowie E-Mails, Fax und zwei Telefonate
  • Mittelstrecke 1500-3500 km: ab 3 Stunden Wartezeit kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
  • Langstrecke ab 3500 km: ab 4 Stunden Startverzögerung kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax

Verspätung von über 5 Stunden

Unabhängig von der gebuchten Flugstrecke steht Ihnen bei mehr als 5 Stunden Verspätung der Rücktritt von Ihrem Flug zu. Die Airline ist verpflichtet, Ihnen die Kosten vollständig zu erstatten oder sie findet eine, für Sie akzeptable, alternative Beförderung zum Bestimmungsort. Wollen Sie Ihren Flug nicht mehr antreten, muss die Fluggesellschaft Ihnen außerdem einen Transport vom Flughafen zu Ihrem Ausgangspunkt anbieten.

Haben Sie in den letzten 3 Jahren eine Flugverspätung erlebt?

Abflug erst am nächsten Tag

Ihnen steht eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Airport zu. Wenden Sie sich dafür direkt an die Airline und lassen Sie sich die Zusage für Zimmer und Transfer schriftlich bestätigen.

Was sind außergewöhnliche Umstände bei einer Flugverspätung?

Ist die Fluggesellschaft nicht für die Flugverspätung verantwortlich, muss sie gemäß der Fluggastrechte-Verordnung keine Entschädigungszahlung leisten. Dies gilt bei so genannten „außergewöhnlichen Umständen“. Dazu zählen

  • Sperrungen des Flughafens oder Luftraums
  • politische Instabilität
  • unvermeidbare Sicherheitsrisiken
  • Streiks
  • Vögel im Triebwerk
  • Unwetter.

Eine Ausnahme: Die Airline hätte das Problem vermeiden können. Hat sich die Airline zum Beispiel bei einem Wintereinbruch nicht ausreichend mit Enteisungspräparat eingedeckt, ist sie unter Umständen für die Flugverspätung verantwortlich – vor allem, wenn die Maschinen anderer Fluggesellschaften planmäßig starten konnten.

Legt die Airline einen außergewöhnlichen Umstand dar, kann sie sich damit noch nicht allein von der Entschädigungszahlung befreien. Nach dem EuGH-Urteil vom 11. Juni 2020 (Az. C-74/19) müssen Fluggesellschaften bei dem Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes beweisen, alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen berücksichtigt zu haben, um eine frühestmögliche anderweitige Beförderung für betroffene Fluggäste sicherzustellen. Die Fluggesellschaft muss darlegen, dass es nicht möglich war, den einzelnen Fluggast auf eine schnellere Verbindung umzubuchen. Dabei müssen Fluggesellschaften nachweisen, dass sie eine Umbuchung auf ihre eigenen, aber auch auf Flüge anderer Airlines mit direkter oder indirekter Verbindungen geprüft haben. Auch alternative Beförderungsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi muss die Airline berücksichtigen, wenn sie den Passagier schneller an sein Ziel bringen.

Wie kann ich meinen zukünftigen Flug absichern?

Sie haben in Zukunft eine Flugreise geplant und wollen schon im Voraus sicher sein, keine Entschädigungszahlungen zu verpassen? Kein Problem. Sie können Ihre Flüge schon im Voraus in unseren Entschädigungsrechner eintragen und wir machen Sie darauf aufmerksam, wenn Entschädigungsansprüche für Sie bestehen.

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Checkliste: Ihre Rechte bei Flugverspätung

  • Sie könnten Anspruch auf 250 € bis 600 € Entschädigung haben, wenn Ihr Flug 3 oder mehr Stunden Verspätung hat.
  • Nach 2 Stunden Wartezeit am Flughafen haben Sie bereits Anspruch auf Getränke und Snacks von der Fluggesellschaft.

Voraussetzungen:

  • Sie haben rechtzeitig eingecheckt. (Normalerweise bis 45 Minuten vor Abflug)
  • Ihr Problemflug ist nicht länger als 3 Jahre her
  • Die Fluggesellschaft ist verantwortlich für die Verspätung. (Beispiel: Technisches Problem oder erkranktes Bordpersonal)
  • Ihr Flug ist entweder in der EU gestartet (jede Airline) oder ist in der EU gelandet (Airlines mit Sitz in der EU)
  • Die Buchungsart, also ob beispielsweise Einzelbuchung, Geschäftsreise oder Pauschalurlaub, spielt keine Rolle für Ihr Recht auf Entschädigung.

Ihre Rechte bei:

Ticketerstattung
Flugverspätung
Flugausfall
Nichtbeförderung
Überbuchung
Pauschalurlaub
Geschäftsreisen
Streik
Unwetter
Verpasste Anschlussflüge
EU Fluggastrechte
Fluggepäck

Aktuelle Flugverspätungen

Sind Sie aktuell von einer Flugverspätung betroffen und Streik oder schlechte Wetterbedingungen sind nicht der Auslöser? Hier können Sie Ihren verspäteten Flug finden, Ihren Anspruch auf Entschädigung direkt in unserem Entschädigungsrechner überprüfen und Flightright bequem online mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigung beauftragen.

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