Hatten Sie bei Ihrer Pauschalreise ein Flugproblem? | Flightright

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Ihre Rechte bei Pauschalreisen

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Ihre Rechte als Pauschalurlauber: Das können Sie bei Problemen tun

Der Veranstalter ändert plötzlich die Flugzeiten, die Koffer gehen verloren oder der Check-in am Flughafen wird Ihnen verweigert. Auch bei Pauschalreisen kann etwas schiefgehen. Damit Reisende auch in Problemsituationen entspannt bleiben, zeigt Flightright Pauschalreisenden ihre Rechte und auch Pflichten.

Zu spät oder gar nicht in den Urlaub gestartet? Auch bei Flugproblemen im Rahmen von Pauschalreisen gilt die EU-Fluggastrechte-Verordnung. Bei Annullierung, Verspätung, Überbuchung und verpassten Anschlussflügen haben Passagiere nach EU-Fluggastrechte-Verordnung einen Anspruch auf Entschädigung oder Ticketerstattung.

Kundenbewertung der Flightright GmbH

Das Wichtigste zum Thema „Ihre Rechte bei Pauschalreisen“

  • Es besteht unter Umständen ein Recht auf kostenlose Stornierung.
  • Sie haben ein Recht auf Minderung des Reisepreises.
  • Es besteht ein Recht auf Reisepreisminderung bei Änderungen.
  • Ein Anspruch auf Entschädigung gilt auch bei Flugverspätungen.
  • Es besteht bei Pauschalreisen unter Umständen ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro.
  • Reisende haben bei einem Pauschalurlaub in der Regel das Recht, auf die ursprünglich gebuchten Zeiten zu bestehen.
  • Im Falle einer vertraglichen Abweichung, stellen Sie eine Preisminderung sowie Erstattung von Mehrkosten und Schadensersatz in Rechnung.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Was steht mir als Pauschalreisender zu?

  • Recht auf die ursprünglich gebuchten Zeiten
  • Ab 3 Stunden Flugverspätung Entschädigung bis zu 600 Euro
  • Ab 5 Stunden Flugverspätung kann eine Reisepreisminderung von 5% geltend gemacht werden (Frankfurter Tabelle)
  • Rücktritt von der Reise bei erheblicher Beeinträchtigung der Reiseleistung durch Flugverspätung
  • Erstattung des Ticketpreises bei Zugverspätung bei Rail & Fly Tickets
  • Erstattung eines Teil des Reisepreises bei verlorenem Gepäck
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Was muss ich als Pauschalreisender tun?

  • Pünktlich am Check-In einfinden
  • Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Verspätungsgrund bestätigen
  • Sammeln Sie Beweise: Fotos, Belege von Ihren Ausgaben, Tickets, Gutscheine
  • Bestehen Sie auf Ihre Versorgungsleistungen am Flughafen
  • Berechnen Sie Ihre Entschädigungsansprüche mit unserer Hilfe
  • Nutzen Sie unsere Rechtsexpertise: Wir holen Ihnen Ihr Geld zurück
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Flugzeiten verschoben?

Für viele Pauschalurlauber sind die Flugzeiten essentiell, um das Maximum an Urlaubszeit und das Optimum an Erholung aus den Ferien herauszuholen. Wenn der Veranstalter nach Verkauf seines Gesamtpaketes die Flugzeiten ändert, ist das für die Kunden entsprechend ärgerlich. Gut zu wissen, dass er in der Regel das Recht hat, auf die ursprünglich gebuchten Zeiten zu bestehen. Das hat Ende letzten Jahres der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: X ZR 24/13) entschieden. Laut Gerichtsurteil führten geänderte Reisezeiten zu einer Abweichung von der vertraglichen Leistung. Entsprechende Klauseln im Kleingedruckten der Reiseunterlagen, welche nachträgliche Änderungen bei Pauschalreisen ermöglichen sollen, sind unzulässig.

Zu spät oder gar nicht in den Urlaub gestartet?

Das können Sie tun:

  • Teilen Sie dem Reiseveranstalter am besten schriftlich mit, dass Sie mit den geänderten Zeiten nicht einverstanden sind.
  • Führen Sie an, dass Sie eine Preisminderung sowie Erstattung von Mehrkosten und Schadensersatz in Rechnung stellen werden, sollten Sie nicht doch zu den ursprünglichen Zeiten reisen können.
  • Fliegen Sie dennoch zur neuen Reisezeit, stellen Sie dem Veranstalter eine Rechnung unter konkreter Nennung des entstandenen Schadens und der Ausgaben.
  • Eine weitere Möglichkeit ist, sich einen Flieger zu buchen und dem Unternehmen nach der Reise die hierfür entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Dabei sollten Sie sich auf das BGH-Urteil berufen.
  • Werden die Reisenden weniger als 14 Tage vor der ursprünglich geplanten Abflugzeit über die Flugzeitenänderung informiert, kommt dies einer Flugannullierung gleich und berechtigt grundsätzlich zu einer Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro.

Zu spät am Check-in?

Kommen Urlauber zu spät oder gar nicht am Ziel an, ist nicht immer die Airline schuld. Immer wieder riskieren Reisende selbst ihren Mitflug, indem sie nicht rechtzeitig am Abfertigungsschalter erscheinen. Der Reiseveranstalter bzw. die Airline ist dazu verpflichtet, im Ticket die genaue Zeit anzugeben, zu der die Passagiere spätestens am Schalter zu erscheinen haben. Kommen die Fluggäste dennoch zu spät, ist die Fluggesellschaft durchaus berechtigt, die Beförderung zum Urlaubsort zu verweigern.

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Wann Sie noch mitfliegen dürfen:

  • Ist der Abfertigungsvorgang noch nicht beendet, können Sie über die auf dem Ticket angegebene Meldeschlusszeit hinaus auf Ihr Einchecken bestehen.
  • Ist der Abfertigungsvorgang noch nicht beendet, aber die Airlines bucht Sie dennoch auf einen anderen Flug (den Sie auch noch selbst zahlen müssen), können Sie entstandene Unkosten zurückzufordern. Sie müssen dann beweisen können, dass die Abfertigung bei Ihrer Ankunft noch nicht beendet war und dem Reiseveranstalter die Beförderungsverweigerung unter Angabe von Zeugen schriftlich anzeigen.
  • Sind Sie zu spät am Check-in, also über die Meldeschlusszeit hinaus, darf die Airline Ihnen den Mitflug verweigern.

Flug verspätet?

Tritt im Rahmen einer Pauschalreise eine erhebliche Flugverspätung auf, müssen Reisende auch dies nicht einfach hinnehmen: Ein verzögerter Abflug stellt hier einen Reisemangel dar und rechtfertigt eine Minderung des Reisepreises.

Wann es Geld zurückgibt:

  • Der Reisepreis kann bei Flugverspätungen anhand der „Frankfurter Tabelle“ gemindert werden. Ab der fünften Stunde sind es 5 Prozent des anteiligen Tagesreisepreises für jede weitere Stunde
  • Zusätzliche Kosten muss der Reiseveranstalter bis zu einer Gesamtsumme von 5.400 Euro (Montrealer Übereinkommen) übernehmen.
  • Der Passagier sollte den Reiseveranstalter unverzüglich auf die Verspätung hinweisen und sich diese schriftlich bestätigen lassen.
  • Zudem haben Pauschalreisende wie alle anderen Flugpassagiere auch laut EU-Fluggastrechte-Verordnung ((EG) 261/2004) einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro durch die verantwortliche Airline. Diese Summe muss direkt bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden und nicht über den Reiseveranstalter. Flightright ist darauf spezialisiert, diese Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.
WICHTIG
Urlauber können die Minderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter nicht zusätzlich zu einer Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft gemäß der Verordnung verlangen. Vielmehr kann der Betrag, den die Airline zahlt, auf den Anspruch auf Schadenersatz oder Minderung gegen den Reiseveranstalter angerechnet werden.

Flugverspätung und Reiserücktritt

Bei einer gravierenden Verspätung des Fliegers, die sich auf die gebuchte Gesamtleistung auswirkt, können Pauschalurlauber auch von der Reise komplett zurücktreten. Hierfür ist jeweils die Pauschalreise mit allen enthaltenen Leistungen als Gesamtheit zu betrachten.

In diesem Fall können Sie zurücktreten:

  • Nur, wenn die Flugverspätung die gesamte Reiseleistung und den erwarteten Erholungswert erheblich beeinträchtigt, besteht ein Kündigungsrecht.
  • Dies trifft zum Beispiel zu, wenn Passagiere die Abfahrt ihres Kreuzfahrtschiffes aufgrund einer Flugverspätung verpassen und sie nicht einfach zum Kreuzer dazu stoßen können.
  • Ein unabhängig von weiteren Reiseleistungen gebuchter Flug müsste nicht mehr angetreten werden, wenn eine Verspätung von mehr als fünf Stunden den Nutzen des Fluges mindert. Nach der EU-Verordnung können Passagiere auf den Flug verzichten und auf die komplette Rückzahlung des Ticketpreises bestehen.
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Zu spät am Flughafen bei Anreise mit der Bahn

Der Zug trudelt mit großer Verspätung im Bahnhof ein und jedes Hoffen, den Flieger ins Urlaubsparadies noch zu erwischen, ist aussichtslos. In der Regel bleibt der Fluggast auf allen ihm entstehenden Kosten sitzen, da das Eisenbahnunternehmen in einer solchen Situation nicht haften muss. Anders verhält es sich, wenn Pauschalreisende mit Rail & Fly-Ticket ihren Flug verpassen, weil ihr Zug verspätet eintraf. In einem solchen Fall muss der Veranstalter seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az: Xa ZR 46/10) für alle zusätzlichen Kosten infolge der Verspätung aufkommen.

Geld zurück bei Rail & Fly-Tickets:

  • Bei Rail & Fly-Tickets erhalten Sie den Flugticketpreis zurück,
  • vorausgesetzt, Sie hatten die Bahnverbindung so gewählt, dass Sie ohne die Zugverspätung rechtzeitig zur Abfertigung erschienen wären
  • und vorausgesetzt, der Reiseveranstalter hatte den Bahntransfer als eigene Leistung dargestellt.

Ohne Gepäck im Urlaub

Endlich am Ziel, aber vom Gepäck fehlt jede Spur? Wenn Gepäckstücke zu spät ausgeliefert werden, haben Pauschalreisende folgende Rechte.

Das steht Reisenden zu:

  • Pauschalreisende können einen Teil des bereits gezahlten Reisepreises zurückverlangen.
  • Zudem dürfen Sie sich eine nötige Grundausstattung auf Kosten des Reiseveranstalters bzw. der Fluggesellschaft anschaffen. (Jedoch moderat. Keine Mehrfachanschaffungen wie mehrere Hosen oder teure Markenartikel.)
  • Steht das vermisste Gepäck auch nach einem Tag nicht vor dem Apartment, ist dies umgehend dem Reiseveranstalter anzuzeigen: Zwischen 5 und 30 Prozent des Tagespreises stehen den Betroffenen pro Tag ohne ihr Gepäck zu.
  • Die Reklamation sollte in Gegenwart Dritter erfolgen, unbedingt schriftlich durch den Reiseveranstalter vor Ort oder in Deutschland bestätigt und an dessen Zentrale weitergeleitet werden.
  • Die Leistungsträger vor Ort wie das Hotel, sind hierfür in der Regel nicht die richtigen Ansprechpartner.

Checkliste: Dann steht Ihnen Geld zu

  • Sie waren pünktlich am Check-in (in der Regel 45 Minuten vor Abflug)
  • Ihr Problemflug liegt nicht länger als 3 Jahre zurück
  • Sie kommen mindestens 3 Stunden zu spät an ihrem Ziel an
  • Die Flugverspätung hat die Airline zu verantworten
  • Der Flug ist in der EU gestartet oder der Flug ist in der EU gelandet, vorausgesetzt, die Airline hat ihren Sitz in der EU
  • Auch wenn Sie schon Verpflegungs- oder Reisegutscheine von der Airline erhalten haben steht Ihnen eine Entschädigung zu
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Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle

Ihr Flug auf dem Weg in den Pauschalurlaub hatte Verspätung oder ist ausgefallen und Streik oder schlechte Wetterbedingungen sind nicht der Auslöser? In unserer Tabelle können Sie aktuelle Flugausfälle und -verspätungen finden und mit unserem Entschädigungsrechner direkt überprüfen, ob für Ihren Flug ein Anspruch auf Entschädigung besteht.

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Zu spät oder gar nicht in den Urlaub gestartet?

Auch bei Flugproblemen im Rahmen von Pauschalreisen gilt die EU-Fluggastrechte-Verordnung.

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