Flugverspätung und Flugausfälle mit Swiss
Die Schweizer Fluggesellschaft Swiss International Air Lines, kurz Swiss, hat ihr Hauptquartier und Drehkreuz auf dem internationalen Flughafen Zürich. Swiss Flüge kommen häufig pünktlich an ihr Ziel. Verspätungen oder Flugausfälle sind dennoch keine Seltenheit.
Hat ihr Flug mit Swiss Verspätung oder ist ausgefallen, dann haben Sie das Recht auf eine Entschädigung von 250 € bis zu 600 €. Ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, können Sie ganz einfach mit unserem Entschädigungsrechner überprüfen.

Was steht mir bei einer Flugverspätung oder einem Flugausfall mit Swiss zu?
- Nach EU-Recht zwischen 250 € und 600 € Entschädigung
- Ab 3 Stunden Flugverspätung, bei Flugausfall, Überbuchung oder verpasstem Anschlussflug
- Ihre Entschädigungssumme ist unabhängig vom Ticketpreis
- Ihre Entschädigung können Sie bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen.
Was sollte ich bei einer Verspätung oder einem Flugausfall mit Swiss tun?
- Grund für Verspätung oder Flugausfall idealerweise schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen lassen
- Beweise sammeln: Fotos, Belege von Ihren Ausgaben und Gutscheine
- Versorgungsleistungen am Flughafen sichern
- Unseren Entschädigungsrechner nutzen und Flightright mit der Durchsetzung beauftragen
Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle mit Swiss
Finden Sie hier Ihren verspäteten oder ausgefallenen Flug mit Swiss, für den ein Anspruch auf Entschädigung bestehen könnte. Überprüfen Sie gleich Ihren Anspruch in unserem Entschädigungsrechner und beauftragen Sie Flightright mit der Durchsetzung Ihrer Rechte.
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Ab wann bekomme ich Entschädigung bei Verspätung oder Flugausfall mit Swiss?
Basierend auf der EU-Fluggastrechteverordnung von 2004 haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung von über 3 Stunden, einem Flugausfall, einer Überbuchung oder einem verpasstem Anschlussflug. Ob Sie Ihren Flug als Geschäftsreisender antreten wollen oder eine Pauschalreise gebucht haben spielt für Ihren Anspruch auf Entschädigung keine Rolle. Ausgegebene Versorgungsleistungen entheben Swiss außerdem nicht von Entschädigungszahlungen. Einzige Voraussetzung: Ihr Flug muss in der EU gestartet sein oder bei Landung in der EU außerdem von einer Airline mit Hauptsitz in der EU durchgeführt worden sein. Sie können Ihre Ansprüche bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen. Ihnen steht keine Entschädigung zu, wenn der verspätete Abflug durch einen außergewöhnlichen Umstand wie Unwetter oder Streik verursacht wurde.
In folgenden Fällen haben Sie Anspruch auf Entschädigung:
- Verspätungen: Ihr Flug muss mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Ziel angekommen sein.
- Annullierungen: Wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über eine Annullierung informiert wurden.
- Überbuchung: Überbucht die Airline Ihren Flug und Sie finden keinen Platz mehr an Bord kommt das einer Nichtbeförderung gleich.
- Verpasster Anschlussflug: Wird aufgrund eines verpassten Anschlussfluges das Endziel mehr als 3 Stunden später erreicht.
Bei der Höhe Ihrer Entschädigung geht es nur um die Flugstrecke – nicht um den Preis, den Sie für Ihr Ticket gezahlt haben:
- Kurzstrecke (weniger als 1500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 250 € von Swiss zu
- Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 400 € von Swiss zu
- Langstrecke (über 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 600 € von Swiss zu
Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung oder verpasster Anschlussflug? Das steht Ihnen zu:
Kurzstrecke bis 1.500 km | Mittelstrecke bis 3.500 km | Langstrecke ab 3.500 km |
z.B. Wien – Mailand | z.B. Wien – Lissabon | z.B. Wien – Abu Dhabi |
250€ | 400€ | 600€ |
Wie sollte ich bei Flugverspätung oder Flugausfall mit Swiss vorgehen?
Um Ihre Entschädigung von Swiss einzufordern, müssen Sie zunächst herausfinden, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Ohne Rechtsexpertise und ohne Zugriff auf die richtigen Informationen, kann es kompliziert sein, den eigenen Anspruch zu bestimmen. Prüfen Sie deshalb gleich mit unserem Entschädigungsrechner online Ihren Anspruch und beauftragen Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Rechte. Mit uns haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der sich seit vielen Jahren erfolgreich um die Durchsetzung von Fluggastrechten kümmert und bereits über 430 Mio. Euro Entschädigung für seine Kunden durchsetzen konnte. Wir holen Ihnen Ihre Entschädigung und scheuen uns auch nicht davor, für Sie bis vor Gericht zu gehen.
Was sind meine Rechte bei langen Wartezeiten am Flughafen?
Je nach Strecke und Verspätung stehen Ihnen unterschiedliche Versorgungsleistungen von Swiss zu. Auf folgende Leistungen sollten Sie bestehen, wenn Sie auf Ihren Flug mit Swiss warten müssen:
- Kurzstrecke bis 1500 km: ab 2 Stunden Wartezeit kostenfreie Getränke, Imbiss sowie E-Mails, Fax und zwei Telefonate
- Mittelstrecke 1500-3500 km: ab 3 Stunden Wartezeit kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
- Langstrecke ab 3500 km: ab 4 Stunden Startverzögerung kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
Im Falle einer Überbuchung stehen Ihnen alle Leistungen ohne Wartezeit zu.
Sie können kostenfrei vom Flug zurücktreten bei einer Flugverzögerung von mehr als 5 Stunden. Unabhängig von der Flugstrecke ist Swiss Air Lines rechtlich verpflichtet, Ihnen die Kosten des verspäteten Fluges zu erstatten – kann Ihnen aber auch eine alternative Beförderung zum Zielort anbieten.
Abflug erst am nächsten TagSollte Ihre Beförderung erst am Folgetag stattfinden, steht Ihnen bis zum alternativen Abflug eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Airport zu. Wenden Sie sich dafür direkt an Swiss Air Lines und lassen Sie sich die Zusage für Zimmer und Transfer schriftlich bestätigen.
Wie kann ich mich für meinen zukünftigen Swiss Flug absichern?
Sie haben Ihren Flug bereits gebucht und wollen sich schon jetzt auf der sicheren Seite wissen, falls Ihr Flug Verspätung haben sollte oder annulliert wird? In unseren Entschädigungsrechner können Sie auch zukünftige Flüge eintragen und wir melden uns bei Ihnen, wenn ein Entschädigungsanspruch für Ihre Flüge besteht.
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250 € – 600 € Entschädigung pro Person
abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30 % zzgl. MwSt.) - 11.000.000-fach erfolgreich genutzter Service
- 99 % Erfolgsquote vor Gericht
Nützliche Hinweise & Infos zu Swiss
Swiss bedient ausgehend von ihren Hauptdrehkreuzen Zürich und Genf aktuell weltweit über 100 Destinationen in 43 Ländern. Mit ihrer gemischten Flotte von 90 Flugzeugen werden jährlich rund 17 Millionen Passagiere in die ganze Welt befördert. Seit Januar 2016 bedient die 100%ige Tochter Swiss Global Air Lines zudem mit neun Boeing 777-Modellen verschiedene Langstrecken-Destinationen im Swiss-Streckennetz.
Durchwachsene Pünktlichkeit
Die typisch “schweizerische Perfektion” war in 2018 in Sachen Pünktlichkeit bei Start und Landung nicht immer zu spüren. Über ein Viertel aller Flüge von österreichischen Flughäfen waren mehr als 15 Minuten verspätet. Im Vergleich zu anderen Airlines liegt die Schweizer Fluggesellschaft so im Mittelfeld.
Kooperatives Zahlungsverhalten
Wird Flightright mit der Durchsetzung von Ansprüchen beauftragt, erkennt Swiss den Großteil der Ansprüche anstandslos an. Gelegentlich kann es auf Seiten der Airline zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.
Flugproblem mit Swiss gehabt?
Flightright kümmert sich um Ihr Recht bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung und setzt sich dafür ein, dass Sie Ihre Entschädigung bzw. Ticketerstattung von der Fluggesellschaft erhalten.