Flugverspätung und Flugausfälle mit Swiss - Flightright AT

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Swiss - Flugverspätungen und Flugausfälle: Ihre Rechte auf Rückerstattung und Entschädigung

Jetzt in nur 2 Minuten online Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

99% Erfolgsquote
Seit 2010 auf dem Markt
Ohne Risiko

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Über Swiss

Die Schweizer Fluggesellschaft Swiss International Air Lines, kurz Swiss, hat ihr Hauptquartier und Drehkreuz auf dem internationalen Flughafen Zürich. Swiss Flüge kommen häufig pünktlich an ihr Ziel. Verspätungen oder Flugausfälle sind dennoch keine Seltenheit.

Hat ihr Flug mit Swiss Verspätung oder ist ausgefallen, dann haben Sie das Recht auf eine Entschädigung von 250 € bis zu 600 €. Ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, können Sie ganz einfach mit unserem Entschädigungsrechner überprüfen.

Einfach zur Entschädigung mit dem Testsieger


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Was steht mir bei einem Flugproblem mit Swiss zu?

  • Flugverspätung: Entschädigung ab 3 Stunden Ankunftsverspätung
  • Flugausfall o. Umbuchung: Entschädigung bei kurzfristiger Flugstreichung, zudem Ticketerstattung möglich
  • Überbuchung: Entschädigung
  • Verpasste Anschlussflüge: Entschädigung
  • Entschädigungsanspruch: Nach EU-Fluggastrechte-Verordnung zwischen 250 und 600 € pro Person
  • Entschädigungshöhe vom Ticketpreis unabhängig

Recht auf Entschädigung und Ticketerstattung 3 Jahre gültig

Was sollte ich bei einem Flugproblem mit Swiss tun?

  • Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Grund für das Flugproblem schriftlich bestätigen
  • Bewahren Sie Fotos und Belege von Ihren Ausgaben, Tickets und Gutscheinen auf
  • Bestehen Sie am Flughafen auf Versorgungsleistungen

Nutzen Sie unseren Online-Rechner und beauftragen Sie Flightright mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigung bzw. Ticketerstattung von Swiss

Flugprobleme mit Swiss: Ihre Rechte im Überblick

Ihr Flug mit Swiss verlief alles andere als geplant und Sie fragen sich, was Ihnen im Einzelfall zusteht und wie Sie sich verhalten sollen? Wir beantworten die häufigsten Fragen rund um Flugverspätung, Flugausfall, Umbuchung, Überbuchung und verpasste Anschlussflüge mit Swiss in unseren FAQ.

Ab wann bekomme ich Entschädigung bei Verspätung oder Flugausfall mit Swiss?

Basierend auf der EU-Fluggastrechte-Verordnung von 2004 haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung von über 3 Stunden, einem Flugausfall, einer Überbuchung oder einem verpasstem Anschlussflug. Ob Sie Ihren Flug als Geschäftsreisender antreten wollen oder eine Pauschalreise gebucht haben spielt für Ihren Anspruch auf Entschädigung keine Rolle. Ausgegebene Versorgungsleistungen entheben Swiss außerdem nicht von Entschädigungszahlungen. Einzige Voraussetzung: Ihr Flug muss in der EU gestartet sein oder bei Landung in der EU außerdem von einer Airline mit Hauptsitz in der EU durchgeführt worden sein. Sie können Ihre Ansprüche bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen. Ihnen steht keine Entschädigung zu, wenn der verspätete Abflug durch einen außergewöhnlichen Umstand wie Unwetter oder Streik verursacht wurde.

In diesen Fällen besteht Anspruch:

  • Verspätungen: Der Flug hatte über 3 Stunden Verspätung am Zielort.
  • Annullierungen: Sie wurden weniger als 14 Tage vor Abflug informiert.
  • Überbuchung: Die Airline hat Ihnen den Mitflug verweigert.
  • Verpasster Anschlussflug: Der Anschlussflug wurde verpasst und Sie erreichen Ihr Endziel mit mehr als drei Stunden Verspätung.

Wie viel Entschädigung kann ich von Swiss bekommen?

Bei der Höhe Ihrer Entschädigung geht es nur um die Flugstrecke – nicht um den Preis, den Sie für Ihr Ticket gezahlt haben:

  • Kurzstrecke (weniger als 1500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 250 € von Swiss zu
  • Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 400 € von Swiss zu
  • Langstrecke (über 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 600 € von Swiss zu

Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung oder verpasster Anschlussflug? Das steht Ihnen zu:

Kurzstrecke bis 1.500 kmMittelstrecke bis 3.500 kmLangstrecke ab 3.500 km
z.B. Wien – Mailandz.B. Wien – Lissabonz.B. Wien – Abu Dhabi
250€400€600€
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)

Wie sollte ich bei Flugverspätung oder Flugausfall mit Swiss vorgehen?

Um Ihre Entschädigung von Swiss einzufordern, müssen Sie zunächst herausfinden, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Ohne Rechtsexpertise und ohne Zugriff auf die richtigen Informationen, kann es kompliziert sein, den eigenen Anspruch zu bestimmen. Prüfen Sie deshalb gleich mit unserem Entschädigungsrechner online Ihren Anspruch und beauftragen Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Rechte. Mit uns haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der sich seit vielen Jahren erfolgreich um die Durchsetzung von Fluggastrechten kümmert und bereits über 430 Mio. Euro Entschädigung für seine Kunden durchsetzen konnte. Wir holen Ihnen Ihre Entschädigung und scheuen uns auch nicht davor, für Sie bis vor Gericht zu gehen.

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Was sind meine Rechte bei langen Wartezeiten am Flughafen?

Je nach Strecke und Verspätung stehen Ihnen unterschiedliche Versorgungsleistungen von Swiss zu. Auf folgende Leistungen sollten Sie bestehen, wenn Sie auf Ihren Flug mit Swiss warten müssen:

  • Kurzstrecke bis 1500 km: ab 2 Stunden Wartezeit kostenfreie Getränke, Imbiss sowie E-Mails, Fax und zwei Telefonate
  • Mittelstrecke 1500-3500 km: ab 3 Stunden Wartezeit kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
  • Langstrecke ab 3500 km: ab 4 Stunden Startverzögerung kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax

Im Falle einer Überbuchung stehen Ihnen alle Leistungen ohne Wartezeit zu.

Verspätungen von Über 5 Stunden
Unabhängig von der Flugstrecke können Sie vom Flug zurücktreten. Swiss ist verpflichtet, Ihnen Ihre Kosten zu erstatten oder Ihnen eine alternative Beförderung anzubieten.

Abflug am darauffolgenden Tag
Ihnen steht eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Airport zu. Wenden Sie sich dafür direkt an die Fluggesellschaft und lassen Sie sich beides schriftlich bestätigen.

Wie kann ich mich für meinen zukünftigen Swiss-Flug absichern?

Sie haben Ihren Flug bereits gebucht und wollen sich schon jetzt auf der sicheren Seite wissen, falls Ihr Flug Verspätung haben sollte oder annulliert wird? In unseren Entschädigungsrechner können Sie auch zukünftige Flüge eintragen und wir melden uns bei Ihnen, wenn ein Entschädigungsanspruch für Ihre Flüge besteht.

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Nützliche Hinweise & Infos zu Swiss

Swiss bedient ausgehend von ihren Hauptdrehkreuzen Zürich und Genf aktuell weltweit über 100 Destinationen in 43 Ländern. Mit ihrer gemischten Flotte von 90 Flugzeugen werden jährlich rund 17 Millionen Passagiere in die ganze Welt befördert. Seit Januar 2016 bedient die 100%ige Tochter Swiss Global Air Lines zudem mit neun Boeing 777-Modellen verschiedene Langstrecken-Destinationen im Swiss-Streckennetz.

Durchwachsene Pünktlichkeit
Die typisch „schweizerische Perfektion“ war in 2018 in Sachen Pünktlichkeit bei Start und Landung nicht immer zu spüren. Über ein Viertel aller Flüge von österreichischen Flughäfen waren mehr als 15 Minuten verspätet. Im Vergleich zu anderen Airlines liegt die Schweizer Fluggesellschaft so im Mittelfeld.

Kooperatives Zahlungsverhalten
Wird Flightright mit der Durchsetzung von Ansprüchen beauftragt, erkennt Swiss den Großteil der Ansprüche anstandslos an. Gelegentlich kann es auf Seiten der Airline zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.

Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle mit Swiss

Hier finden Sie alle aktuellen Flugverspätungen und Flugausfälle von Swiss, für die ein Entschädigungsanspruch bestehen könnte. Waren Sie von einer der Verspätungen oder Ausfälle betroffen? Dann überprüfen Sie gleich Ihren Anspruch auf Entschädigung und beauftragen Sie Flightright mit der Durchsetzung Ihrer Rechte.

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Flugproblem mit Swiss gehabt?

Flightright kümmert sich um Ihr Recht bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung und setzt sich dafür ein, dass Sie Ihre Entschädigung bzw. Ticketerstattung von der Fluggesellschaft erhalten.

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