Flug Streik? Ihre Rechte auf Entschädigung | Flightright AT

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Fluggastrechte bei Streik

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Fluggastrechte bei Streik: Das steht Ihnen bei annullierten und verspäteten Flügen zu

Streiks, ob von Flughafenmitarbeitern, der Flugsicherung oder vom Flugzeugpersonal sind ein häufiger Auslöser von Flugstörungen. Bei Streiks des Airline-Personals können Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung haben. Die EU-Verordnung regelt außerdem, dass Fluggäste Anspruch auf Versorgungsleistungen und ersatzweisen Transport zum nächstmöglichen Zeitpunkt haben.

Bei Annullierung, Verspätung, Überbuchung und verpassten Anschlussflügen haben Passagiere nach EU-Fluggastrechte-Verordnung einen Anspruch auf Entschädigung oder Ticketerstattung. Prüfen Sie mit unserem Entschädigungsrechner, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht und beauftragen Sie Flightright bequem online mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs.

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Das Wichtigste zum Thema „Fluggastrechte bei Streik“

  • Passagiere haben bei Flugausfällen oder -verspätungen aufgrund von Streiks bestimmte Rechte.
  • Sie haben zur Erstattung Ihrer Entschädigung eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.
  • Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, die Passagiere umzubuchen oder den Flug zu erstatten.
  • Ihnen steht bei einem Streik eine Entschädigung zu, wenn das Personal der Fluggesellschaft gegen die eigene Airline streikt.
  • Bei Schwierigkeiten sollten sie rechtliche Beratung von Flightright in Anspruch zu nehmen.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Wann steht mir eine Entschädigung bei Streik zu?

  • Ihr Flug fällt nicht in die unmittelbare Streikphase
  • Ihr Flug liegt nicht länger als 3 Jahre zurück
  • Sie waren pünktlich am Check-in
  • Ihr Flug startete innerhalb der EU (Fluggesellschaft irrelevant) oder landete in der EU (Die Fluggesellschaft muss ihren Sitz in der EU haben)
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Was muss ich bei einer Flugstörung aufgrund von Streik tun?

  • Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Verspätungsgrund schriftlich bestätigen
  • Sammeln Sie Belege: Zum Beispiel über Mahlzeiten oder ausgegebene Gutscheine
  • Bestehen Sie auf Ihre Versorgungsleistungen am Flughafen
  • Bestimmen Sie mit unserem Entschädigungsrechner Ihren Anspruch

Ihr Flug ist wegen Streik ausgefallen?

Ist es möglich eine Entschädigung für durch Streik ausgelöste Flugstörungen zu erhalten?

Bei Flugannullierungen, Überbuchungen oder starken Verspätungen haben Passagiere laut europaweit geltender Fluggastrechte-Verordnung ( EG Nr. 261/2004) einen Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro. Liegt allerdings ein „außergewöhnlicher“ Umstand wie ein Streik vor, ist dies nicht so. Bei Streiks besteht für Fluggesellschaften in der Regel keine Zahlungspflicht.

Auch im Streikfall gibt es Ausnahmen zur Regel, unter denen die Airline in einigen Fällen doch für die Verspätung, den Flugausfall oder die Nichtbeförderung zur Verantwortung gezogen werden kann. Um für diese Ausnahmen infrage zu kommen, muss der betroffene Flug entweder von einem Flughafen in der EU starten oder landen. Ist zweiteres der Fall, dann muss die ausführende Fluggesellschaft außerdem ihren Sitz in der EU haben. Irrelevant für die Entschädigung sind zum Beispiel der Ticketpreis und ob die Reise als Pauschalurlaub oder als Geschäftsreise angetreten wird. Entschädigungsansprüche können bis zu 3 Jahre nach Flugdatum geltend gemacht werden.

Legt die Airline einen außergewöhnlichen Umstand dar, kann sie sich damit noch nicht allein von der Entschädigungszahlung befreien. Nach dem EuGH-Urteil vom 11. Juni 2020 (Az. C-74/19) müssen Fluggesellschaften bei dem Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes beweisen, alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen berücksichtigt zu haben, um eine frühestmögliche anderweitige Beförderung für betroffene Fluggäste sicherzustellen. Die Fluggesellschaft muss darlegen, dass es nicht möglich war, den einzelnen Fluggast auf eine schnellere Verbindung umzubuchen. Dabei müssen Fluggesellschaften nachweisen, dass sie eine Umbuchung auf ihre eigenen, aber auch auf Flüge anderer Airlines mit direkter oder indirekter Verbindungen geprüft haben. Auch alternative Beförderungsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi muss die Airline berücksichtigen, wenn sie den Passagier schneller an sein Ziel bringen.

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Bei diesen Ausnahmen besteht ein Anspruch auf Entschädigung:

Fällt Ihr Flug nicht in die unmittelbare Streikphase, wird aber aufgrund der Auswirkungen des Streiks gestrichen, sollten Sie Ihre Ansprüche auf Ausgleichsleistungen prüfen. Ein Beispiel: Starten und landen alle Flüge nach dem Streik wieder regulär, Ihnen aber wird die Beförderung verweigert, ist es gut möglich, dass die Airline einen direkt vom Streik betroffenen Fluggast auf Ihren Platz gesetzt hat. Die Airline würde Sie dann gegen Ihren Willen nicht befördern. Dadurch könnte Ihnen eine Entschädigung zustehen.

Auch Flugausfälle vor dem offiziellen ersten Streiktag entlasten die Airlines in der Regel nicht von einer Entschädigungszahlung. Der Europäische Gerichtshof begründete dies damit, dass anderenfalls ein Fluggast völlig schutzlos wäre, wenn eine Fluglinie sich auch auf Vorkommnisse berufen könnte, deren Lösung in ihrer Hand liegt. (EuGH, Urteil v. 04.10.2012, Az.: C-22/11)

Ihr Flug ist wegen Streik ausgefallen?

Wie hoch ist die Entschädigung?

Die EU-Fluggastrechteverordnung legt fest, dass bei Flugverspätungen von 3 oder mehr Stunden, Flugannullierungen und bei Nichtbeförderung Anspruch auf eine Entschädigung in folgender Höhe besteht:

  • Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 250 € zu
  • Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 400 € zu
  • Langstrecke (über 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 600 € zu

Entschädigung bei Flugausfall: Das steht Ihnen zu

Kurzstrecke bis 1.500 kmMittelstrecke bis 3.500 kmLangstrecke ab 3.500 km
z.B. Wien – Mailandz.B. Wien – Lissabonz.B. Wien – Abu Dhabi
250€400€600€

Muss ich trotz Streik am Flughafen erscheinen?

Ja, es ist wichtig, dass Sie pünktlich am Check-in sind – zumindest wenn es sich voraussichtlich um einen Streik von kurzer Dauer handelt. Falls die Airline Sie kurzfristig auf einen Ersatzflug bucht und Sie diesen verpassen, verfällt Ihr Anspruch auf den Flug. Bleiben Sie bei längeren Wartezeiten immer am Gate. Falls der Streik sich über mehrere Tage erstreckt, können Sie sich schon im Vorfeld bei der Airline informieren, wann ihr Ersatzflug abhebt. Dann müssen Sie natürlich nicht zum ursprünglich geplanten Abflug am Flughafen sein.

Kann ich mir selbst einen Ersatztransport suchen?

Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, Sie schnellstmöglich über einen Flugausfall zu informieren und einen zumutbaren Ersatzflug zu finden. Oft versuchen die Airlines, Flugausfälle über ihre Tochtergesellschaften abzufangen, indem sie Passagiere auf diese Airlines umbuchen. Wird Ihr Flug streikbedingt gestrichen, können Sie ihn aber auch selbst kostenfrei bei Ihrer Fluggesellschaft umbuchen oder komplett stornieren. Das ist online möglich, zum Beispiel über die Buchungsseite der Airline.

Bahnfahren oder Mietwagen statt Fliegen

Bei annullierten Inlandsflügen lohnt es sich möglicherweise, auf die Bahn umzusteigen. Lassen Sie Ihr Flugticket einfach in eine Fahrkarte umwandeln. Dies ist kostenfrei am Ticketschalter der Fluggesellschaft möglich oder online über die Airline-Buchungsseite.

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Wenn Sie auf eigene Faust eine Bahnfahrkarte kaufen, ist Vorsicht geboten. Sollte die Bahnfahrt teurer als der ursprünglich geplante Flug sein, bleiben Sie möglicherweise auf dem Differenzbetrag sitzen. Heben Sie in jedem Falle die Belege für den Kauf der Fahrkarte auf, damit Sie sie später zur Erstattung bei der Airline einreichen können. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie Ihr Flugticket vor der Fahrt bei der Airline in ein Bahnticket umtauschen.Ob Ihnen die Airline einen Mietwagen erstattet, ist reine Verhandlungssache. Verpflichtet ist die Airline hierzu nicht. Bekommen Sie eine Zusage, lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen.

Wie erhalte ich meine Entschädigung?

Zuerst müssen Sie herausfinden, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Dies ist für Einzelpersonen meist kein einfaches Vorhaben. Ohne Zugriff auf Flugdatenbanken, vergleichbare Fälle und Rechtsexpertise ist es schwer Ihren Anspruch auf Entschädigung zu ermitteln und besonders, ihn bei der Fluggesellschaft durchzusetzen.

Ihr Flug ist wegen Streik ausgefallen?

Mit unserem Entschädigungsrechner sagen wir Ihnen in wenigen Minuten, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Mit 8 Jahren Erfahrung im Fluggastrecht und über 5.2 Millionen Fluggästen, die unserem Service bereits vertrauen, helfen wir Ihnen einfach, schnell und ohne Aufwand auf Ihrer Seite, dabei, Ihre Fluggastrechte durchzusetzen. Geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unseren speziell entwickelten Entschädigungsrechner ein. Er analysiert hunderttausende von Flugbewegungen und Wetterdaten und prüft detailliert die Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung. Sie erhalten sofort eine kostenlose Ersteinschätzung. Probieren Sie es gleich aus:

Was steht mir bei langen Wartezeiten am Flughafen zu?

Sie stehen am Abflughafen und müssen auf Ihren Flieger warten? Sichern Sie sich umgehend Ihren Anspruch auf Versorgungsleistungen. Diese variieren je nach Strecke. Hier finden Sie einen Überblick, was Ihnen zusteht.

  • Kurzstrecke bis 1500 km: ab 2 Stunden Wartezeit kostenfreie Getränke, Snack, sowie E-Mails, Fax und zwei Telefonate
  • Mittelstrecke 1500-3500 km: ab 3 Stunden Wartezeit kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
  • Langstrecke ab 3500 km: ab 4 Stunden Startverzögerung kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax

Was, wenn mein Flug sich mehr als 5 Stunden verspätet?

Verschiebt sich Ihr Flug um mehr als 5 Stunden, haben Sie das Recht vom Flug zurückzutreten. Sie können entweder einen Ersatztransport verlangen oder sich den vollen Ticketpreis zurückerstatten lassen.

Was, wenn sich mein Flug auf den nächsten Tag verschiebt?

Wenn Ihr Flug sich auf den darauffolgenden Tag verschiebt, verpflichtet die EU-Fluggastrechteverordnung Airlines dazu, Ihnen eine Hotelübernachtung für die Nacht und einen Transport zum Hotel und zurück zum Flughafen zu organisieren.

Checkliste: Dann steht Ihnen keine Entschädigung zu:

  • Ihr Flug fällt in die unmittelbare Streikphase
  • Sie sind weniger als 3 Stunden verspätet an Ihrem Zielflughafen angekommen.
  • Sie haben sich nicht rechtzeitig eingecheckt.
  • Ihr Problemflug ist mehr als 3 Jahre her.
  • Ihr Flug fällt nicht unter das EU-Fluggastrecht.
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Aktuelle Flugverspätungen und Ausfälle

Sind Sie momentan von einer Flugverspätung oder einer Annullierung betroffen und unsicher, ob schlechtes Wetter wirklich der Auslöser für die Flugstörung ist? In unserer Tabelle können Sie Ihren Flug finden und schnell und unkompliziert herausfinden, ob für Ihren Flug ein Anspruch auf Entschädigung besteht:

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Ihr Flug ist wegen Streik ausgefallen?

Wenn ein Flug ausfällt, weil das Airline-Personal streikt, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung. Flightright setzt sich dafür ein, dass Sie in einem solchen Fall Ihr Geld erhalten.

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