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Sie fordern eine Entschädigung nach einem Flugausfall?

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Fluggastrechtsexperte

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Ohne Risiko

Entschädigung bei Flugausfall

Einen Flugausfall müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Die EU-Fluggastrechteverordnung spricht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigungszahlung durch die Airline, sowie Verpflegungsleistungen am Flughafen zu. Wenn die Airline Sie nicht mehr als 14 Tage vor Abflug über den Flugausfall informiert hat, könnten Ihnen zwischen 250 € und 600 € Entschädigung zustehen. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie Ihren Anspruch ganz unkompliziert überprüfen.

Sind auch Sie von einem Flugausfall betroffen? Bei Annullierung, Verspätung, Überbuchung und verpassten Anschlussflügen haben Passagiere nach EU-Fluggastrechte-Verordnung einen Anspruch auf Entschädigung oder Ticketerstattung.

Kundenbewertung der Flightright GmbH

Das Wichtigste zum Thema „Entschädigung bei Flugausfall“

  • Bei einem Flugausfall haben die Passagiere unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen.
  • Unabhängig vom Ticketpreis beträgt die Entschädigung zwischen 250 € und 600 €.
  • Fluggesellschaft sollte Passagiere rechtzeitig informieren.
  • Bei außergewöhnlichen Umständen wie Streiks besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
  • Die Höhe der Entschädigung abhängig von Flugdistanz und wie kurzfristig der Flug annulliert wurde.
  • Auch wenn die Airline Sie mit Gutscheinen für Essen und Trinken versorgt, haben Sie trotzdem Anspruch auf die volle Entschädigungssumme.
  • Zuerst müssen Sie herausfinden, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Dies ist für Einzelpersonen meist kein einfaches Vorhaben.
  • Eine rechtliche Unterstützung von Flightright wird bei Schwierigkeiten empfohlen.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Sind auch Sie von einem Flugausfall betroffen?

Flightright verhilft Ihnen einfach und unkompliziert zu Ihrem Recht. Prüfen Sie unverbindlich mit unserem Entschädigungsrechner, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht und beauftragen Sie Flightright bequem online mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs.

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Was sind meine Rechte, wenn mein Flug ausfällt?

  • Sie können sich Ihr Ticket erstatten lassen oder einen Ersatzflug verlangen
  • Hat die Airline Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über den Ausfall informiert, haben Sie Anspruch auf Entschädigung
  • Unabhängig vom Ticketpreis beträgt die Entschädigung zwischen 250 € und 600 €
  • Ab 2 Stunden Wartezeit muss die Airline Sie mit Getränken und Snacks versorgen

Was muss ich bei einem Flugausfall tun?

  • Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Grund der Annullierung schriftlich bestätigen
  • Sammeln Sie Belege: Zum Beispiel über Mahlzeiten oder ausgegebene Gutscheine.
  • Bestehen Sie auf Ihre Versorgungsleistungen am Flughafen
  • Bestimmen Sie mit unserem Entschädigungsrechner Ihren Anspruch.

Hatten Sie in den letzten 3 Jahren einen Flugausfall?

Wann bekomme ich Schadensersatz für einen gestrichenen Flug?

Im Falle einer Annullierung haben Sie das Recht, sich den vollen Ticketpreis erstatten zu lassen oder von der Airline einen Ersatzflug zu verlangen. Wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug von der Fluggesellschaft über den Ausfall informiert wurden, haben Sie außerdem das Recht auf eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 €. Die Höhe der Entschädigung ist dabei abhängig von der Flugstrecke und, im Falle eines Ersatzfluges, der tatsächlichen Abflug-und Ankunftszeit des Ersatzfluges.

Wurde Ihr Flug vorverlegt entspricht das einer Annullierung und Sie haben denselben Anspruch auf Entschädigung. Im Allgemeinen gilt: Je früher die Airline Sie über die Annullierung informiert, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Airline Sie, trotz abweichender Flugzeiten des Ersatzfluges, nicht entschädigen muss. Der Ticketpreis, den Sie für den ursprünglich geplanten Flug gezahlt haben, hat keine Auswirkung auf die Höhe der Entschädigung. Ob Ihr Flug eine Geschäftsreise oder Teil einer Pauschalreise war hat ebenfalls keine Relevanz für die Entschädigung.

Die Tabelle zeigt, in welchem Fall von Annullierungen Sie Anspruch auf Entschädigung nach EU-Fluggastrecht haben:

Benachrichtigung vor AbflugAlternativer Flug landet am Endziel:Entschädigungsanspruch?
Mehr als 14 Tage vorherAbflugs- und Ankunftszeit sind IrrelevantNein
7 – 14 Tage vorherFliegt maximal 2 Stunden früher ab bzw. Kommt maximal 4 Stunden später anNein
7 – 14 Tage vorherFliegt über 2 Stunden früher ab bzw. Kommt über 4 Stunden später anJa
Weniger als 7 Tage vorherFliegt maximal 1 Stunde früher ab bzw. Kommt maximal 2 Stunden später anNein
Weniger als 7 Tage vorherFliegt über 1 Stunde früher ab bzw. Kommt über 2 Stunden später anJa
Weniger als 14 Tage vorherKein Ersatzflug angebotenJa

Die folgenden Voraussetzungen müssen außerdem erfüllt sein, damit Sie eine Entschädigung einfordern können:

  • Die Fluggesellschaft war verantwortlich für die Annullierung
  • Sie haben rechtzeitig eingecheckt
  • Ihr Flug ist entweder in der EU gestartet (jede Airline) oder ist in der EU gelandet (Airlines mit Sitz in der EU)
  • Ihr Problemflug ist nicht länger als 3 Jahre her.

Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, haben Sie Anspruch auf Entschädigung in folgender Höhe:

  • Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 250 € zu
  • Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 400 € zu
  • Langstrecke (über 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 600 € zu

Entschädigung bei Flugausfall: Das steht Ihnen zu

Kurzstrecke bis 1.500 kmMittelstrecke bis 3.500 kmLangstrecke ab 3.500 km
z.B. Wien – Mailandz.B. Wien – Lissabonz.B. Wien – Abu Dhabi
250€400€600€

Welchen Entschädigungsanspruch habe ich bei Flugausfall am Zielort nach möglichem Umbuchen und/ oder Umleitung?

bis 2 Stundenbis 3 Stundenbis 4 Stundennie angekommenEntfernung/ Distanz
125€*250€*250€*250€*< 1500  km
200€*400€*400€*400€*1500 km – 3500 km
300€*600€*600€*600€*> 3500 km
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)

Rückerstattung des Ticketpreises oder Alternativtransport?

Airlines sind verpflichtet Sie so schnell wie möglich über einen Flugausfall zu informieren. Auch wenn sich ein Flugausfall nicht für eine Entschädigung qualifiziert (Beispiel: Sie wurden mehr als 14 Tage früher über den Ausfall informiert), ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen entweder den vollen Ticketpreis zu erstatten oder für einen Ersatzflug zu sorgen. Im Falle einer Annullierung können Sie zwischen folgenden Varianten auswählen:

  • Erstattung des vollen Ticketpreis
  • Ersatzflug oder Alternativtransport im angemessenen Zeitrahmen
  • Alternativtransport zu einem späteren Zeitpunkt (je nach Verfügbarkeit)
  • Ein zeitnaher Rückflug zum Beginn Ihrer Reise

Flugausfall als Geschäftsreisender?

Auch wenn der Grund Ihres Fluges ein geschäftlicher Termin war, haben Sie Anspruch auf Entschädigung und nicht Ihr Arbeitgeber. Die Entschädigung steht immer demjenigen zu, der den Schaden tatsächlich erlitten hat und nicht automatisch dem, der das Ticket zahlt. Dabei ist es irrelevant, ob Sie Angestellter eines Unternehmens oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind und welchen Preis das Ticket hatte.

Wichtig

Auch wenn die Airline Sie mit Gutscheinen für Essen und Trinken versorgt, haben Sie trotzdem Anspruch auf die volle Entschädigungssumme.

Wie bekomme ich meine Entschädigung, wenn mein Flug ausfällt?

Zuerst müssen Sie herausfinden, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Dies ist für Einzelpersonen meist kein einfaches Vorhaben. Ohne Zugriff auf Flugdatenbanken, vergleichbare Fälle und Rechtsexpertise ist es schwer Ihren Anspruch auf Entschädigung zu ermitteln und besonders, ihn bei der Fluggesellschaft durchzusetzen.

Mit unserem Entschädigungsrechner sagen wir Ihnen in wenigen Minuten, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Mit 8 Jahren Erfahrung im Fluggastrecht und über 5.2 Millionen Fluggästen, die unserem Service bereits vertrauen, helfen wir Ihnen einfach, schnell und ohne Aufwand auf Ihrer Seite, dabei, Ihre Fluggastrechte durchzusetzen. Geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unseren speziell entwickelten Entschädigungsrechner ein. Er analysiert hunderttausende von Flugbewegungen und Wetterdaten und prüft detailliert die Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung. Sie erhalten sofort eine kostenlose Ersteinschätzung. Probieren Sie es gleich aus:

Hatten Sie in den letzten 3 Jahren einen Flugausfall?

Zeigt der Entschädigungsrechner an, dass Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie uns sofort mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Mit uns haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der sich seit vielen Jahren erfolgreich um die Durchsetzung von Fluggastrechten kümmert. Wir wissen, wie man mit den Airlines verhandelt und welche Tricks sie auf Lager haben. Deshalb können wir den Airlines auf Augenhöhe begegnen. Wir holen Ihnen Ihre Entschädigung. Wenn es sein muss, gehen wir dafür bis vor Gericht. Dabei tragen wir das volle Kostenrisiko: Wir setzen Ihre Entschädigung durch oder unser Service ist komplett kostenlos. Gewinnen wir einen Fall – außergerichtlich oder vor Gericht – erhalten wir eine Erfolgsprovision von 20 bis 30 % (zzgl. Mehrwertsteuer). Sie sind also jederzeit vor unnötigen, hohen Kosten geschützt. Unsere Erfolgsquote für die gerichtliche Durchsetzung liegt übrigens bei 99 %.

Warum ist es so schwer zu meinem berechtigten Anspruch zu kommen?

Viele Airlines ignorieren die E-Mails und Telefonanrufe der Passagiere oder vertrösten sie mit Standardschreiben – solange, bis diese entnervt und entkräftet aufgeben. Oder sie versuchen, die Fluggäste mit billigen Gutscheinen abzuspeisen und suggerieren ihnen, dass dies alles sei, was ihnen zusteht. Dass dies nicht der Fall ist, wissen viele Passagiere nicht. Airlines bauen auf das Unwissen ihrer Passagiere. Ohne das rechtliche Know-how kommt man hier meistens nicht weiter. Flightright kennt die Ausreden und Tricks der Fluggesellschaften sehr gut. Mit unserem Wissen und unserer Rechtsexpertise verhelfen wir Flugreisenden zu Ihrem Recht.

versorgungsleistungen-am-flughafen

Was steht mir bei langen Wartezeiten am Flughafen zu?

Egal ob die Fluggesellschaft für den Flugausfall verantwortlich ist oder nicht: Wenn Sie langen Wartezeiten am Flughafen ausgesetzt sind, haben Sie Anspruch auf Versorgungsleistungen. Die Airline ist, je nach Wartezeit und Flugstrecke verpflichtet, Sie mit Snacks und Getränken zu versorgen und Ihnen außerdem die Möglichkeit zu 2 Anrufen oder E-Mails bereitstellen.

  • Kurzstrecke bis 1500 km: ab 2 Stunden Wartezeit kostenfreie Getränke, Snack, sowie E-Mails, Fax und zwei Telefonate
  • Mittelstrecke 1500-3500 km: ab 3 Stunden Wartezeit kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
  • Langstrecke ab 3500 km: ab 4 Stunden Startverzögerung kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax

Was sind außergewöhnliche Umstände bei einer Annullierung?

Ist die Fluggesellschaft nicht für den Flugausfall verantwortlich, muss sie gemäß der Fluggastrechte-Verordnung keine Entschädigungszahlung leisten. Dies gilt bei so genannten „außergewöhnlichen Umständen“. Dazu zählen

  • Sperrungen des Flughafens oder Luftraums
  • Politische Instabilität
  • Unvermeidbare Sicherheitsrisiken
  • Streiks
  • Vögel im Triebwerk
  • Unwetter

Eine Ausnahme: Die Airline hätte das Problem vermeiden können. Hat sich die Airline zum Beispiel bei einem Wintereinbruch nicht ausreichend mit Enteisungspräparat eingedeckt, ist sie unter Umständen für die Annullierung verantwortlich – vor allem, wenn die Maschinen anderer Fluggesellschaften planmäßig starten konnten.

Legt die Airline einen außergewöhnlichen Umstand dar, kann sie sich damit noch nicht allein von der Entschädigungszahlung befreien. Nach dem EuGH-Urteil vom 11. Juni 2020 (Az. C-74/19) müssen Fluggesellschaften bei dem Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes beweisen, alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen berücksichtigt zu haben, um eine frühestmögliche anderweitige Beförderung für betroffene Fluggäste sicherzustellen. Die Fluggesellschaft muss darlegen, dass es nicht möglich war, den einzelnen Fluggast auf eine schnellere Verbindung umzubuchen. Dabei müssen Fluggesellschaften nachweisen, dass sie eine Umbuchung auf ihre eigenen, aber auch auf Flüge anderer Airlines mit direkter oder indirekter Verbindungen geprüft haben. Auch alternative Beförderungsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi muss die Airline berücksichtigen, wenn sie den Passagier schneller an sein Ziel bringen.

Wie kann ich meinen zukünftigen Flug absichern?

Sie haben in Zukunft eine Flugreise geplant und wollen schon im Voraus sicher sein, keine Entschädigungszahlungen zu verpassen? Kein Problem. Sie können Ihre Flüge schon im Voraus in unseren Entschädigungsrechner eintragen und wir machen Sie darauf aufmerksam, wenn Entschädigungsansprüche für Sie bestehen.

Checkliste: Ihre Rechte bei Flugausfall

  • Sie könnten Anspruch auf 250 € bis 600 € Entschädigung haben, wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über den Flugausfall informiert wurden
  • Sie können sich entweder den vollen Ticketpreis erstatten lassen oder einen frühestmöglichen Alternativtransport von der Airline verlangen
  • Nach 2 Stunden Wartezeit am Flughafen haben Sie bereits Anspruch auf Getränke und Snacks von der Fluggesellschaft.

Voraussetzungen:

  • Sie haben rechtzeitig eingecheckt. (Normalerweise bis 45 Minuten vor Abflug)
  • Ihr Problemflug ist nicht länger als 3 Jahre her
  • Die Fluggesellschaft ist verantwortlich für die Verspätung. (Beispiel: Technisches Problem oder erkranktes Bordpersonal)
  • Ihr Flug ist entweder in der EU gestartet (jede Airline) oder ist in der EU gelandet (Airlines mit Sitz in der EU)
  • Die Buchungsart, also ob beispielsweise Einzelbuchung, Geschäftsreise oder Pauschalurlaub, spielt keine Rolle für Ihr Recht auf Entschädigung.

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Sind Sie aktuell von einer Annullierung betroffen und Streik oder schlechte Wetterbedingungen sind nicht der Auslöser? Hier können Sie Ihren ausgefallenen Flug finden, Ihren Anspruch auf Entschädigung direkt in unserem Entschädigungsrechner überprüfen und Flightright bequem online mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigung beauftragen.

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