SAS Entschädigung - Flugverspätung & Flugausfall | Flightright AT

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SAS - Flugverspätungen und Flugausfälle: Ihre Rechte auf Rückerstattung und Entschädigung

Jetzt in nur 2 Minuten online Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen

Flugverspätung und Flugausfälle mit SAS
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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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SAS: Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle

In der Tabelle finden Sie eine aktuelle Übersicht aller SAS-Flüge, die verspätet waren oder gestrichen wurden. Wenn Sie von einer der Verspätungen oder Annullierungen betroffen waren, dann überprüfen Sie doch gleich Ihren Anspruch auf Entschädigung bzw. Ticketerstattung und beauftragen Sie uns mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs.

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Über SAS


SAS Scandinavian Airlines ist eine skandinavische Fluggesellschaft mit Sitz in Stockholm. Es ist das größte Unternehmen unter dem Dach der SAS Group und ist Mitglied der Luftfahrtallianz Star Alliance. SAS Scandinavian Airlines hat seine Drehkreuze in Kopenhagen-Kastrup, Oslo-Gardermoen und Stockholm/Arlanda. Wenn Sie mit SAS eine Flugverspätung oder Annullierung erlebt haben, sind Ihre Rechte in der EU-Fluggastrechte-Verordnung geregelt. Nach dieser kann Ihnen bei einem solchen Flugproblem eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung von SAS zustehen.

Auch bei SAS sind wegen der Folgen der Corona-Pandemie Tausende Flüge ausgefallen. Die gute Nachricht für betroffene Reisende: Die Bestimmungen der EU-Fluggastrechte-Verordnung gelten weiterhin. Kann ein Flug aufgrund behördlicher Reisebeschränkungen nicht ausgeführt werden und muss daher annulliert werden, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, den Passagieren und Passagierinnen die Ticketkosten zu erstatten. Da in diesem Fall ein außergewöhnlicher Umstand Grund für den Flugausfall war und die Fluggesellschaft keine Schuld trifft, können Reisende keine Entschädigung geltend machen. 

Auch in Zeiten von Corona gibt es jedoch auch zahlreiche Flugausfälle, die nicht direkt auf die Pandemie zurückzuführen sind. Fluggesellschaften streichen immer wieder Verbindungen, die wenig ausgelastet sind. Dies sind Annullierungen aus sogenannten wirtschaftlichen Gründen. Wenn der Flug aus wirtschaftlichen Gründen gestrichen wird, kann Flugreisenden neben der Erstattung der Ticketkosten zusätzlich eine Entschädigungszahlung in Höhe von 250 € bis zu 600 € von der Fluggesellschaft zustehen. Wenn Sie herausfinden möchten, ob und in welche Höhe Ihnen für Ihren Problemflug mit SAS Geld zusteht, können Sie das in wenigen Schritten kostenlos online tun. Wir prüfen Ihren Anspruch und übernehmen anschließend die juristische Durchsetzung Ihrer Forderung. Sind wir damit erfolgreich, erhalten Sie Ihre Entschädigung bzw. Ticketerstattung abzüglich einer Erfolgsprovision (i.d.R. 20-30 % zzgl. MwSt.).

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Was steht mir bei einem Flugproblem mit SAS zu?

  • Flugverspätung: Entschädigung ab 3 Stunden Ankunftsverspätung
  • Flugausfall o. Umbuchung: Entschädigung bei kurzfristiger Flugstreichung, zudem Ticketerstattung möglich
  • Überbuchung: Entschädigung
  • Verpasste Anschlussflüge: Entschädigung
  • Entschädigungsanspruch: Nach EU-Fluggastrechte-Verordnung zwischen 250 und 600 € pro Person
  • Entschädigungshöhe vom Ticketpreis unabhängig

Recht auf Entschädigung und Ticketerstattung 3 Jahre gültig

Was sollte ich bei einem Flugproblem mit SAS tun?

  • Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Grund für das Flugproblem schriftlich bestätigen
  • Bewahren Sie Fotos und Belege von Ihren Ausgaben, Tickets und Gutscheinen auf
  • Bestehen Sie am Flughafen auf Versorgungsleistungen

Nutzen Sie unseren Online-Rechner und beauftragen Sie Flightright mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigung bzw. Ticketerstattung von SAS

Flugprobleme mit SAS: Ihre Rechte im Überblick

Ihr Flug mit SAS verlief alles andere als geplant und Sie fragen sich, was Ihnen im Einzelfall zusteht und wie Sie sich verhalten sollen? Wir beantworten die häufigsten Fragen rund um Flugverspätung, Flugausfall, Umbuchung, Überbuchung und verpasste Anschlussflüge mit SAS in unseren FAQ.

Was ist der Unterschied zwischen Entschädigung und Ticketerstattung?

Seit 2004 sind Passagiere bei Flugunregelmäßigkeiten durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 geschützt. Durch Probleme wie Flugausfälle und Verspätungen entstehen Passagieren regelmäßig Unannehmlichkeiten. Wenn die Fluggesellschaft das Flugproblem verursacht hat, haben betroffene Reisende daher Anspruch auf eine Entschädigung. Diese sogenannte Ausgleichszahlung steht Passagieren bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden, kurzfristigen Annullierungen, überbuchten Flügen und verpassten Anschlussflügen zu. Die Entschädigung kann als eine Art Schadenersatz für Passagiere gesehen werden. 

Bei der Ticketerstattung handelt es sich im Gegensatz dazu um die Rückzahlung des Ticketpreises an den Passagier, da die Fluggesellschaft ihre Leistung nicht erbracht hat. Anspruch auf Ticketerstattung haben Reisende, deren Flug ersatzlos ausfällt sowie wenn sich die Flugzeiten extrem verschieben und sie zu der neuen Zeit nicht mehr reisen wollen.

Was steht mir zu, wenn mein Flug wegen Corona ausfällt?

Fällt Ihr Flug mit SAS aus, weil er wegen geltender Coronabestimmungen nicht ausgeführt werden kann, steht Ihnen keine Entschädigung zu. Die Airline muss Ihnen allerdings innerhalb von 7 Tagen die Ticketkosten erstatten oder alternativ eine Ersatzbeförderung bzw. eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt ermöglichen. So sieht es Artikel 8 der EU-Fluggastrechte-Verordnung vor. Falls Sie einen Ersatzflug genutzt oder eine Umbuchung angenommen haben, steht Ihnen für den annullierten Flug keine Ticketerstattung mehr zu.

Wann kann ich für einen Flugausfall eine Entschädigung von SAS erhalten?

Informiert Sie die Fluggesellschaft weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Streichung Ihres Fluges, können Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Ob Sie aus privaten oder geschäftlichen Gründen fliegen wollten, der Flug einzeln oder als Bestandteil einer Pauschalreise gebucht wurde, spielt für Ihren Entschädigungsanspruch keine Rolle. Für den Entschädigungsanspruch ist zudem entscheidend, dass die Gründe für die Annullierung auf die Fluggesellschaft zurückzuführen sind. Fällt ein Flug aus Gründen aus, für die die Airline nichts kann, z.B. Unwetter, Fluglotsenstreik, Flughafen – und Luftraumsperrungen oder Reisebeschränkungen aufgrund von Corona, muss sie Passagierinnen und Passagieren auch keine Entschädigung zahlen.

Wann kann ich für einen Flugausfall eine Ticketerstattung von SAS erhalten?

Wenn Ihr Flug ohne SAS Verschulden ausfällt, steht Ihnen nach EU-Fluggastrecht zwar keine Entschädigung zu. Sie haben jedoch das Recht auf eine Ersatzbeförderung zum Zielort bzw. eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt. Möchten Sie das nicht oder gibt es keine Möglichkeit eine Ersatzbeförderung zu erhalten, muss SAS Ihnen den ursprünglich gezahlten Ticketpreis erstatten. Übrigens: Der zu erstattende Ticketpreis umfasst die gesamten Kosten für den Flug. Wenn Sie also extra Geld für Sitzplatzreservierungen, Gepäck oder Mahlzeiten bezahlt haben, muss Ihnen die Fluggesellschaft auch diese Kosten zurückzahlen. SAS kann Ihnen als Erstattung zwar auch einen Gutschein anbieten. Sie können allerdings auf die Auszahlung der Ticketkosten bestehen. Die Fluggesellschaft muss diesem Wunsch dann auch zeitnah nachkommen. Wenn Sie den Gutschein angenommen haben, können Sie nachträglich nicht mehr die Auszahlung des Ticketpreises fordern.

Wann kann ich bei einem Flugausfall eine Entschädigung und eine Ticketerstattung geltend machen?

Ist die Fluggesellschaft für den Flugausfall selbst verantwortlich und hat sie Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Streichung informiert sowie keinen Ersatzflug angeboten, können Sie von der Airline sowohl eine Entschädigung als auch eine Ticketerstattung fordern.

Wie viel Entschädigung kann ich von SAS bekommen?

Die Höhe der Entschädigung berechnet sich nach Flugstrecke. Wie viel Sie für den Flug bezahlt haben, ist für die Entschädigungssumme unwichtig.

  • Kurzstrecke (unter 1.500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Recht eine Entschädigung von 250 € von SAS zu
  • Mittelstrecke (bis 3.500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Recht eine Entschädigung von 400 € von SAS zu
  • Langstrecke (über 3.500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Recht eine Entschädigung von 600 € von SAS zu

Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung oder verpasster Anschlussflug? Das steht Ihnen zu:

Kurzstrecke bis 1.500 kmMittelstrecke bis 3.500 kmLangstrecke ab 3.500 km
z.B. Wien – Mailandz.B. Wien – Lissabonz.B. Wien – Abu Dhabi
250€*400€*600€*
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)

Wie lange kann ich für meinen Flug eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung geltend machen?

Da in der EU-Fluggastrechte-Verordnung keine Verjährungsfrist festgelegt ist, gilt in Österreich die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Frist. Das heißt, dass Sie Ihre Ansprüche auf Entschädigung und Ticketerstattung in Österreich bis zu 3 Jahre nach dem Flug geltend machen können. Die Frist berechnet sich dabei zum Jahresende. Wenn Sie also beispielsweise im Sommer 2020 einen Flugausfall mit SAS hatten, können Sie bis Ende 2023 Entschädigungsansprüche und Ticketerstattungsforderungen anmelden.

Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug mit SAS überbucht ist?

Leider kommt es regelmäßig vor, dass Fluggesellschaften Flüge überbuchen, also mehr Tickets verkaufen als es Plätze an Bord gibt. Auf diese Weise wollen Airlines ihre Flüge so gut wie möglich auslasten. Wenn Sie am Flughafen erfahren, dass Ihr Flug überbucht ist und Sie daher nicht wie geplant fliegen können, haben Sie Anspruch auf einen alternativen Flug oder eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung. Müssen Sie zudem lange auf den neuen Flug warten, ist die Airline nach EU-Fluggastrechte-Verordnung verpflichtet Ihnen am Flughafen sogenannte Versorgungsleistungen anzubieten. Das umfasst die kostenlose Versorgung mit Essen und Getränken sowie die Bereitstellung von Kommunikationsmöglichkeiten, z.B. Telefonate und E-Mails. Insbesondere die Billig-Airlines nehmen diese Pflicht jedoch leider häufig nicht ernst. Wichtig zu wissen: Auf Versorgungsleistungen am Flughafen haben Sie außerdem auch dann Anspruch, wenn sich Ihr Abflug stark verzögert oder der ursprüngliche Flug sogar ganz ausfällt und Sie deshalb mehrere Stunden am Flughafen warten müssen.

Was steht mir zu, wenn sich der Abflug auf den nächsten Tag verschiebt?

Muss Ihr Flug kurzfristig auf den nächsten Tag verschoben werden, steht die Fluggesellschaft in der Pflicht sich um eine Unterkunft für Sie zu kümmern. Das heißt, dass die Airline für Sie eine Hotelübernachtung sowie die Hin- und Rückfahrt zum Flughafen organisieren muss. Zudem muss sie hierfür die Kosten übernehmen. Hierbei spielt es keine Rolle, warum sich der Flug auf den nächsten Flug verschoben hat. Die Airline ist verpflichtet, sich um Ihre Unterbringung zu kümmern. Wenn die Fluggesellschaft Sie nicht proaktiv kontaktiert und die Unterbringung anbietet, sollten Sie direkt vor Ort auf die SAS-Mitarbeiter zugehen und auf Ihrem Recht bestehen. Für den Fall, dass Sie sich die Hotelzimmer und Transfer selbst organisieren müssen, klären Sie bitte unbedingt ab, dass die Airline im Nachhinein die Kosten übernimmt. Am besten lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben.

Wie sollte ich bei einem Flugproblem mit SAS vorgehen?

Sollten Sie von einer Annullierung oder großen Verspätung betroffen sein, bitten Sie die Fluggesellschaft um eine schriftliche Bestätigung der Ursache. Wenn Sie vor Ort am Flughafen erfahren, dass sich Ihr Flug verspätet, er gestrichen wurde oder Sie Opfer einer Überbuchung geworden sind, sollten Sie auf die Ihnen zustehenden Versorgungsleistungen bestehen. Zudem sollten Sie die Hilfe von Fluggastrechtsexperten in Anspruch nehmen. Auf eigene Faust ist es nicht nur sehr häufig schwer zu ermitteln, ob eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht möglich ist. Zudem versuchen Airlines auch immer wieder Forderungen von Passagieren abzublocken – obwohl die Ansprüche berechtigt sind. Bei Fluggastrechtrechtportalen können Sie online in wenigen Schritten prüfen, was Ihnen für Ihren Problemflug zusteht und zudem die Experten mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Diese übernehmen anschließend die gesamte Auseinandersetzung mit der Fluggesellschaft – Sie müssen nichts weiter tun.

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Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks von SAS?

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks von SAS, wenn:

  • Ihr Flug aufgrund eines Streiks von SAS Verspätung hatte oder ausgefallen ist.
  • Ihr Flug von SAS entweder 3 Stunden oder länger Verspätung hatte oder weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum annulliert wurde.
  • Sie eine bestätigte Flugreservierung von SAS hatten.
  • Die Beeinträchtigung ihres Fluges von SAS innerhalb der letzten 3 Jahre eintrat.
  • Sie einen alternativen Flug genommen haben und die neue Ankunftszeit erheblich von der Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges von SAS abwich.

Was sind meine Rechte bei langen Wartezeiten am Flughafen?

Je nach Strecke und Verspätung stehen Ihnen unterschiedliche Versorgungsleistungen von SAS zu. Auf folgende Leistungen sollten Sie bestehen, wenn Sie auf Ihren Flug mit SAS warten müssen:

  • Kurzstrecke bis 1500 km: ab 2 Stunden Wartezeit kostenfreie Getränke, Imbiss sowie E-Mails, Fax und zwei Telefonate
  • Mittelstrecke 1500-3500 km: ab 3 Stunden Wartezeit kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
  • Langstrecke ab 3500 km: ab 4 Stunden Startverzögerung kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax

Im Falle einer Überbuchung stehen Ihnen alle Leistungen ohne Wartezeit zu.

Verspätungen von Über 5 Stunden
Unabhängig von der Flugstrecke können Sie vom Flug zurücktreten. SAS ist verpflichtet, Ihnen Ihre Kosten zu erstatten oder Ihnen eine alternative Beförderung anzubieten.

Abflug am darauffolgenden Tag
Ihnen steht eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Airport zu. Wenden Sie sich dafür direkt an die Fluggesellschaft und lassen Sie sich beides schriftlich bestätigen.

Wie kann ich mich für meinen zukünftigen SAS-Flug absichern?

Ihr Flug hat noch nicht abgehoben, aber Sie wollen sicher gehen, dass Sie keine Entschädigungszahlung verpassen? Tragen Sie Ihre geplanten Flüge einfach schon mal in unseren kostenlosen Entschädigungsrechner ein und wir machen Sie auf Ihre Entschädigungsansprüche aufmerksam.

Nach Angaben von Flightright Data hatte SAS im Jahr 2023 die folgenden operativen Aktivitäten: 

Name der Fluggesellschaft Gesamtzahl der Flüge Gesamtzahl der Annullierungen Gesamtzahl der Verspätungen 
SAS 144.574 1.881 421 

Die 5 wichtigsten Flughäfen, die SAS im Jahr 2023 angeflogen hat 

Name des Flughafens Gesamtzahl der Flüge Gesamtzahl der Annullierungen Gesamtzahl der Verspätungen 
Flughafen Oslo – Gardermoen 31.740 332 40 
Kopenhagen 24.047 278 57 
Stockholm 19.776 200 54 
Bergen 6.322 166 15 
London (Heathrow) 5.140 72 

Laut Flightright Data waren im Jahr 2023 die fünf wichtigsten Flughäfen, an denen SAS operierte, der Flughafen Oslo – Gardermoen, Kopenhagen, Stockholm, Bergen und London (Heathrow). Diese Flughäfen verzeichneten die meisten Flüge, wobei der Flughafen Oslo-Gardermoen das höchste Flugaufkommen aufwies. 

Flugproblem mit SAS gehabt?

Flightright kümmert sich bei Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung und verpassten Anschlussflügen um Ihr Recht und setzt sich dafür ein, dass Sie Ihre Entschädigung bzw. Ticketerstattung von der Fluggesellschaft erhalten.

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