Fluggastrechte bei einer Nichtbeförderung - Flightright AT

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Fluggastrechte bei einer Nichtbeförderung

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Fluggastrechte bei Nichtbeförderung
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Fluggastrechtsexperte

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Das sind Ihre Fluggastrechte bei einer Nichtbeförderung:

Es ist eine Situation, in die Flugreisende nie kommen möchten. Sie können ihren Flug nicht antreten, weil Sie von der Airline nicht mitgenommen werden. So kann der langersehnte Urlaub oder der wichtige Geschäftstermin schnell ins Wasser fallen, ohne das die Passagier:innen etwas dafür können. Sie können jedoch Ersatzansprüche gegen die Airline geltend machen.

Bei Nichtbeförderung, Annullierung, Verspätung, Überbuchung und verpassten Anschlussflügen haben Passagiere nach EU-Fluggastrechte-Verordnung einen Anspruch auf Entschädigung oder Ticketerstattung.

Kundenbewertung der Flightright GmbH

Das Wichtigste zum Thema „Fluggastrechte bei einer Nichtbeförderung“

  • Flugreisende haben Fluggastrechte bei einer Nichtbeförderung.
  • Fluggesellschaft muss Passagier alternative Beförderung anbieten.
  • Bei Annahmeverweigerung kann Entschädigungsanspruch entfallen.
  • Die Höhe der Entschädigung bei Nichtbeförderung ist abhängig von Flugdistanz.
  • Bietet die Fluggesellschaft keine Alternative an, können sich Passagier:innen selbst einen neuen Flug buchen.
  • Auch bei Annullierung des Fluges besteht Anspruch auf Entschädigung.
  • Fluggastrechte-Verordnung der EU schützt Passagiere in solchen Fällen.
  • Eine rechtliche Unterstützung von Flightright wird bei Schwierigkeiten empfohlen.


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Was bedeutet Nichtbeförderung?

Befinden sich Passagiere schon am Gate und können auch ein gültiges Ticket vorweisen und weigert sich die Airline trotzdem, die Flugreisenden mitfliegen zu lassen, spricht man von einer Nichtbeförderung. Zudem darf es keine vertretbaren Gründe dafür geben, dass Sie nicht mitfliegen können. Einige Beispiele für Nichtbeförderungen Flug:

  • Zu viele Passagier:innen durch Überbuchung
  • Die Airline lässt die Flugreisenden nicht in Flugzeug, obwohl der Flug stattfindet
  • Der Fluggast wurde auf einen anderen Flug umgebucht

Um Anspruch auf auf eine Ausgleichszahlung zu haben, muss die Nichtbeförderung gegen den Willen und des Einverständnisses des Fluggastes erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Passagiere sich rechtzeitig eingecheckt haben, alle Buchungsdokumente vorhanden waren und von den Passagieren und Passagierinnen keine Sicherheits- oder gesundheitlichen Risiken für sich selbst oder andere Reisende ausgingen.

Freiwillige Nichtbeförderung

Freiwillige Nichtbeförderung bedeutet, dass die Airline versucht, Flugreisende des bestimmten Fluges zu finden, die bereit sind, auf einen späteren Flug umgebucht zu werden oder auf den Flug zu verzichten und im Gegenzug dafür bestimmte Vergünstigungen und Vorteile zu bekommen. Wichtig ist zu wissen, dass Flugreisenden in einem solchen Fall kein Recht auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung zusteht.

Unfreiwillige Nichtbeförderung

Findet die Airline keine Freiwilligen, die auf den Flug verzichten würden, wählt die Airline willkürlich Passagier:innen aus, denen die Beförderung verweigert wird und die den Flug nicht antreten dürfen. Es wird also von einer unfreiwilligen Nichtbeförderung gesprochen, wenn Flugreisenden die Beförderung verweigert wird. In diesem Fall steht Passagier:innen laut EU-Fluggastrechte-Verordnung ein Ausgleichsanspruch zu. Es kann zudem Anspruch auf Versorgungsleistungen und auf eine anderweitige Beförderung bzw. auf Erstattung des Ticketpreises bestehen.

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Welche Rechte habe ich bei einer Nichtbeförderung?

  • Laut EU-Fluggastrechte-Verordnung stehen betroffenen Flugreisenden 250 bis 600 € Entschädigung zu
  • Sofortige Versorgung mit Snacks und Getränken von der Airline
  • Sie können sich Ihr Ticket erstatten lassen oder einen Ersatzflug verlangen
  • Unabhängig vom Ticketpreis

Was kann ich bei einer Nichtbeförderung tun?

Sollten Passagier:innen von einer Nichtbeförderung betroffen sein, sollten sie sich von der Fluggesellschaft den Grund der Überbuchung schriftlich bestätigen lassen. Es ist zudem ratsam, Belege als Beweise zu sammeln wie zum Beispiel über Mahlzeiten oder ausgegebene Gutscheine. Bestehen sollten Flugreisende außerdem auf Ihre Versorgungsleistungen am Flughafen in Form von Snacks und Getränken.

Wann/Wie erhalte ich bei einer Nichtbeförderung eine Entschädigung?

Seit 2004 regelt das EU-Fluggastrecht mit der Verordnung Nr. 261/2004 Entschädigungen bei Überbuchungen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich hierbei nach der Länge der Flugstrecke und hängt nicht von dem ursprünglichen Ticketpreis ab. Ansprüche können Passagier:innen bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen. Für die Entschädigung spielt es keine Rolle, ob der Flug Teil eines Pauschalurlaubs war oder es sich um einen Geschäftstermin gehandelt hat. Ein Flug muss unter das EU-Fluggastrecht fallen und entweder in der EU starten oder der Flug muss in der EU landen, während die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Die Höhe der Entschädigung berechnet sich laut EU-Fluggastrechte-Verordnung nach der Flugstrecke:

  • Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 250 € zu
  • Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 400 € zu
  • Langstrecke (über 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 600 € zu

Wann/Wie kann ich für eine Nichtbeförderung eine Ticketkostenerstattung bekommen?

Wenn Flugreisenden aufgrund einer Überbuchung das Boarding verweigert wurde, können sie selbst entscheiden, ob Sie einen Ersatztransport in Anspruch nehmen wollen oder ob Sie sich den vollen Ticketpreis erstatten lassen. Bietet die Fluggesellschaft keine Alternative an, können sich Passagier:innen selbst einen neuen Flug buchen. Die Kosten dafür können diese der Airline dann später in Rechnung stellen. Es kam bei Ihnen zu einer Nichtbeförderung und Sie brauchen Hilfe bei Ihrer Ticketerstattung oder Entschädigung? Unsere Expert:innen zum Thema Fluggastrechte helfen Ihnen gerne. Jetzt Entschädigungsansprüche kostenfrei prüfen.

Was steht mir nach EU-Verordnung bei einer Nichtbeförderung zu?

Wenn die Airline einen Flug überbucht hat und Flugreisende deshalb nicht wie geplant befördern kann, haben Passagier:innen nach EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf 250 bis 600 Euro Entschädigung. Gleichzeitig haben Flugreisende im Falle einer Überbuchung ein Anrecht auf Verpflegungsleistungen am Flughafen. Damit der Flug unter das EU-Fluggastrecht fällt und Passagier:innen einen Anspruch auf Entschädigung haben, muss der Flug einige Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen:

  • Sie haben rechtzeitig eingecheckt. (Normalerweise bis 45 Minuten vor Abflug)
  • Ihr Problemflug ist nicht länger als 3 Jahre her
  • Ihr Flug ist entweder in der EU gestartet (jede Airline) oder ist in der EU gelandet (Airlines mit Sitz in der EU)
  • Sie haben ein gültiges Ticket und Buchungsbestätigung.
  • Die Buchungsart, also ob beispielsweise Einzelbuchung, Geschäftsreise oder Pauschalurlaub, spielt keine Rolle für Ihr Recht auf Entschädigung.
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Wie lange sind Entschädigungsansprüche bei einer Nichtbeförderung gültig?

Entschädigungsansprüche können auch noch Jahre nach dem eigentlichen Flug bestehen. In Deutschland können Flugreisende zum Beispiel auch noch 3 Jahre nach Ihrem Flug eine Entschädigung verlangen. Falls Passagier:innen in den letzten Jahren von einer Flugverspätung oder einem Flugausfall betroffen waren, sollten sie überprüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht und wie viel Geld Sie bekommen könnten.

Hatten Sie in den letzten 3 Jahren einen Flugausfall?

Egal ob Entschädigung oder Ticketerstattung: Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung hilft Ihnen Flightright Ihre Fluggastrechte erfolgreich durchzusetzen.

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