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Ihre Rechte: Bei verspäteten Flügen auf Dienstreise

Jetzt in nur 2 Minuten online Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

99% Erfolgsquote
Seit 2010 auf dem Markt
Ohne Risiko

Entschädigung für Dienstreisen bei verspäteten Flügen

Auf einer Geschäftsreise ist der Zeitplan eng gestrickt. Wenn sich da der Flieger verspätet oder gar ausfällt, verpasst man leicht seine Folgetermine und das sorgsam ausgeklügelte Termingerüst fällt in sich zusammen. Das ist überaus ärgerlich. Doch es gibt eine gute Nachricht: Geschäftsreisenden kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung zustehen.

Prüfen Sie mit unserem Entschädigungsrechner, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht und beauftragen Sie Flightright bequem online mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs.

Kundenbewertung der Flightright GmbH

Das Wichtigste zum Thema „Entschädigung für Dienstreisen“

  • Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entschädigung bei Dienstreise.
  • Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von Flugdistanz und Verspätungsdauer.
  • Der Anspruch auf eine Entschädigung bei Ankunftsverspätung besteht ab 3 Stunden.
  • Bei außergewöhnlichen Umständen wie Streiks kein Anspruch.
  • Arbeitgeber und Reisebüro können Entschädigungsanspruch geltend machen.
  • Die Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche beträgt 3 Jahre.
  • Die Fluggastrechte-Verordnung der EU schützt Arbeitnehmer in solchen Fällen.
  • Auch bei Annullierung des Fluges besteht Anspruch auf Entschädigung.
  • Eine rechtliche Unterstützung von Flightright wird bei Schwierigkeiten empfohlen.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

WICHTIG
Sie haben grundsätzlich persönlich Anspruch auf die Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten – auch wenn der Arbeitgeber den Flug bezahlt hat Einzige Ausnahme: Es wurde vertraglich anders mit dem Arbeitgeber vereinbart.

Steht Ihnen eine Entschädigung bei Dienstreise zu?

Geschäftsreisende haben häufig Zweifel, ob Sie Ihren Entschädigungsanspruch während der Dienstreise geltend machen können – immerhin steht der eigene Name nicht auf der Rechnung, sondern der der Firma. Laut EU-Verordnung steht die Ausgleichszahlung jedoch dem Fluggast zu – das ist in diesem Fall der Geschäftsreisende, der auch den Schaden mit der Verspätung hatte. Alles, was Sie zum Einreichen des Entschädigungsanspruches benötigen, sind Flugnummer, Datum und der Name des Fluggastes. Aber Achtung: Sollten Sie mit Ihrer Firma vertraglich festgelegt haben, dass Ihnen die Entschädigung nicht zusteht, dann dürfen Sie natürlich nicht den Anspruch ohne Wissen der Firma durchsetzen.

ANSPRUCH IN 2 MINUTEN PRÜFEN

Verspätet sich also der Abflug Ihrer Dienstreise um über zwei Stunden haben Flugreisende Anspruch auf Versorgungsleistungen durch die Airline. Ab drei Stunden Verspätung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Je nach Flugstrecke muss Ihnen die Fluggesellschaft bis zu 600 Euro zahlen, vorausgesetzt, die Gesellschaft ist selbst für die Verspätung verantwortlich. Gleiches gilt auch für annullierte Flüge.

Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Falls die Airline selbst für die große Verspätung verantwortlich ist, haben die Passagiere das Recht auf eine Ausgleichszahlung. Ab einer Verspätung von drei Stunden sind dies 250 bis 600 Euro. Der Betrag ist dabei gestaffelt in 250, 400 und 600 Euro und ist abhängig von der Länge der Flugstrecke:

  • Bei einer Distanz unter 1.500 km werden 250 Euro an den Fluggast ausgezahlt.
  • Ist die Strecke 1.500 bis 3.500 km lang, erhalten Sie 400 Euro.
  • Bei über 3.500 Kilometern stehen Ihnen 600 Euro zu.

Dabei ist es völlig unerheblich, wie teuer der Flug war – auch Billigflieger fallen unter den Schutz der EU-Verordnung und sind entschädigungsberechtigt.

Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung oder verpasster Anschlussflug? Das steht Ihnen zu

Kurzstrecke bis 1.500 kmMittelstrecke bis 3.500 kmLangstrecke ab 3.500 km
z.B. Wien – Mailandz.B. Wien – Lissabonz.B. Wien – Abu Dhabi
250 €400 €600 €

Wie erhalte ich Entschädigung bei meiner Flugverspätung?

Es ist oft nicht einfach, die Ansprüche gegenüber der Airline geltend zu machen. Die Airlines blockieren, ignorieren oder vertrösten häufig und streiten jede Verantwortung ab. Wir sind darauf spezialisiert, Ihre Fluggastrechte durchzusetzen und haben mit unserer Erfahrung seit 2010 bereits über 430.000.000 € für unsere Kunden durchgesetzt. Kostenlos und unverbindlich prüfen wir, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Dazu müssen Sie einfach nur Ihre Flugdaten online bei uns eingeben und schon ermitteln wir die tatsächliche Ankunftszeit des Fliegers, vergleichen Wetter- und Flugdatenbanken und gleichen Ihren Flug mit ähnlichen Fällen ab. In wenigen Minuten erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Warum 600 € liegen lassen? Geben Sie gleich Ihre Flugnummer und das Flugdatum in unseren kostenlosen Entschädigungsrechner ein.

Ihre Geschäftsreise lief nicht wie geplant?

Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie uns mit nur einem Klick beauftragen. Von da an übernehmen wir die Kommunikation mit der Airline und holen Ihnen Ihr Geld zurück. Wir kümmern uns seit vielen Jahren um die Durchsetzung von Fluggastrechten. Unsere Erfahrung und unsere Rechtsexpertise machen uns zur Nummer eins auf dem Gebiet. Unsere Erfolgsquote ist enorm hoch, auch bei der gerichtlichen Durchsetzung liegt sie bei 99 %.

Was steht Dienstreisenden bei einer Flugverspätung zu?

  • Ab 3 Stunden Flugverspätung haben Sie Anspruch auf Entschädigung
  • Auch bei annullierten Flügen können Sie eine Ausgleichszahlung erhalten
  • Ihnen stehen 250 bis 600 Euro durch die Airline zu
  • Ab 2 Stunden Verspätung muss die Airline Snacks und Getränke bereitstellen
  • Nicht Ihr Chef, sondern Sie erhalten die Entschädigung
  • Sie brauchen keine Reiseunterlagen

Grundlage ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004

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Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle

Sie sind gerade auf dem Weg zu einem wichtigen Geschäftstermin und ihr Flug hat Verspätung oder ist ausgefallen? Streik oder schlechte Wetterbedingungen sind nicht der Auslöser? In unserer Tabelle können Sie aktuelle Flugausfälle und -verspätungen finden und mit unserem Entschädigungsrechner direkt überprüfen, ob für Ihren Flug ein Anspruch auf Entschädigung besteht.

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Ihre Geschäftsreise lief nicht wie geplant?

Bei Verspätungen, Flugausfällen und Überbuchungen kann Reisenden nach EU-Recht eine Entschädigung zustehen – auch wenn die Reise dienstlich war.

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