Das sind Ihre Rechte bei Flugverspätungen oder Ausfällen wegen schlechten Wetters.
Wenn starke Stürme, dichter Nebel oder eine Aschewolke einen (sonst pünktlichen) Flug unmöglich machen, steht Fluggästen in der Regel keine Entschädigung zu. Schlechtes Wetter zählt gemäß Artikel 5 Absatz III Verordnung (EG) Nr.261/2004 zu außergewöhnlichen Umständen. Diese kann die Fluggesellschaft nicht beeinflussen oder verhindern, auch wenn “alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern” – so sagt es die EU-Verordnung.
Sie konnten wegen schlechtem Wetter nicht wie geplant fliegen? Bei Annullierung, Verspätung, Überbuchung und verpassten Anschlussflügen haben Passagiere nach EU-Fluggastrechte-Verordnung einen Anspruch auf Entschädigung oder Ticketerstattung.
Kundenbewertung der Flightright GmbH
Das Wichtigste zum Thema „Flugverspätung und Ausfälle wegen schlechten Wetters“
- Die Fluggesellschaft muss bei Unwetter für die Passagiere sorgen.
- Unter bestimmten Umständen besteht ein Anspruch auf Entschädigung bei einer Verspätung oder Annullierung des Flugs.
- Reisende sollten von den Fluggesellschaften informiert werden und auf Updates achten.
- Unter bestimmten Umständen muss die Airline die Kosten für Verpflegung übernehmen.
- Die Höhe der Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung ist abhängig von der Flugdistanz.
- Airlines missbrauchen vermeintlich schlechtes Wetter oft als Ausrede für Flugverspätungen und -streichungen.
- Bei Flugausfall kann Passagier auf alternative Beförderung bestehen.
- Fluggastrechte-Verordnung der EU schützt Reisende in solchen Fällen.
Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Unwetter?
- Wenn andere Flüge planmäßig abheben, könnte das ein Zeichen dafür sein, dass auch Ihr Flug trotz Unwetter abheben hätte können
- Ihr Problemflug ist nicht länger als 3 Jahre her.
- Sie haben rechtzeitig eingecheckt.
- Ihr Flug ist entweder in der EU gestartet (jede Airline) oder ist in der EU gelandet (Airlines mit Sitz in der EU)
- Sie haben Ihren Zielflughafen erst 3 Stunden oder länger verspätet erreicht.
Was sollte ich tun, wenn sich mein Flug aufgrund von schlechtem Wetter verspätet oder ausfällt?
- Bestehen Sie auf Ihre Versorgungsleistungen am Flughafen
- Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Grund der Annullierung schriftlich bestätigen
- Überprüfen Sie, ob andere Flüge normal starten können.
- Bestimmen Sie mit unserem Entschädigungsrechner Ihren Anspruch
Kann ich trotz schlechtem Wetters eine Entschädigung bekommen?
Grundsätzlich erhalten Fluggäste bei starken Verspätungen oder Annullierungen aufgrund schlechten Wetters keine Ausgleichszahlung, da diese in der EU-Fluggastrechte-Verordnung als außergewöhnliche Umstände aufgeführt sind. In Sonderfällen können Passagiere jedoch eine Entschädigungszahlung erhalten. Entscheidend ist dabei, dass sie ihren Flug auf einem EU-Flughafen antreten (Airline irrelevant) oder auf einem EU-Flughafen landen (Sitz der Airline in der EU). Ob Ihr Flug Teil einer Geschäftsreise oder einer Pauschalreise war, sowie der Ticketpreis, spielen keine Rolle für die Entschädigung. Ihre Ansprüche können Sie noch bis zu 3 Jahre nach Flug geltend machen.
Sie konnten wegen schlechtem Wetter nicht wie geplant fliegen?
In welchen Fällen erhalte ich keine Entschädigung aufgrund von schlechtem Wetter?
Die EU-Fluggastrechteverordnung spricht Airlines bei außergewöhnlichen Umständen von Entschädigungszahlungen frei. Was genau zu außergewöhnlichen Umständen gehört und was nicht, wird jedoch nicht definiert. In folgenden Fällen steht Fluggästen bei schlechten Wetterbedingungen in der Regel keine Entschädigung zu:
- Aschewolke: Bei einer solchen Naturkatastrophe spricht man von höherer Gewalt. Der Luftverkehr ist beeinträchtigt, Flugverbote müssen ausgesprochen werden. Die Aschewolke behindert die Sicht der Piloten und Aschepartikel können die Sensoren der Messgeräte für Höhe und Geschwindigkeit beeinträchtigen.
- Unwetter: Bei außergewöhnlich schlechtem Wetter müssen Flüge oft am Boden bleiben oder später abheben. Extreme Wetterbedingungen wie beispielsweise Schnee, Sturm, Eisregen und Nebel entlasten die Airlines von der Zahlung.
- Gewitterfront: Das Landgericht Darmstadt urteilte, dass es auch keine Entschädigung gibt, wenn der Vorflug infolge einer Gewitterfront notlanden musste und sich der folgende Flug deshalb verspätet oder ausfällt. (LG Darmstadt, Urteil vom 6.11.2013 – 7 S 208/12)
Legt die Airline einen außergewöhnlichen Umstand dar, kann sie sich damit noch nicht allein von der Entschädigungszahlung befreien. Nach dem EuGH-Urteil vom 11. Juni 2020 (Az. C-74/19) müssen Fluggesellschaften bei dem Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes beweisen, alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen berücksichtigt zu haben, um eine frühestmögliche anderweitige Beförderung für betroffene Fluggäste sicherzustellen. Die Fluggesellschaft muss darlegen, dass es nicht möglich war, den einzelnen Fluggast auf eine schnellere Verbindung umzubuchen. Dabei müssen Fluggesellschaften nachweisen, dass sie eine Umbuchung auf ihre eigenen, aber auch auf Flüge anderer Airlines mit direkter oder indirekter Verbindungen geprüft haben. Auch alternative Beförderungsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi muss die Airline berücksichtigen, wenn sie den Passagier schneller an sein Ziel bringen.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Ist Ihr Flug 3 oder mehr Stunden verspätet, wurde annulliert oder Ihnen wurde das Boarding verweigert? Dann könnten Sie einen Anspruch auf Entschädigung nach EU-Fluggastrecht haben. Die Entschädigungshöhe berechnet sich nach der geplanten Flugstrecke:
- Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 250 € zu
- Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 400 € zu
- Langstrecke (über 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 600 € zu
Entschädigung bei Flugverspätung und Annullierung: Das steht Ihnen zu
Kurzstrecke bis 1.500 km | Mittelstrecke bis 3.500 km | Langstrecke ab 3.500 km |
z.B. Wien – Mailand | z.B. Wien – Lissabon | z.B. Wien – Abu Dhabi |
250€ | 400€ | 600€ |
Die Ausrede “Schlechtes Wetter”
Beim Thema Sicherheit sind sich viele Fluggäste einig. Wenn die Fluggesellschaften keinen sicheren Flug gewährleisten können, weil ein starkes Schneetreiben herrscht oder heftige Orkanböen wehen, bleiben die Passagiere lieber am Boden bis sich das Wetter beruhigt hat. Eine Verspätung ist dann okay, auch wenn eventuelle Anschlussflüge oder Termine verpasst werden. Sicherheit geht vor. So definiert es auch die EU-Verordnung, die Passagieren im Falle von außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter keine Entschädigung zugesteht.
Leider missbrauchen Airlines aber vermeintlich schlechtes Wetter oft als Ausrede für Flugverspätungen und -streichungen. Ein Indiz dafür könnte sein, dass andere Flüge fliegen, aber nur Ihr Flug am Boden bleibt. Ein Sperrung liegt dann nicht vor, der Flug könnte also starten. Jedoch muss dies auch bewiesen werden. Flightright verfügt über Flugdatenbanken, durch die man genau erkennen kann, welche Flüge wann und von welchem Flughafen abgehoben sind – und welche nicht. Dies erleichtert die Durchsetzung möglicher Entschädigungsansprüche enorm.
Eine andere häufig gehörte Ausrede ist die der fehlenden Enteisung. Wird ein Flug gestrichen, weil die Temperaturen unter Null sinken und das Enteisungsmittel fehlt, wurde dies in den vergangenen Jahren häufig als außergewöhnlicher Umstand von den Airlines deklariert. Zum Glück gibt es mittlerweile entsprechende Gerichtsurteile, die eine fehlende Enteisung im Verantwortungsbereich der Airline festmachen. Die Fluggesellschaft muss ausreichend Enteisungsmittel vorrätig haben und rechtzeitig einsetzen, um einen planmäßigen Flugbetrieb zu gewährleisten. Oft führen wetterbedingte Verzögerungen auch zu einer Überschreitung der Dienstzeit der Crew, weshalb Flüge annulliert werden. Auch dies ist kein außergewöhnlicher Umstand und damit entschädigungsberechtigt.
Kann ich eine Entschädigung erhalten?
Dies können wir ganz einfach und schnell überprüfen. Dazu geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unseren Entschädigungsrechner ein. Wir betrachten die Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung, schließen außergewöhnliche Umstände aus und geben Ihnen sofort eine Ersteinschätzung. Sollten Sie anspruchsberechtigt sein, können Sie uns anschließend mit nur einem Klick beauftragen. Sparen Sie sich lange und nervenaufreibende Streitereien mit der Airline. Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Wir haben bereits viele Entschädigungsforderungen für Flugverspätungen, Nichtbeförderungen und Annullierungen erfolgreich durchgesetzt und über 500 Millionen Euro an unsere Kunden ausgezahlt.
Was steht mir bei langen Wartezeiten am Flughafen zu?
Unabhängig davon, ob sich ihr Flug aufgrund eines außergewöhnlichen Umstands oder aus anderen Gründen verspätet oder annulliert wurde, muss die Airline immer Ihre ausreichende Versorgung am Flughafen gewährleisten. Sitzen Sie am Flughafen fest, haben Sie das Recht auf kostenlose Leistungen, zum Beispiel in Form von Essen und Getränken.
- Kurzstrecke bis 1500 km: ab 2 Stunden Wartezeit kostenfreie Getränke, Snack, sowie E-Mails, Fax und zwei Telefonate
- Mittelstrecke 1500-3500 km: ab 3 Stunden Wartezeit kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
- Langstrecke ab 3500 km: ab 4 Stunden Startverzögerung kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
Wenn Sie länger als 5 Stunden am Flughafen warten oder Ihr Flug auf den nächsten Tag verschoben wird, muss die Airline Sie mit weiteren Versorgungsleistungen verpflegen. Die Details finden Sie auf unserer Seite zu Fluggastrechten.
Wie kann ich meinen zukünftigen Flug absichern?
Sie haben in Zukunft eine Flugreise geplant und wollen schon im Voraus sicher sein, keine Entschädigungszahlungen zu verpassen? Kein Problem. Sie können Ihre Flüge schon im Voraus in unseren Entschädigungsrechner eintragen und wir machen Sie darauf aufmerksam, wenn Entschädigungsansprüche für Sie bestehen.
Checkliste: Dann steht Ihnen keine Entschädigung zu:
- Ihr Flug konnte wegen schlechtem Wetter nicht wie geplant starten. Auch alle anderen Flüge konnten aufgrund des Wetters nicht abheben.
- Sie sind weniger als 3 Stunden verspätet an Ihrem Zielflughafen angekommen.
- Sie haben sich nicht rechtzeitig eingecheckt
- Ihr Problemflug ist mehr als 3 Jahre her.
- Ihr Flug fällt nicht unter die EU-Fluggastrechteverordnung.
Aktuelle Flugverspätungen und Ausfälle
Sind Sie momentan von einer Flugverspätung oder einer Annullierung betroffen und unsicher, ob schlechtes Wetter wirklich der Auslöser für die Flugstörung ist? In unserer Tabelle können Sie Ihren Flug finden und schnell und unkompliziert herausfinden, ob für Ihren Flug ein Anspruch auf Entschädigung besteht:
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Sie konnten wegen schlechtem Wetter nicht wie geplant fliegen?
Oft benutzen Airlines schlechtes Wetter als Ausrede, um keine Entschädigungszahlung zu leisten. Flightright prüft genau, welchen Grund das Flugproblem wirklich hat und setzt sich für Ihr Recht auf Entschädigung ein.
Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:
Bei Problemen konnten wir u.a. an folgenden Flughäfen bereits helfen
Gegen diese und mehr Airlines sind wir bereits erfolgreich vorgegangen
Ihre Reise verlief nicht wie geplant?
Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Flightright setzt Ihr Recht durch.