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Flugverspätung und Flugausfälle mit Niki Luftfahrt

Niki Luftfahrt war eine österreichische Fluggesellschaft mit Sitz in Wien. Als Tochterunternehmen der Air Berlin musste die Niki Luftfahrt im Herbst 2017 ebenfalls Insolvenz anmelden. Flightright versteht Ihre Sorgen und beantwortet Ihnen alle Fragen rund um Flugtickets, Flugverkehr, Entschädigungsansprüche und die Insolvenz der Airlines.

Eine Auszahlung von Kompensationszahlungen von Niki Luftfahrt ist aktuell leider nicht zulässig. Dementsprechend kann auch für Flugverspätungen oder Annullierungen bei Niki Luftfahrt keine Entschädigung mehr ausgezahlt werden. Nach Ende des Insolvenzverfahrens wird der Restbetrag zu gleichen Teilen an alle Gläubiger ausgezahlt.

Was steht mir bei einer Flugverspätung oder einem Flugausfall zu?

  • Nach geltendem EU-Recht stehen Ihnen zwischen 250 € und 600 € Entschädigung bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung Ihres Fluges zu
  • Ihre Entschädigungssumme ist unabhängig vom Ticketpreis
  • Ab 3 Stunden Flugverspätung oder Ausfall haben Sie Anspruch auf Entschädigung
  • Ihre Entschädigung können Sie bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen

Was sollte ich bei einer Verspätung oder einem Flugausfall tun?

  • Grund für Verspätung oder Flugausfall idealerweise schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen lassen
  • Beweise sammeln: Fotos, Belege von Ihren Ausgaben, Tickets und Gutscheine können helfen
  • Versorgungsleistungen am Flughafen sichern
  • Daten gleich in unseren Entschädigungsrechner eingeben und erfahren, welche Summe Ihnen zusteht

Ab wann bekomme ich Entschädigung bei Verspätung oder Flugausfall?

Seit 2004 legt die EU-Fluggastrechteverordnung fest, dass Flugreisende bei einer mehr als 3-stündigen Verspätung oder einem Flugausfall Anspruch auf Entschädigung haben. Wie hoch der Entschädigungsanspruch ist hängt allein von der Flugstrecke ab und nicht von dem gezahlten Ticketpreis. Auch der Grund des Fluges, also ob Sie Ihren Flug als Geschäftsreisender antreten oder eine Pauschalreise gebucht haben, ist irrelevant für die Entschädigung. Damit ein Flug Entschädigungsanspruch hat, muss er lediglich entweder in der EU starten oder in der EU landen, während die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.

Grundsätzlich gilt:

  • Verspätungen: Ihr Flug muss mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Ziel angekommen sein und unter das geltende EU-Recht fallen, um für eine Entschädigung in Frage zu kommen.
  • Annullierungen: Wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über eine Annullierung informiert wurden und ihr Flug unter das geltende EU-Recht fällt, kann Ihnen für eine Annullierung eine Entschädigung von bis zu 600 € zustehen.
  • Überbuchung: Überbucht die Airline Ihren unter das geltende EU-Recht fallenden Flug und Sie finden keinen Platz mehr an Bord kommt das einer Nichtbeförderung gleich und Ihnen steht eine Entschädigung von bis zu 600 € zu.
  • Verpasster Anschlussflug: Wird aufgrund eines verpassten Anschlussfluges das Endziel mehr als 3 Stunden später erreicht und fällt der Flug unter das geltende EU-Recht, steht Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 € zu. Das gilt auch, wenn der Anschlussflug von einer anderen Airline durchgeführt wurde, solange Ihr Flugschein für beide Teilstrecken gültig ist.

Bei der Höhe Ihrer Entschädigung geht es nur um die Flugstrecke – nicht um den Preis, den Sie für Ihr Ticket gezahlt haben:

  • Kurzstrecke (weniger als 1500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 250 € zu
  • Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 400 € zu
  • Langstrecke (über 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 600 € zu

Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung oder verpasster Anschlussflug? Das steht Ihnen zu:

Kurzstrecke bis 1.500 kmMittelstrecke bis 3.500 kmLangstrecke ab 3.500 km
z.B. Wien – Mailandz.B. Wien – Lissabonz.B. Wien – Abu Dhabi
250€400€600€

Wie habe ich eine Chance meine Entschädigung mit Niki Luftfahrt noch zu erhalten?

Leider ist eine Auszahlung von Kompensationszahlungen von Niki Luftfahrt aktuell nicht zulässig. Auch für Flugverspätungen oder Annullierungen kann bei Niki Luftfahrt momentan keine Entschädigung ausgezahlt werden. Wenn Sie Ihre Ansprüche bei Niki Luftfahrt als Forderung gegen die Insolvenzmasse eingereicht haben, haben Sie nach Ende des Insolvenzverfahrens eine Chance, einen Teil des Restbetrags zu erhalten.

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  • 250 € – 600 € Entschädigung pro Person
    abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30 % zzgl. MwSt.)
  • 11.000.000-fach erfolgreich genutzter Service
  • 99 % Erfolgsquote vor Gericht

Nützliche Hinweise & Infos zu Niki Luftfahrt


Niki Luftfahrt flog vor allem Urlaubsziele rund um das Mittelmeer von Österreich an. Bis zur Insolvenz bestand die Flotte der Airline aus 32 Flugzeugen. Weil eine Übernahme der Lufthansa von der EU-Kommission nicht erlaubt wurde, musste der Flugbetrieb der Airline am 14.12.2017 nach Insolvenzanmeldung eingestellt werden.

Gestrichene Flüge wegen Insolvenz
Fluggäste, die nach Bekanntgabe der Insolvenz von Niki Luftfahrt einen Flug gebucht haben, bekommen den vollständigen Ticketpreis erstattet. Wurde der Flug vor der Insolvenzanmeldung gebucht, kann keine Erstattung des Ticketpreises erfolgen. Betroffene Fluggäste müssen ihre Forderung direkt bei der Airline zur Insolvenztabelle hinzufügen.

Verspätungen und Ausfälle vor Insolvenz
Wenn noch Ansprüche wegen Verspätung oder Flugausfällen aus der Zeit vor der Insolvenz bestehen, können diese auch nur als Forderung gegen die Insolvenzmasse eingereicht werden. Eine direkte Auszahlung von Kompensationszahlungen von Niki Luftfahrt ist aktuell leider nicht zulässig. Nach Ende des Insolvenzverfahrens wird der Restbetrag zu gleichen Teilen an alle Gläubiger ausgezahlt.

Flugproblem mit Niki Luftfahrt gehabt?

Flightright kümmert sich um Ihr Recht bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung und setzt sich dafür ein, dass Sie Ihre Entschädigung bzw. Ticketerstattung von der Fluggesellschaft erhalten.

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