Flightright: Flugentschädigung - Rückerstattung von Flugkosten

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Die besten Flightright Alternativen

Oskar de Felice - CLO

Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

Aktualisiert am:
28.8.2026
Kategorie:
Fluggastrechte
Die besten Flightright Alternativen

 Kaum ist die Reise gebucht und der Koffer gepackt, heißt es am Flughafen plötzlich "Flug verspätet" oder gar "Flug abgesagt". Das ist für viele Reisende nicht nur frustrierend, sondern auch kostspielig. Denn jede Flugverspätung kostet viel Zeit und Nerven.

Was viele Reisende nicht wissen: Nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung können bei einer erheblichen Verspätung, einer kurzfristigen Annullierung, einer Nichtbeförderung oder einem verpassten Anschlussflug Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro pro Person möglich sein. Die finale Entschädigungssumme richtet sich nach der Flugdistanz und variiert zwischen:

  • 250 € bei Kurzflügen von bis zu 1500 km

  • 400 € bei Mittelstreckenflügen von 1500 bis 3000 km

  • 600 € bei Langstreckenflügen mit mehr als 3500 km.

Doch wie lässt sich eine solche Entschädigung am besten einfordern? Alternativ zur Beauftragung von Flightright stehen Reisenden verschiedene Möglichkeiten offen: Sie können sich zum Beispiel selbst an die Airline wenden, eine Schlichtungsstelle einschalten, einen anderen Dienst nutzen oder eine Anwaltskanzlei beauftragen.

Wir stellen verschiedene Optionen vor und zeigen, welche Vor- und Nachteile es gibt.

Flightright-Alternative 1: Flugentschädigung selbst beantragen

Die für viele Betroffene naheliegendste Alternative zu einem Fluggastrechtportal ist, die Forderung direkt bei der Fluggesellschaft einzureichen. Viele Fluggesellschaften stellen dafür spezielle Onlineformulare bereit. Alternativ können Sie auch ein eigenes Forderungsschreiben oder ein kostenloses Musterschreiben verwenden und sich damit an die Airline wenden.

Wichtig ist, dass Sie alle Unterlagen vorbereiten, welche die Airline zur Bearbeitung Ihres Falls benötigt. Dazu gehören unter anderem:

  • Buchungsbestätigung und Flugnummer

  • Bordkarte oder Check-in-Nachweis

  • geplante und tatsächliche Abflug- und Ankunftszeiten

  • Mitteilungen der Fluggesellschaft

  • Belege über zusätzliche Ausgaben

  • Angaben zur Ursache der Verspätung oder Annullierung

Fordern Sie anschließend die konkrete Entschädigungssumme von der Fluggesellschaft und setzen Sie eine angemessene Zahlungsfrist. Bewahren Sie das Schreiben und sämtliche Kommunikationen mit der Airline auf.

Vorteile:

  • Ist Ihr Fall erfolgreich, erhalten Sie die volle Entschädigungssumme, die Ihnen zusteht – und das ohne zusätzliche Kosten.

  • Sie behalten die vollständige Kontrolle über die Kommunikation.

Nachteile:

  • Die Kommunikation mit der Fluggesellschaft kann langwierig sein, da viele oft nur schleppend oder gar nicht auf Anfragen von Verbrauchern reagieren, wenn es um die Auszahlung geht.

  • Sie müssen Ihren Anspruch selbst rechtlich einschätzen und nachweisen, dass Ihnen eine Entschädigung zusteht (Flugdaten, Nachweis der Verspätung, Ausschluss außergewöhnlicher Umstände).

  • Lehnt die Fluggesellschaft Ihren Anspruch ab, müssen Sie selbst entscheiden, wie Sie weiter vorgehen. Neben einer Schlichtungsstelle könne Sie auch ein Fluggastrechteportal, wie z.B. Flightright, einschalten. Alternativ bleibt auch der Klageweg möglich – allerdings mit dem damit verbundenen Kostenrisiko.

  • Der Prozess kann sich über Monate (oder Jahre) hinziehen, ohne dass am Ende eine Zahlung erfolgt.

  • Bietet die Fluggesellschaft lediglich eine Teilzahlung an, müssen Sie selbst einschätzen, ob der angebotene Betrag angemessen ist oder ob Ihnen tatsächlich eine höhere Entschädigung zusteht.

Für wen geeignet: Die eigenständige Durchsetzung kann sinnvoll sein, wenn Ihr Fall eindeutig erscheint, Sie alle Unterlagen besitzen und bereit sind, sich selbst um Schriftverkehr, Fristen und mögliche Rückfragen zu kümmern.

Bei komplexen Flugverbindungen, widersprüchlichen Aussagen der Airline oder einer drohenden Verjährung kann professionelle Unterstützung jedoch hilfreich sein.

Flightright-Alternative 2: Flugentschädigung durch Schlichtungsstellen

Eine weitere kostenlose Alternative ist der Weg über eine Schlichtungsstelle. In Deutschland ist dafür in erster Linie die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. (früher "söp") zuständig. Die unabhängige, staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle vermittelt bei Streitigkeiten mit rund 350 teilnehmenden Fluggesellschaften. Sie können sich dorthin wenden, wenn Sie die Airline zuvor erfolglos direkt kontaktiert haben und Ihr Fall noch nicht vor Gericht liegt. Sollte die Fluggesellschaft kein Mitglied sein, springt ersatzweise die behördliche Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz ein.

So funktioniert ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle:

  • Um einen Fall einzureichen, müssen Sie sich zuvor bereits erfolglos direkt an die Fluggesellschaft gewandt haben.

  • Ebenfalls wichtig: Es darf kein paralleles Verfahren laufen. Ihr Fall darf nicht bereits vor Gericht oder in einem anderen Schlichtungsverfahren anhängig sein.

  • Die Antragsstellung erfolgt online, per E-Mail oder auch per Post. In der Regel erhalten Sie dann innerhalb von zwei Wochen eine Eingangsbestätigung inkl. Fallnummer.

  • Die Schlichtungsstelle prüft den Fall und versucht eine Einigung mit der Fluggesellschaft zu erzielen. Entweder früh durch "sofortiges Anerkenntnis"/Moderation, oder über eine formelle Schlichtungsempfehlung.

  • Sollte das Verfahren ohne eine Einigung enden, erhalten Sie eine Erfolglosigkeitsbescheinigung und können anschließend klagen.

  • Für Fluggäste ist das Verfahren in der Regel kostenlos – die Kosten trägt die beteiligte Fluggesellschaft.

  • Am Ende steht ein Schlichtungsvorschlag, der jedoch nur bindend wird, wenn beide Parteien zustimmen.

Vorteile:

  • Das Verfahren ist für Sie vollkommen kostenfrei und Sie tragen kein finanzielles Risiko (nur bei missbräuchlicher Antragstellung kann eine Gebühr von 30 Euro anfallen).

  • Neutrale, juristisch geprüfte Einschätzung Ihres Falls.

  • Eine gerichtliche Klage lässt sich möglicherweise vermeiden.

Nachteile:

  • Sie müssen Ihren Entschädigungsanspruch zunächst selbst bei der Fluggesellschaft geltend machen, was viel Zeit und Aufwand in Anspruch nehmen kann.

  • Die Fluggesellschaft kann den Schlichtungsvorschlag ablehnen. In diesem Fall ist der Streit nicht automatisch beigelegt – Sie können anschließend selbst entscheiden, ob und wie Sie Ihren Anspruch weiterverfolgen, beispielsweise durch weitere Verhandlungen oder eine gerichtliche Durchsetzung.

  • Welche Schlichtungsstelle zuständig ist, hängt von der jeweiligen Fluggesellschaft ab.

  • Der Prozess erfordert Eigeninitiative: Sie müssen Unterlagen einreichen, Fristen beachten und ggf. Rückfragen beantworten.

  • Eine Schlichtung führt nicht in jedem Fall zu einer Zahlung.

Für wen geeignet: Eine Schlichtungsstelle ist besonders interessant, wenn Sie Ihren Anspruch bereits selbst eingereicht haben und die Airline nicht zahlt, Sie aber zunächst keine kostenpflichtige anwaltliche oder gerichtliche Durchsetzung wünschen.

Flightright-Alternative 3: Flugentschädigung über ein anderes Fluggastrechteportal einfordern

Wer auf einfache und professionelle Hilfe setzen will, kann sich für eine Entschädigungszahlung auch an ein anderes Fluggastrechteportal wenden, zum Beispiel an Flugrecht.de. Dies ist seit 2016 ein spezialisiertes Portal, dass die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen nach der EU-Fluggastrechteverordnung übernimmt. Dafür berechnet das Portal eine Provision von rund 20-30% plus MwSt. (ggf. zzgl. 14 % Anwaltszuschlag) die jedoch nur wenn die Durchsetzung erfolgreich ist. Bleibt der Fall erfolglos, entsteht laut Anbieter kein Kostenrisiko.

So funktioniert es:

  • Auf der Webseite kann der kostenlose Entschädigungsrechner genutzt werden, um schnell und einfach zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben.

  • Haben Sie Anspruch auf Entschädigung, dann füllen Sie einfach das Online-Formular aus und Flugrecht.de übernimmt den Fall.

  • Ab jetzt führt Flugrecht auch die komplette Kommunikation mit der Fluggesellschaft, um sich für Ihre Rechte einzusetzen, notfalls auch vor Gericht.

  • Die Provision wird nur bei erfolgreicher Auszahlung fällig und liegt im Bereich von rund 20–30 % zzgl. MwSt. (ggf. zzgl. 14 % Anwaltszuschlag) der Entschädigungssumme.

Vorteile:

  • Das Portal bietet eine unkomplizierte Fallaufnahme, die komplett digital stattfindet.

  • Sie tragen kein Kostenrisiko, da hier nach dem Prinzip “Kein Erfolg, keine Kosten” gearbeitet wird

  • Über 10 Jahre Markterfahrung in der Bearbeitung von Fluggastrechtsfällen.

  • Flugrecht.de hat eine Erfolgsquote von 99% vor Gericht.

  • Für Sie entsteht kein eigener Aufwand bei einer Verhandlung oder einer Klage vor Gericht.

Nachteile:

  • Die Erfolgsprovision verringert die Auszahlung.

  • Sie geben einen Teil der Kontrolle über die Durchsetzungsstrategie ab.

  • Die Bearbeitung kann je nach Reaktion der Airline unterschiedlich lange dauern.

Für wen geeignet: Für Reisende, die eine risikofreie, vollständig delegierte Lösung suchen und mit den marktüblichen Provisionssätzen einverstanden sind.

Flightright-Alternative 4: Flugentschädigung durch einen Anwalt einklagen

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine auf Reise- oder Fluggastrecht spezialisierte Anwaltskanzlei zu beauftragen.

Die Kanzlei kann den Anspruch rechtlich prüfen, die Fluggesellschaft außergerichtlich zur Zahlung auffordern und bei Bedarf Klage einreichen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Sachverhalt kompliziert ist oder neben der pauschalen Ausgleichszahlung weitere Ansprüche geprüft werden sollen.

Dazu können beispielsweise zusätzliche Kosten für eine Ersatzbeförderung, eine nicht genutzte Hotelbuchung, Verpflegung, Transportkosten oder andere konkrete Schäden gehören.

So funktioniert es:

  • Bei Erfolg können die Anwaltskosten grundsätzlich von der unterlegenen Fluggesellschaft zu tragen sein. Ob und in welcher Höhe die Kosten tatsächlich übernommen werden, hängt jedoch unter anderem von der Art der Vergütung ab. Bei einer Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) kann die unterlegene Partei die gesetzlichen Anwaltskosten erstatten müssen. Bei einer abweichenden Vergütungsvereinbarung, etwa auf Stundenbasis, können darüber hinaus Kosten für Sie entstehen.

  • Bei einem Misserfolg können neben Ihren eigenen Kosten auch Gerichtskosten und erstattungsfähige Anwaltskosten der Gegenseite auf Sie zukommen. Ob eine Rechtsschutzversicherung diese Kosten übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsschutz ab.

Vorteile:

  • Im Erfolgsfall erhalten Sie die von der Fluggesellschaft gezahlte Entschädigung. Ob davon noch Anwaltskosten für Sie anfallen, hängt von der vereinbarten Vergütung ab. Bei einem Vergleich kann die tatsächlich ausgezahlte Summe zudem unter dem ursprünglich geltend gemachten Entschädigungsbetrag liegen.

  • Persönliche, individuelle Betreuung durch eine Volljuristin oder einen Volljuristen.

Nachteile:

  • Es entstehen oft höhere Kosten für Sie (sofern keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist). Bei einer einzelnen Forderung über 250 oder 400 Euro kostet die außergerichtliche Vertretung häufig rund 100 Euro. Bei einer Forderung über 600 Euro können es ungefähr 165 bis 170 Euro sein. Eine Gebührenübersicht ist hier zu finden.

  • Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, entstehen zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten. Sollten Sie den Fall zudem verlieren, müssen Sie grundsätzlich auch die erstattungsfähigen Kosten der Gegenseite tragen. Das gesamte Kostenrisiko kann deshalb sogar höher sein als die verlangte Flugentschädigung.

  • Nicht jede Kanzlei ist auf Fluggastrechte spezialisiert, die passende Kanzlei zu finden, erfordert daher etwas Recherche.

  • Der Ablauf ist oft weniger automatisiert und digital als bei spezialisierten Portalen.

Für wen geeignet: Reisende mit Rechtsschutzversicherung oder einem eindeutigen Fall, die Wert auf die volle Auszahlungssumme legen und ein gewisses Kostenrisiko in Kauf nehmen können oder abgesichert haben.

Warum sich Flightright trotzdem lohnt

Auch wenn Sie Ihre Entschädigung selbst geltend machen oder einen anderen Weg wählen können, bietet Flightright vor allem einen Vorteil: Sie müssen sich nicht selbst mit der Fluggesellschaft, rechtlichen Einwänden oder einer möglichen gerichtlichen Durchsetzung beschäftigen.

Die Anspruchsprüfung erfolgt online. Anschließend übernimmt Flightright die Kommunikation mit der Fluggesellschaft und wählt eine geeignete Durchsetzungsstrategie. Nach eigenen Angaben unterstützt Flightright Flugreisende seit 2010 und hat bereits mehr als zwölf Millionen Passagieren geholfen, Ansprüche in Höhe von insgesamt über 700 Millionen Euro durchzusetzen.

Flightright arbeitet nach einem erfolgsabhängigen Modell. In der Regel beträgt die Erfolgsprovision derzeit 28 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer. Müssen externe Anwältinnen oder Anwälte eingeschaltet werden, kann ein zusätzlicher Anwaltszuschlag von 14 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer anfallen. Die konkrete Vergütung wird vor der Beauftragung im Entschädigungsrechner angezeigt.

Die wichtigsten Vorteile von Flightright

  • kostenlose Anspruchsprüfung und auch die Fallaufnahme erfolgen ausschließlich digital

  • Gebühren fallen nur im Erfolgsfall an, somit gibt es für Sie kein Kostenrisiko

  • Die gesamte Kommunikation mit der Fluggesellschaft wird ausschließlich von Flightright übernommen

  • Wenn nötig, geht Flightright auch vor Gericht um Ihren Fall durchzusetzen.

  • Transparente Informationen zum Auszahlungsbetrag vor der Beauftragung

  • Eine 99%ige Erfolgsquote vor Gericht und das Erstreiten zahlreicher wegweisender Urteile

  • Internationale Reichweite mit Teams in mehreren europäischen Ländern, die auch bei internationalen Fluggesellschaften und komplexen Fällen durchgreifen.

Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden: Wichtig ist vor allem, dass Sie Ihren Anspruch geltend machen. Wenn Sie sich Zeit, Aufwand und Risiko sparen möchten, prüfen Sie Ihren Anspruch jetzt kostenlos mit Flightright – in wenigen Minuten wissen Sie, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zustehen könnte.

[Jetzt kostenlos Anspruch prüfen →]

Mit Herz und Leidenschaft fürs Reisen berichtet Axel immer über die neusten Themen rund ums Fliegen. Von Reisebestimmungen und Gepäckvorgaben bis hin zu hilfreichen Tipps und das Know-How zu den EU-Fluggastrechten. Wer immer informiert bleiben will, findet in seinen hilfreichen Ratgebern garantiert das Richtige!

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