Verspätet, annulliert oder die Beförderung verweigert: Wenn ein Flug nicht wie geplant verläuft, steht Reisenden in der Regel nach der EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zu.
Doch selbst ein berechtigter Anspruch führt nicht automatisch zu einer Entschädigungszahlung. Oftmals lehnen Fluggesellschaften Forderungen teilweise ab, verweisen auf außergewöhnliche Umstände oder reagieren zunächst gar nicht. Spätestens dann stellt sich die Frage: Wie setzt man den Anspruch am besten durch?
Zwei Wege werden besonders häufig verglichen: die Beauftragung eines spezialisierten Fluggastrechteportals wie Flightright oder der direkte Gang zum Anwalt. Beide Wege können zum Ziel führen. Sie unterscheiden sich jedoch deutlich bei Kosten, Aufwand, persönlicher Betreuung und finanziellem Risiko. In diesem Beitrag erfahren Sie, welcher Weg besser zu Ihrem Fall passt.
Wer hat Anspruch auf eine Entschädigung?
Grundsätzlich haben Reisende gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung 261/2004 einen Anspruch auf Entschädigung bei folgenden Flugproblemen:
Kurzfristige Flugannullierung
Nichtbeförderung gegen Ihren Willen
verpasster Anschlussflug innerhalb einer einheitlichen Buchung
erhebliche Vorverlegung eines Fluges
Haben auch Sie innerhalb der letzten drei Jahre eines dieser Probleme erlebt, dann könnten Sie einen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung haben. Die Höhe der Entschädigung richtet sich dabei vor allem nach Flugentfernung und variiert zwischen:
250 € für Kurzstreckenflüge (bis 1500 km)
400 € für Mittelstreckenflüge (+1500 bis 3000 km)
600 € für Langstreckenflüge (+3000 km)
Wie funktioniert die Durchsetzung über Flightright?
Flightright ist eines der führenden Fluggastrechteportale in Europa. Seit 2010 setzen wir uns für die Rechte von Flugreisenden ein und haben durch unsere jahrelange Erfahrung bereits mehr als 50 wegweisende Gerichtsurteile erzielt, um die Passagierrechte nachhaltig zu stärken. Kein Wunder also, dass bis heute mehr als 12 Millionen Menschen unseren Service genutzt haben, um eine rechtmäßige Entschädigung zu erhalten.
Wenn auch Sie Ihren Anspruch prüfen wollen, können Sie dafür ganz einfach unseren kostenlosen Entschädigungsrechner nutzen. Geben Sie hier einfach Ihre Flugdaten ein und unser System prüft in wenigen Sekunden, ob und in welcher Höhe ein Entschädigungsanspruch bestehen könnte. Fällt unsere Prüfung Ihres Anspruchs positiv aus, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Fluggesellschaft – von der außergerichtlichen Geltendmachung bis hin zur Klage, falls die Fluggesellschaft nicht zahlt.
Welche Vorteile bietet Flightright?
Geringer eigener Aufwand
Sie müssen nicht selbst herausfinden, welche Rechtsgrundlagen gelten, welche Fluggesellschaft zuständig ist oder wie Sie auf eine Ablehnung reagieren sollten. Nach der Übermittlung der erforderlichen Daten übernimmt Flightright die komplette Durchsetzung.
Das kann besonders bei komplizierten Fällen sehr hilfreich sein, wenn etwa die Fluggesellschaft nicht reagiert oder behauptet, die Störung sei auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen.
Kein Kostenrisiko bei erfolgloser Durchsetzung
Bei einem klassischen Mandat kann eine anwaltliche Tätigkeit auch dann Kosten verursachen, wenn die Airline am Ende nicht zahlt. Wir bei Flightright arbeiten dagegen vollständig erfolgsabhängig.
Das bedeutet: Sind wir erfolgreich, erheben wir auf die Entschädigungssumme eine Provision (in der Regel 20–30 % zzgl. MwSt. der Entschädigungssumme, ggf. zzgl. 14% Anwaltszuschlag, falls eine Klage nötig wird). Bleibt die Durchsetzung erfolglos, entstehen Ihnen keine Kosten.
Unterstützung bei einer gerichtlichen Durchsetzung
Oftmals weigern sich Fluggesellschaften gegen die Zahlungsaufforderung. Ist dies der Fall, muss der Entschädigungsanspruch als Klage vor Gericht gebracht werden. Dies ist nicht nur sehr zeitaufwändig, sondern auch noch kostspielig. Bei Flightright ist dieser Service jedoch in unseren Kosten abgedeckt.
Sehr hohe Erfolgsquote
Unsere erfahrenen Rechtsexperten kennen die Tricks der Fluggesellschaften. Kein Wunder also, dass wir vor Gericht eine Erfolgsquote von 99% vorweisen können.
Millionen Kunden geholfen
Mehr als 12 Millionen Kunden haben unseren Service schon in Anspruch genommen, und das mit großem Erfolg. Allein auf der unabhängigen Bewertungsplattform Trustpilot berichten über 30.000 Kunden von ihren positiven Erfahrungen mit uns und berichten, wie sie endlich zu einer rechtmäßigen Entschädigung gekommen sind.
Mehr als nur Entschädigung
Flightright unterstützt Sie nicht nur dabei, Ihre gesetzliche Entschädigung bei einem Flugausfall einzufordern. Unter bestimmten Voraussetzungen machen wir für Sie zusätzlich die Kosten einer selbst gebuchten Ersatzbeförderung geltend – etwa für einen Ersatzflug oder eine Weiterreise mit dem Zug, Bus oder Mietwagen.
Und die Nachteile?
Im Erfolgsfall wird eine Provision abgezogen
Wie schon erwähnt, berechnen wir bei Flightright im Erfolgsfall eine Provision auf die Entschädigungssumme (20–30 % zzgl. MwSt. der Entschädigungssumme, ggf. zzgl. 14% Anwaltszuschlag).
Hier ein Beispiel: Ist Ihr Langstreckenflug verspätet, erhalten Sie bei einem Entschädigungsanspruch von 600 € bei einer außergerichtlichen Einigung mit der Airline eine finale Auszahlung von 407,22 €. Weitere Beispiele und zusätzliche Informationen finden Sie auch auf unserer Flightright-Kostenseite.
Wie funktioniert die Durchsetzung über einen Anwalt?
Ebenfalls eine Option, Ihr Recht auf Entschädigung durchzusetzen, ist der Gang zum Anwalt. Hier sollten Sie am besten an eine Reise- bzw. Fluggastrecht spezialisierte Kanzlei wenden. Nach einer Ersteinschätzung (die Erstberatung darf laut RVG maximal 190 Euro netto kosten) prüft die Anwältin oder der Anwalt Ihren Fall und fordert die Fluggesellschaft außergerichtlich zur Zahlung auf.
Weigert sich die Airline, kann der Anwalt oder die Anwältin nach Abstimmung mit Ihnen Klage erheben. Je nach Fall kann er außerdem weitere Forderungen prüfen, die über die pauschale Entschädigung nach der Fluggastrechte-Verordnung hinausgehen.
Dazu können beispielsweise gehören:
selbst bezahlte Ersatzflüge
Hotelkosten
Verpflegungs- und Transferkosten
weitere konkrete Vermögensschäden
Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag
Ob solche Kosten tatsächlich erstattet werden müssen, hängt von den jeweiligen Umständen und Rechtsgrundlagen ab.
Wichtig: Gewinnen Sie den Rechtsstreit vor Gericht, muss die Fluggesellschaft nach § 91 ZPO grundsätzlich sämtliche Kosten des Verfahrens tragen – Ihnen bleibt die volle Entschädigung ohne Provisionsabzug. Verlieren Sie jedoch, tragen Sie in der Regel die vollen Kosten selbst. Das sind dann nicht nur Ihre eigenen Anwaltskosten, sondern auch die Kosten der Gegenseite sowie die Gerichtskosten.
Welche Vorteile bietet ein Anwalt?
Persönliche und individuelle Beratung
Ein Anwalt betrachtet den gesamten rechtlichen Sachverhalt und Sie können Fragen stellen, Risiken besprechen und gemeinsam eine passende Strategie für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche festlegen.
Prüfung zusätzlicher Ansprüche
Die Ausgleichszahlung von bis zu 600 € ist nicht immer der einzige mögliche Anspruch. Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzlich entstandene Kosten wie Unterkunft und Verpflegung oder weitere Schäden relevant sein.
Flexible Vergütungsmodelle möglich
Nicht jede Kanzlei rechnet ausschließlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Möglich sind je nach Angebot auch:
feste Pauschalen
Stundenhonorare
kostenlose Erstprüfungen
erfolgsabhängige Vergütungsmodelle
Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung
Die Konditionen sollten Sie unbedingt vor der Beauftragung schriftlich klären.
Welche Nachteile hat die Beauftragung eines Anwalts?
Es können hohe Kosten entstehen
Die anwaltliche Vergütung richtet sich häufig nach dem Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit. Grundlage kann das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sein. Alternativ kann die Kanzlei mit Ihnen eine individuelle Vergütung vereinbaren.
Wurde keine andere Vereinbarung geschlossen, ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch bei Verbraucherinnen und Verbrauchern auf höchstens 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer begrenzt. Die tatsächliche Erstberatung kann günstiger oder sogar kostenlos sein. Gerade bei kleineren Anspruchssummen, wie etwa den 250 € Entschädigung bei Kurzstreckenflügen, würden sich die hohen Anwaltskosten somit nicht lohnen.
Ein Gerichtsverfahren birgt ein Kostenrisiko
Sollte Ihr Fall vor Gericht landen, entstehen schnell weitere hohe Kosten:
eigene Anwaltskosten
Gerichtskosten
erstattungsfähige Kosten des gegnerischen Anwalts
Grundsätzlich muss die unterlegene Partei die notwendigen Kosten des Rechtsstreits tragen. Bei einem teilweisen Erfolg können die Kosten zwischen den Parteien aufgeteilt werden.
Das bedeutet: Verlieren Sie den Prozess vollständig, kann das Kostenrisiko höher sein als die eigentliche Entschädigungsforderung.
Eine Rechtsschutzversicherung deckt nicht immer alles
Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten übernehmen. Das hängt jedoch vom Vertrag, dem versicherten Rechtsbereich und einer möglichen Wartezeit ab.
Zudem kann eine Selbstbeteiligung vereinbart sein. Bei einer Forderung von nur 250 oder 400 € kann eine hohe Selbstbeteiligung dazu führen, dass sich die Inanspruchnahme der Versicherung wirtschaftlich kaum lohnt.
Der Kostenvergleich: Provision vs. Kostenrisiko
Das ist der zentrale Unterschied zwischen beiden Wegen:
Flightright | Anwalt beauftragen | |
|---|---|---|
Kosten bei Erfolg | Provision fällig (i. d. R. 20–30 % zzgl. MwSt.) | In der Regel keine eigenen Kosten, da die Fluggesellschaft zahlt |
Kosten bei Misserfolg | Keine Kosten für Sie | Sie tragen Anwalts-, Gerichts- und ggf. gegnerische Kosten |
Vorauszahlung nötig? | Nein | Häufig müssen Gerichtskosten zunächst vorgestreckt werden |
Rechtsschutzversicherung wichtig | Nein | Ja, um das Kostenrisiko abzudecken |
Die Anwaltslösung ist also im Erfolgsfall günstiger, weil Sie die volle Summe erhalten. Das Risiko liegt jedoch bei Ihnen, falls das Verfahren nicht zu Ihren Gunsten ausgeht – es sei denn, Sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung, die Fälle rund um Flugverspätung abdeckt, oder haben Zugang zur Prozesskostenhilfe.
Ein Sonderfall: Haben Sie die Fluggesellschaft bereits selbst erfolglos zur Zahlung aufgefordert und beauftragen Sie erst danach einen Anwalt, muss die Fluggesellschaft nach ständiger Rechtsprechung häufig auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten übernehmen. Beauftragen Sie dagegen direkt einen Anwalt, ohne vorher selbst gemahnt zu haben, ist die Kostenerstattung rechtlich umstritten und keineswegs sicher.
Zeitaufwand und Komfort
Bei Flightright übernehmen wir für Sie:
die Prüfung des Anspruchs,
die komplette Kommunikation mit der Fluggesellschaft,
die Vorbereitung und Durchführung einer Klage, falls nötig,
im gerichtlichen Verfahren auch das Kostenrisiko einer Niederlage.
Bei einer Anwaltsbeauftragung sind Sie in der Regel enger eingebunden: Sie müssen Unterlagen zusammenstellen, stehen im direkten Kontakt mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt und tragen die Entscheidung über das weitere Vorgehen (z. B. ob geklagt wird) stärker mit. Das kann ein Vorteil sein, wenn Sie Wert auf persönliche, individuelle Betreuung legen – bedeutet aber auch mehr eigenen Aufwand.
Erfolgsaussichten
Beide Wege können erfolgreich sein, wenn ein Anspruch tatsächlich besteht. Entscheidend ist in beiden Fällen eine sorgfältige rechtliche Prüfung im Vorfeld: Liegt tatsächlich eine entschädigungspflichtige Verspätung oder Annullierung vor, oder beruft sich die Fluggesellschaft zu Recht auf "außergewöhnliche Umstände"? Spezialisierte Portale wie Flightright verfügen durch die Bearbeitung einer sehr großen Fallzahl über umfangreiche Erfahrungswerte zu einzelnen Airlines und Streckenkonstellationen. Eine auf Fluggastrecht spezialisierte Kanzlei bringt vergleichbare Expertise mit, sofern sie tatsächlich auf dieses Rechtsgebiet fokussiert ist.
Flightright oder Anwalt: Für wen eignet sich welcher Weg?
Flightright könnte die bessere Wahl sein, wenn Sie:
kein finanzielles Risiko eingehen möchten,
keine Rechtsschutzversicherung haben,
den Prozess möglichst ohne eigenen Aufwand delegieren möchten,
Wert auf eine schnelle, digitale Anspruchsprüfung legen.
Ein Anwalt könnte die bessere Wahl sein, wenn Sie:
über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die den Fall abdeckt,
Ihren Fall als eindeutig einschätzen und ein überschaubares Kostenrisiko in Kauf nehmen möchten,
Wert auf besonders persönliche, individuelle Betreuung legen,
die volle Entschädigungssumme anstreben und bereit sind, den Fall aktiver mitzugestalten.
Fazit: Entscheidend sind Risiko, Aufwand und Beratungsbedarf
Sowohl ein Anwalt als auch Flightright können berechtigte Fluggastansprüche außergerichtlich und gerichtlich verfolgen. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der Verteilung von Kostenrisiko und Aufwand: Ein Anwalt kann Ihnen im Erfolgsfall die volle Entschädigung sichern, verlangt im Gegenzug aber ein gewisses finanzielles Risiko und mehr Eigeninitiative ab, es sei denn, eine Rechtsschutzversicherung springt ein. Wer sich damit wohlfühlt, den Fall selbst zu begleiten und ein überschaubares Kostenrisiko zu tragen oder zu absichern, kann mit diesem Weg gut fahren.
Wer stattdessen einen planbaren, risikofreien Weg bevorzugt, findet in Flightright eine sehr gute Alternative. Man zahlt nur im Erfolgsfall eine Provision, muss sich nicht selbst um die ganze Kommunikation mit der Fluggesellschaft oder ein mögliches Klageverfahren kümmern und profitiert von der Erfahrung eines der führendesten Fluggastrechteportale.
Flugprobleme? Nicht mit Flightright!
Wenn Sie sich für den risikofreien Weg interessieren, können Sie Ihren Anspruch jetzt kostenlos und unverbindlich bei Flightright prüfen lassen:





