Flugumleitung wegen Nachtflugverbot: Ihre Rechte | Flightright AT
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Flugumleitung wegen Nachtflugverbot: Das sind Ihre Rechte!

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Das Wichtigste zum Thema „Flugumleitung wegen Nachtflugverbot“

  • Flugumleitung wegen Nachtflugverboten.
  • Flugausfälle und -verspätungen aufgrund von Nachtflugbeschränkungen.
  • Nachtflugverbote gelten in vielen Flughäfen weltweit.
  • Airlines müssen sich an die Regeln der Flughäfen halten und Flüge entsprechend planen.
  • Reisende können bei Flugausfällen oder -verspätungen aufgrund von Nachtflugverboten Anspruch auf Entschädigung haben.
  • Airlines müssen alternative Beförderungsmöglichkeiten anbieten.
  • Passagiere sollten sich bei Flugausfällen oder -verspätungen direkt an die Airline wenden.
  • Fluggastrechte-Portale oder Anwälte können bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen helfen.
  • Fluggesellschaften können sich nicht auf außergewöhnliche Umstände wie Nachtflugverbote berufen, um Entschädigung zu verweigern.
  • Passagiere sollten bei Flugumleitungen oder -verspätungen Geduld haben und auf eine schnelle Lösung hoffen.


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Nachtflugverbot: Diese Situation ist alles andere als spaßig. Flüge sollen sicher, pünktlich und bequem sein – aber manchmal kommt es vor, dass Nachtflugverbote auf dem Verlaufsplan stehen. Aufgrund eines Nachtflugverbots darf Ihre Maschine auf dem Zielflughafen nicht mehr landen und wird umgeleitet. Das bedeutet, dass Fluggesellschaften alternative Routen finden müssen, um ihre Fluggäste an ihr Ziel zu bringen. In diesem Blogbeitrag (Artikel) werden wir uns eingehend mit den Hintergründen und möglichen Auswirkungen des Nachtflugverbotes beschäftigen.

Wann ist das Nachtflugverbot?

Das Nachtflugverbot tritt normalerweise von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr ein. Zu diesen Zeiten wird der Betrieb von Flugzeugen in der Umgebung des Gebiets, in dem das Verbot gilt, auf ein Minimum reduziert. Es bestehen jedoch Ausnahmen – manche Länder erlauben kurze Flüge bei Tageslicht oder Flüge für medizinische Notfälle.

Warum ist das Nachtflugverbot nötig?

Um die Lärmbelastung zu verringern, sind Nachtflugverbote unerlässlich. Flugzeuge erzeugen erheblichen Lärm, besonders beim Start und bei der Landung. Dieser Lärm kann die Schlafqualität der Anwohner erheblich beeinträchtigen und zu Schlafstörungen und gesundheitlichen Problemen führen. Der Schutz der Gesundheit und Lebensqualität der Menschen in der Nähe von Flughäfen steht daher im Mittelpunkt. Nachtflugverbote tragen dazu bei, die Lärmbelastung zu verringern und somit die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern.

Sie haben Ärger mit einer Flugverspätung aufgrund eines Nachtflugverbots und möchten das nicht tatenlos hinnehmen? Das sollten Sie auch nicht. Schließlich steht Ihnen in vielen Fällen der Flugverspätung eine Entschädigung zu.
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Wenn das Flugzeug nicht da landet, wo es soll

Wenn das Flugzeug nicht dort landet, wo es soll, muss die Fluggesellschaft über alternative Routen nachdenken. In solchen Fällen kann das Unternehmen zunächst versuchen, den ursprünglichen Flugplan zu verlängern und eine sicherere Route auszuwählen, wenn das möglich ist. Wenn ein derartiger Kurs jedoch nicht möglich ist, muss die Fluggesellschaft andere Optionen in Betracht ziehen. Das könnte den Einsatz eines größeren Planes erfordern, um mehrere Passagier:innen an ihr Ziel zu bringen oder auch notfallbedingte Umleitungen erforderlich machen. In solchen Fällen können die betroffenen Passagier:innen einen alternativen Transport arrangieren oder müssen den Flug umbuchen.

Was passiert bei Nachtflugverbot?

Bei einem Nachtflugverbot wird die Verwendung von Flugzeugen in der Umgebung des Gebiets, in dem das Verbot gilt, auf ein Minimum reduziert. In der Regel besteht das Nachtflugverbot zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr. Diese Verpflichtung kann jedoch, je nach Standort, variieren. Einige Städte haben viel strengere Verbote als andere. Es gibt jedoch schon jetzt einige Ausnahmen vom Nachtflugverbot, wie beispielsweise weniger gesetzlich abgestimmte Flüge bei Tageslicht oder medizinische Notfälle.

Fluggastrechte bei einer Umleitung – Nachtflugverbot

Steht mir in diesem Fall eine Entschädigung zu? In einigen Fällen können Fluggäste Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sie aufgrund eines Nachtflugverbots umgeleitet wurden. Es kommt jedoch darauf an, ob die Umleitung aufgrund eines technischen oder anderen Problems, außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft, erfolgt. Wenn dies der Fall ist, besteht in vielen Ländern ein Anspruch auf Entschädigung nach den EU-Fluggastrechten. Bei einer Verspätung aufgrund von einem Nachtflugverbot wird allerdings nicht automatisch eine Entschädigung fällig. Sie müssen mindestens 3 Stunden später als geplant ankommen, dann könnte sich Ihr Geldbeutel vielleicht freuen. Passagier:innen sollten sich jedoch über genauere Details beim Kundenservice ihrer Airline erkundigen.

Wie viel Entschädigung kann ich bei einer Verspätung aufgrund eines Nachtflugverbots bekommen?

Je nach Länge der Strecke (Flugdistanz) können dabei verschiedene Beträge für die Entschädigung anfallen: Bis zu 1.500 Kilometer sind es 250 Euro, bei 1.500 bis 3.500 Kilometern 400 Euro und ab 3.500 Kilometern 600 Euro.

Achtung: Keine Entschädigung bei Verspätung / Annullierung aufgrund außergewöhnlicher Umstände. Solche außergewöhnlichen Situationen können zum Beispiel sein:

  • Schlechtes Wetter (Unwetter), die den Flug verzögerten
  • Sperrungen des Flughafens oder Luftraums (Flughafenschließung/Airport Closure)
  • Streiks der Flugsicherung
  • Eine Naturkatastrophe
  • Terroristische Akte oder Bombendrohung 
  • Hohe Vogelzahl sowie

Da diese Ereignisse nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen, kann sie nicht für die entstandenen Kosten haftbar gemacht werden. Aus diesem Grund tragen sie häufig auch die bekannte Bezeichnung „höhere Gewalt“.

Keine außergewöhnlichen Umstände sind unter anderem:

  • Erkrankung der Crew
  • Operationelle Gründe (z.B. der Flug war von Anfang an zu eng an der Grenze zum Nachtflugverbot eingeplant)
  • Ein technischer Defekt am Flugzeug 

Welche Flughäfen haben ein Nachtflugverbot?

Viele Flughäfen in der Europäischen Union haben ein Nachtflugverbot. Dazu gehören beispielsweise die meisten großen Flughäfen wie London Heathrow (LHR), Paris Charles de Gaulle (CDG) und Frankfurt am Main (FRA). Abhängig von der jeweiligen Landesregierung können auch andere Flughäfen ein Nachtflugverbot haben. Obwohl die Einschränkungen zwischen den Ländern unterschiedlich sind, gilt in der EU grundsätzlich: Zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr dürfen keine Flüge stattfinden.

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Von einer Flugverspätung / Annullierung / Umbuchung betroffen?

  • Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 250 € zu
  • Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 400 € zu
  • Langstrecke (über 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 600 € zu

Die Höhe der Entschädigung berechnet sich laut EU-Fluggastrechte-Verordnung nach der Flugstrecke:

Kurzstrecke bis 1.500 kmMittelstrecke bis 3.500 kmLangstrecke ab 3.500 km
z.B. Wien – Mailandz.B. Wien – Lissabonz.B. Wien – Abu Dhabi
250€*400€*600€*
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)

Wo gibt es Nachtflugverbot in Deutschland?

An den meisten deutschen Flughäfen (Airports) gibt es starke Betriebsbeschränkungen, bis hin zu absoluten Nachtflugverboten. In Deutschland gibt es ein allgemeines Nachtflugverbot zwischen 23 Uhr und 5 Uhr morgens. Einige Flughäfen haben jedoch ein vollständiges oder nur teilweise ein Nachtflugverbot. Der Flughafen Düsseldorf und der Flughafen Stuttgart haben beispielsweise ein komplettes Nachtflugverbot. Am Frankfurter Flughafen gilt seit dem Jahr 2011 zwischen 23 und 5 Uhr ein absolutes Nachtflugverbot. An den Flughäfen Köln-Bonn, Frankfurt-Hahn, Nürnberg und Hannover besteht kein Nachtflugverbot (teilweise jedoch Einschränkungen für besonders laute Flugzeugtypen).

Nachtflugverbote bei ausgewählten deutschen Flughäfen:

FlughafenRegelungAusnahmen
LübeckBeschränkung von Nachtflügen von 23:30 Uhr bis 05:30 Uhr
HamburgBeschränkung von Nachtflügen von 23:00 Uhr bis 6:00 UhrNachtpostflüge
Verspätete Starts und Landungen bis 24:00 Uhr
BremenBeschränkung von Nachtflügen von 22:30 Uhr bis 6:00 Uhr
Nachtpostflüge
Verspätete Landungen bis 24:00 Uhr, wenn Kapitel-3-Flugzeug und Home-Carrier
Flughafen Berlin-BrandenburgBeschränkung von Nachtflügen von 23:30 Uhr bis 05:30 Uhr

Verspätete Starts und Landungen bis 24:00 Uhr sowie verfrühte Landungen ab 5:00 Uhr.
HannoverKeine NachtflugbeschränkungenZwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr nur für Kapitel-3-Flugzeuge
Münster/OsnabrückKeine NachtflugbeschränkungenZwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr nur für Kapitel-3-Flugzeuge
Paderborn/LippstadtKeine Nachtflugbeschränkungen
Niederrhein/WeezeBeschränkung von Nachtflügen von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
Verspätete Landungen bis 24:00 Uhr, wenn Kapitel-3-Flugzeug und Home-Carrier
DortmundBeschränkung von Nachtflügen von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
Verspätete Starts bis 22:30 Uhr und verspätete Landungen bis 23:30 Uhr
DüsseldorfBeschränkung von Nachtflügen von 22:00 Uhr bis 6:00 UhrKapitel 3-Flugzeuge planmäßige Landungen bis 23:00 Uhr und verspätete Landungen bis 23:30 Uhr.
Verspätete Landungen der Home-Carrier bis 24:00 Uhr sowie verfrühte Landungen ab 5:00 Uhr.
Köln/BonnKeine Nachtflugbeschränkungen6:00 Uhr nur für Kapitel-3-Flugzeuge
Leipzig/HalleBeschränkung von Nachtflügen im Passagierverkehr von 23:30 Uhr bis 5:30 Uhr
Keine
Nachtflugbeschränkung für Frachtverkehr
Verspätete Starts und Landungen bis 24:00 Uhr sowie verfrühte Landungen ab 5:00 Uhr.
DresdenBeschränkung von Nachtflügen von 23:30 Uhr bis 5:30 Uhr

Verspätete Starts und Landungen bis 24:00 Uhr sowie verfrühte Landungen ab 5:00 Uhr.
Erfurt/WeimarKeine NachtflugbeschränkungenZwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr nur für Kapitel-3-Flugzeuge
Frankfurt am MainBeschränkung von Nachtflügen von 23:00 Uhr bis 5:00 UhrVerspätete Starts und Landungen bis 24:00 Uhr
Frankfurt-HahnKeine NachtflugbeschränkungenZwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr nur für Kapitel-3-Flugzeuge
SaarbrückenBeschränkung von Nachtflügen von 22:30 Uhr bis 6:00 UhrVerspätete Landungen bis 24:00 Uhr
Karlsruhe/Baden-BadenBeschränkung von Nachtflügen von 23:00 Uhr bis 6:00 UhrVerspätete Landungen bis 24:00 Uhr nur für Kapitel-3-Flugzeuge
StuttgartBeschränkung von Nachtflügen von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr für StartsLandungen bis 23:30 Uhr
Nachtpostflüge und militärische Flugbewegungen
FriedrichshafenBeschränkung von Nachtflügen von 22:00 Uhr bis 6:00 UhrLandungen bis 23:00 Uhr, wenn Kapitel-3-Flugzeug und Home-Carrier
Verspätete Landungen bis 23:30 Uhr, wenn Home-Carrier
NürnbergKeine NachtflugbeschränkungenNachtflugbetrieb zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr nur für Kapitel-3-Flugzeuge
MemmingenBeschränkung von Nachtflügen von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
MünchenBeschränkung von Nachtflügen von 0:00 Uhr bis 5:00 UhrNachtpostflüge
Verspätete Starts und Landungen bis 0:00 Uhr sowie verfrühte Landungen ab 5:00 Uhr.
In den Nachtrandstunden (von 22:00 bis 0:00 Uhr und von 5:00 bis 6:00 Uhr) nur für Kapitel-3-Flugzeuge
Nachtflugverbot in Deutschland. Source: Wikipedia

Flughäfen ohne Nachtflugverbot

  • Flughafen Hannover
  • Flughafen Köln/Bonn
  • Flughafen Münster/Osnabrück
  • Flughafen Nürnberg
  • Flughafen Paderborn-Lippstadt
  • Flughafen Berlin-Schönefeld
  • Flughafen Erfurt-Weimar
  • Flughafen Frankfurt-Hahn

Wann ist das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen?

Wann ist das Nachtflugverbot Frankfurt? Der Flughafen Frankfurt am Main hat ein absolutes Nachtflugverbot, das von 23:30 Uhr bis 5:00 Uhr morgens anhält. Außerdem gibt es spezielle Geländebeschränkungen für bestimmte Bereiche des Flughafens. Ausnahmen sind jedoch erlaubt. Hintergrund dafür waren Beschwerden über den Fluglärm zum Schutz der menschlichen Gesundheit.

Warum fliegen so viele Flugzeuge nachts?

Es gibt viele Gründe, warum Fluggesellschaften nachts fliegen. Zu den häufigsten Gründen zählen eine strengere Steuerung des Flugverkehrs, geringere Luftverunreinigung und die Verringerung des Lärmpegels. In den frühen Morgenstunden gibt es meistens weniger Verkehr am Himmel als tagsüber. Zudem sind die Wetterbedingungen in der Regel während der Nacht ruhiger, sodass ein stabilerer Flug möglich ist.

Sind Nachtflüge gefährlich?

Nachtflüge sind grundsätzlich genauso sicher wie Tagesflüge, da die Sicherheitsstandards für alle Flüge den gleichen hohen Anforderungen entsprechen. Allerdings erhöht sich das Risiko des Absturzes nachts aufgrund der geringeren Sichtbarkeit und Navigation. Um dieses Risiko zu minimieren, müssen Piloten besonders gut ausgebildet sein, um nachts navigieren zu können.

Sind Nachtflüge besser?

Ob Nachtflüge besser sind als Tagesflüge, ist eine umstrittene Frage. Nachtflüge haben sowohl Vorteile als auch Nachteile. Zu den Vorteilen gehören steuerliche Einsparungen, ein flexiblerer Zeitplan für Passagier:innen und Fracht, weniger Umweltverschmutzung und geringere Lärmbelastung. Allerdings können, aufgrund schlechterer Sichtverhältnisse und des niedrigeren Konzentrationslevels von Pilot:innen, Flüge in der Nacht auch riskanter sein. Daher ist es wichtig, dass vor jedem Nachtflug alle Sicherheitsmaßnahmen strikt befolgt werden. Insgesamt lässt sich also nicht abschließend entscheiden, ob Nacht- oder Tagesflüge besser sind.

Fazit zum Thema Nachtflugverbot

In Deutschland besteht ein Nachtflugverbot, das durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gesetzlich verankert ist. Seitdem sind Starts und Landungen in den Nachtstunden von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr verboten. Neben dem Schutz der Nachtruhe erhofft man sich mit dem Verbot auch einen Lärmschutz und die Reduzierung von Umweltbelastungen. Diese Maßnahme wird unter anderem durch eine Studie der Fluglärmkommission bestätigt, welche niedrigere Abgasemissionen im Vergleich zum Flugbetrieb tagsüber nachweisen konnte.

Das Nachtflugverbot ist eine umstrittene Entscheidung, und in jüngster Zeit gibt es viele Debatten darüber. Einige Gerichte, wie das VGH Kassel, haben entschieden, dass Nachtflugverbote rechtmäßig sind, wenn sie Teil der regelmäßigen Flugplangestaltung sind. Andere Gerichte, wie das Bundesverwaltungsgericht, haben jedoch entschieden, dass es nicht legal ist, ein generelles Nachtflugverbot zu verhängen. Die Ergebnisse dieser Entscheidungen zeigten auch die Notwendigkeit eines Kompromisses zwischen den Interessengruppen Luftverkehr und Anwohner:innen.

Die Fluglärmkommission hat deshalb schließlich die Mediationsnacht als Alternative zu reinen Nachtflugbeschränkungen vorgeschlagen. Insgesamt liefert die Diskussion über den Umgang mit dem Thema Nachtflüge wertvolle Erkenntnisse zur Regulierung des Luftverkehrs und betont die Wichtigkeit von Abfertigungsproblemen und Menschenrechten bei der Betriebsbeschränkung von Flugbewegungen im Luftraum.

Obwohl das Nachtflugverbot gesundheitliche Risiken minimiert und Lärmbeeinträchtigungen sowie Umweltbelastung reduziert, stehen die fortschreitende Zunahme des Air Traffic und damit verbundene Forderung nach mehr Flexibilität und Effizienz stark im Widerspruch zur Einhaltung dieser Regel. Letztlich muss jede:r Betroffene für sich selbst entscheiden, welche Vorteile ein Nachtflugverbot für einen selbst hat oder welche Beeinträchtigung es einem selbst bereitet.

Wie kann Flightright Ihnen weiterhelfen?

Sie haben Ärger mit einer Flugverspätung aufgrund eines Nachtflugverbots und möchten das nicht tatenlos hinnehmen? Dann ist Flightright für Sie da. Egal, ob Sie eine Entschädigung bei Flugumbuchung, Entschädigung bei Überbuchung, oder Entschädigung bei Flugausfall verlangen möchten. Wir unterstützen Sie gerne.

Laut EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere und Passagierinnen bei einer Verspätung, Flugumbuchung, Annullierung, Überbuchung sowie bei verpassten Anschlussflügen Anspruch auf eine Entschädigung. Diese Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis. Sie können bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) Entschädigung pro Person bekommen. Flightright, setzt Ihr Recht für Sie durch. Notfalls auch vor Gericht.

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