Flugrecht: Rechtliche Informationen vom Flugrecht Experten - Flightright AT
Vom Austrian Airlines Streik betroffen? Jetzt Entschädigung sichern >

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Flugrecht: Rechtliche Informationen vom Flugrecht Experten

Jetzt in nur 2 Minuten online Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

99% Erfolgsquote
Seit 2010 auf dem Markt
Ohne Risiko

Das Wichtigste zum Thema „Flugrecht“

  • Überblick über die Fluggastrechte in Europa.
  • Rechte bei Flugausfällen, -verspätungen und Überbuchungen.
  • Entschädigungsansprüche bei verpasstem Anschlussflug oder fehlendem Gepäck.
  • Fluggäste haben Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung und Hotelunterkunft bei längeren Wartezeiten.
  • Airlines müssen alternative Beförderungsmöglichkeiten anbieten.
  • Reisende sollten sich frühzeitig über ihre Fluggastrechte informieren.
  • Bei Flugausfällen oder -verspätungen sollten sich Passagiere direkt an die Airline wenden.
  • Fluggastrechte-Portale oder Anwälte können bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen helfen.
  • Fluggesellschaften können sich nicht auf außergewöhnliche Umstände wie Streiks oder Wetterbedingungen berufen, um Entschädigung zu verweigern.
  • Fluggastrechte sind durch EU-Verordnungen und nationale Gesetze geschützt.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Flugrecht: Wer regelmäßig mit dem Flugzeug verreist, kennt es: Der Flug verspätet sich. Im schlimmsten Fall gibt es einen Flugausfall. In dieser Situation fragen sich Betroffene oftmals, ob dieser Grund für eine Entschädigung ausreicht. Die Antwort ist eindeutig: Ja!

Sie sitzen wegen einer Flugverspätung am Flughafen fest? Ihr Flug wurde gestrichen (annulliert) oder Sie wurden von der Passagierliste gestrichen (Boardingverweigerung)? Ihr Gepäck ist verloren gegangen oder erst nach Tagen wieder aufgetaucht (Gepäckprobleme)?
In jeder der oben beschriebenen Situationen haben Sie als Fluggast ein Recht auf Entschädigung.

Das Problem: Die meisten Fluggäste kennen ihre Rechte überhaupt nicht. Teilweise weigert sich die Fluggesellschaft die Kosten zurückzuerstatten. Damit Fluggäste nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben, gibt es Flightright. Flightright hat es sich zur Aufgabe gemacht, Sie über die bestehenden Fluggastrechte aufzuklären – und das auf leicht verständliche Art und Weise. So konnte Flightright bereits mehr als 400.000.000 Euro an Entschädigungszahlungen für Flugreisende aus aller Welt durchgesetzt. Hier erhalten Sie wertvolle Infos über die Flugrechte in der EU.

Was ist das EU-Flugrecht?

Das EU-Flugrecht gibt Reisenden in Ihrer Situation eine gewisse Sicherheit. Das Flugrecht ist Bestandteil der Verordnung (EG) 261/2004. Dort wird genau beschrieben, welchen Umfang das Flugrecht hat und welche Rechte es im Einzelnen gewährt. Seit 2004 genießen europäische Fluggäste einen besonderen Schutz gemäß der EU-Verordnung 261/2004, in der umfassend bestätigt wurde, dass Nichtbeförderung, Annullierung oder eine große Verspätung von Flügen eine Belästigung für Flugreisende darstellt und die Fluggesellschaften die Fluggäste daher für die Unannehmlichkeiten mit bis zu 600 Euro entschädigen müssen.

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Sind alle Flüge von der Verordnung EG 261 abgedeckt?

Ja, alle Flüge werden von der EU-Verordnung EG 261 abgedeckt.
Wichtig: Außergewöhnliche Umstände sind nicht abgedeckt.
Ein häufiges Missverständnis ist, dass die EU-Verordnung EG 261 nur den Luftraum der Europäischen Union abdeckt oder nur EU-Staatsbürger schützt. Das stimmt nicht, denn die Verordnung gilt auch für Island, Norwegen, die Schweiz und die sogenannten „äußersten Randregionen“ Europas. Außerdem schützt sie alle Flugreisenden, unabhängig von deren Nationalität. In unserer Tabelle können Sie auf einen Blick sehen, ob Ihr Flug unter die Verordnung fällt.

Reiseroute/ReiseplanEU-FluggesellschaftNicht-EU-Fluggesellschaft
Start innerhalb der EU, Ziel innerhalb der EUAbgedeckt (Ja)Abgedeckt (Ja)
Start innerhalb der EU, Ziel außerhalb der EUAbgedeckt (Ja)Abgedeckt (Ja)
Start außerhalb der EU, Ziel innerhalb der EUAbgedeckt (Ja)Nicht abgedeckt (Nein)
Start außerhalb der EU, Ziel außerhalb der EUNicht abgedeckt (Nein)Nicht abgedeckt (Nein)

Fluggastrechte für Flüge nach oder ab Europa: Flugrecht?

Wenn Sie einen Flug nach oder von Europa nehmen, haben Sie viel mehr Rechte auf Entschädigung, wenn Ihr Flug verspätet ist oder annulliert wird. Hier ein kurzer Überblick:

Was steht mir nach EU-Verordnung bei einer Flugverspätung zu?

Flugverspätung (am Zielort nach möglichem Umbuchen und/ oder Umleitung)

bis 2 Stundenbis 3 Stundenbis 4 Stundennie angekommenEntfernung/ Distanz
0 €250 €250 €250 €< 1500  km
0 €400 €400 €400 €1500 km – 3500 km
0 €600 €600 €600 €> 3500 km
Was steht mir nach EU-Verordnung bei einer Flugverspätung zu?

Was steht mir nach EU-Verordnung bei einem Flugausfall zu?

Flugausfall (am Zielort nach möglichem Umbuchen und/ oder Umleitung)

bis 2 Stundenbis 3 Stundenbis 4 Stundennie angekommenEntfernung/ Distanz
125 €250 €250 €250 €< 1500  km
200 €400 €400 €400 €1500 km – 3500 km
300 €600 €600 €600 €> 3500 km
Was steht mir nach EU-Verordnung bei einem Flugausfall zu?

Was steht mir nach EU-Verordnung bei einer Nichtbeförderung zu?

Nichtbeförderung (am Zielort nach möglichem Umbuchen und/ oder Umleitung)

bis 2 Stundenbis 3 Stundenbis 4 Stundennie angekommenEntfernung/ Distanz
250 €250 €250 €250 €< 1500  km
400 €400 €400 €400 €1500 km – 3500 km
600 €600 €600 €600 €> 3500 km
Was steht mir nach EU-Verordnung bei einer Nichtbeförderung zu?

Die obigen Tabellen zeigen, dass Sie bei Flügen nach oder ab europäischen Ländern Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn der Flug überbucht, verspätet war oder annulliert wurde und Sie dadurch mit mehr als drei Stunden Verspätung an Ihrem Zielort ankommen.
Wichtig: Bei dieser Art von Verspätung oder Annullierung besteht kein Anspruch auf Entschädigung, wenn die Verspätung oder Annullierung auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen ist, für den die Fluggesellschaft nicht verantwortlich ist – oder wenn es zu einer Annullierung gekommen ist, über die die Fluggesellschaft Sie mindestens 14 Tage vor Ihrem Flug informiert hat.

Warum ist es so schwierig eine Entschädigung oder Rückerstattung direkt von den Fluggesellschaften zu fordern?

Viele Airlines blocken, ignorieren, vertrösten und stellen die Tatsachen falsch dar, um keine Ausgleichszahlungen leisten zu müssen. Da steht man als Reisender schnell allein da. Airlines nutzen bei Verspätungen und Stornierungen die Unwissenheit der Passagiere aus, die ihre Rechte nicht oder kaum kennen. Versuchen Kunden selbstständig, ihre Entschädigung oder Rückerstattung einzufordern, lehnen in den meisten der Fälle die Airlines die Beschwerde von vornherein ab. Wir sehen oft, dass sich die Airlines mit außergewöhnlichen Umständen herausreden, und die Fluggesellschaft zahlt keine Entschädigung. Aber die Probleme sind oftmals keine außergewöhnlichen Umstände.

Warum es sich lohnt, seine Rechte als Passagier zu kennen: Flugrecht?

Auf welches Flugrecht Sie sich berufen können, verrät Ihnen Flightright. Dafür haben wir ein innovatives Online-Prüfungstool entwickelt, das innerhalb weniger Minuten Ihren Anspruch auf Entschädigung prüft. Denn je nach Land bestehen unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen. Dabei kann es bereits hilfreich sein, einige grundlegende Regelungen zu kennen: Beispielsweise ist in der EU-Verordnung EG 261 festgehalten, wann Sie Anspruch auf Entschädigung haben und wie hoch diese Summen angesetzt sind. Doch nur die wenigsten Fluggäste setzen sich gründlich mit dem Thema auseinander. Viele verzichten aus Bequemlichkeit darauf, für ihre Rechte einzustehen.

Das Montrealer Übereinkommen indes schließt eine Lücke bei internationalen Flügen. Und in den USA gibt es eigene, spezifische Fluggastrechte. Allen gemeinsam sind die Rechtsfälle, mit denen sie sich befassen: Verspätung, verpasster Anschlussflug, Annullierung, Nichtbeförderung, Gepäckprobleme. Je nach Entfernung des Fluges und der Verspätung haben Sie gemäß der EG-Verordnung 261 Anspruch auf Entschädigungen von bis zu 600 Euro.
Seit 2010 bietet Flightright digitale, unkomplizierte und transparente Rechtshilfe auf schnellen Kommunikationswegen – ohne Kostenrisiko für Verbraucher.

Sie sitzen wegen einer Flugverspätung am Flughafen fest? Ihr Flug wurde gestrichen (annulliert) oder Sie wurden von der Passagierliste gestrichen? Ihr Gepäck ist verloren gegangen oder erst nach Tagen wieder aufgetaucht?

In jeder der oben beschriebenen Situationen haben Sie als Fluggast ein Recht auf Entschädigung.
Beauftragen Sie Flightright bequem online:

Wir setzen Ihre Rückerstattung und Ihre Entschädigung durch!
Mit uns können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei in zwei Minuten prüfen

Wann hat die Airline Sie über den Flugausfall / Flugumbuchung informiert?
Am Flugtag / weniger als 14 Tage vorher oder Mehr als 14 Tage vor Abflug

Sind auch Sie von einer Überbuchung, Flugverspätung oder einem verpassten Anschlussflug betroffen? Jetzt Flug prüfen. Einfach ✔ schnell ✔ & ohne Risiko ✔

Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, Passagiere über Ihre Rechte zu informieren – Flugrecht?

Airlines müssen Flugreisende ausführlich über ihre Fluggastrechte informieren. Dazu gehören zum Beispiel Informationen der Passagier:innen bei der Abfertigung, Aushändigung von schriftlichen Hinweisen bei Verspätungen und ausreichend Information auf der Website der Fluggesellschaft.

Das Landgericht Berlin entschied (Urteil vom 08. Oktober 2015, Az.: 52 O 102/15), dass die Fluggesellschaft Germania ihre Kundschaft nicht länger falsch über ihre Rechte bei großen Verspätungen und Überbuchungen informieren darf. Ein auf der Germania-Website veröffentlichtes Informationsblatt über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen im Fall von Überbuchungen, Annullierungen und großen Verspätungen hatte die Rechtsansprüche der Kunden missverständlich und teilweise falsch wiedergegeben. Zum Beispiel fehlte der Hinweis auf Ausgleichszahlungen von 250 bis 600 Euro gänzlich. Ebenso wurden die Möglichkeiten der Flugpreiserstattung sowie eines kostenlosen Rückflugs zum Ausgangsflughafen bei einem Flugausfall nicht erwähnt.

Wichtig: Auch wenn die Airline Ihnen als Ausgleich bereits Gutscheine, meist von geringerem Wert als die Entschädigung nach EU-Recht, ausgehändigt hat, steht Ihnen trotzdem noch eine Entschädigungszahlung zu.

Eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug bzw. Flugproblemen einreichen

In der EU-Fluggastrechtsverordnung ist verankert, dass Airlines unter bestimmten Bedingungen eine Rückerstattung zu leisten haben. Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden, einem Flugausfall oder einer Nichtbeförderung aufgrund einer Überbuchung hat der Fluggast das Recht auf eine Entschädigung. Wir von Flightright sind Experten für Flugrecht und unterstützen Flugpassagiere bei der Durchsetzung ihrer Rechte bei den folgenden Problemen:

Entschädigung bei Flugverspätung: Flugrecht?

Bei großen Verspätungen kann Reisenden nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen. Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug. Für einen Entschädigungsanspruch muss der verspätete Flug in der EU starten oder in der EU landen und von einer europäischen Airline durchgeführt werden.

Was bekommt man bei zwei Stunden Flugverspätung? Sie haben einen Versorgungsanspruch gegen die Airline. Diese muss Sie mit Essen und Trinken versorgen und sich ggf. um eine Hotelübernachtung kümmern. Was kann ich bei einer Flugverspätung tun? Mehr über Flugverspätung erfahren Sie hier.

Entschädigung bei Flugausfall (Annullierte Flüge): Flugrecht?

Flugausfälle kommen leider immer wieder vor. Reisende müssen das aber nicht einfach hinnehmen. Denn glücklicherweise haben Passagiere bei einem Flugausfall umfassende Rechte. In vielen Fällen haben Fluggäste bei einem Flugausfall Anspruch auf Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten oder eine Erstattung der Ticketkosten für den ausgefallenen Flug sowie auf Versorgungsleistungen am Flughafen. Hat die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage im Voraus informiert, können Sie für einen Flugausfall eine Entschädigung fordern.
Was kann ich bei einem annullierten Flug tun?
Mehr über Flugausfall (Annullierte Flüge) erfahren Sie hier

Schadensersatz bei Gepäckprobleme: Flugrecht?

Die Rechte von Flugreisenden im Falle von Gepäckverspätung, Gepäckverlust und Gepäckbeschädigung sind im Montrealer Übereinkommen geregelt. Wenn Ihr Koffer verloren geht, verspätet oder beschädigt am Zielort ankommt, können Sie bis zu 1.385 Euro pro Person an Schadenersatz verlangen. Was kann ich tun, wenn mein Koffer verspätet ist oder beschädigt wurde oder gar nicht ankommt?

Fluggastrechte bei einer Nichtbeförderung (Boardingverweigerung)

Sie können ihren Flug nicht antreten, weil Sie von der Airline nicht mitgenommen werden. Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, indem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde – so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Was kann ich bei einer Nichtbeförderung tun?
Mehr über Freiwillige bzw. Unfreiwillige Nichtbeförderung erfahren Sie hier.

Entschädigung bei Überbuchung: Flugrecht?

Die Airline hat Ihren Flug überbucht und Sie finden keinen Platz mehr an Bord Ihres Fluges. Wenn die Airline Ihren Flug überbucht hat und Sie deshalb nicht wie geplant befördern kann, haben Sie nach EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf 250 bis 600 Euro Entschädigung. Gleichzeitig haben Sie im Falle einer Überbuchung ein Anrecht auf Verpflegungsleistungen am Flughafen. Was sollte ich tun, wenn mein Flug überbucht wurde?
Mehr über Überbuchung erfahren Sie hier.

Entschädigung für verpasste Anschlussflüge: Flugrecht?

Sie erreichen das Endziel Ihrer Reise 3 oder mehr Stunden verspätet, weil Sie Ihren Anschlussflug aufgrund einer kürzeren Verspätung verpasst haben. Das gilt auch, wenn die Flüge von unterschiedlichen Airlines ausgeführt wurden und auch, wenn der Anschlussflug außerhalb der EU liegt, solange alle Flüge unter einer Buchung laufen. Dann haben sie nach EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro sowie Verpflegungsleistungen am Flughafen. Was sollte ich bei einem verpassten Anschlussflug tun?
Mehr über verpasste Anschlussflüge erfahren Sie hier.

Wichtig: Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen.

Außergewöhnliche Umstände: keine Entschädigung
Was sind „außergewöhnliche Umstände“?

Ist die Fluggesellschaft nicht für die Flugverspätung verantwortlich, muss sie gemäß der Fluggastrechteverordnung keine Entschädigungszahlung leisten. Dies gilt bei so genannten „außergewöhnlichen Umständen“. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden. Dazu zählen:

  • Sperrungen des Flughafens oder Luftraums
  • Politische Instabilität
  • Unvermeidbare Sicherheitsrisiken
  • Streiks der Flugsicherung
  • Vögel im Triebwerk
  • Unwetter

Keine „außergewöhnliche Umstände“?

  • Technik: Wallentin-Hermann (EuGH) C-549/07; Van der Lans (EuGH) C 257/14
  • Fehlende Crew, kranker Pilot
  • Beschädigung durch Treppenfahrzeug: Siewert (EuGH) C-394/14

Unsere Leistungen im Flugrecht im ÜberblickFlugrecht

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Flugausfall (Flugannullierung)Jetzt Auszahlung berechnen (2 Minute)
Nichtbeförderung (Boardingverweigerung)Jetzt Auszahlung berechnen (2 Minute)
ÜberbuchungJetzt Auszahlung berechnen (2 Minute)
Verpasste AnschlussflügeJetzt Auszahlung berechnen (2 Minute)
Verlust, Beschädigung oder Verspätung von GepäckJetzt Auszahlung berechnen (2 Minute)
Unsere Leistungen im Flugrecht im Überblick – Flugrecht

Wie hoch ist die Entschädigung?

Entschädigungshöhe bzw. Entschädigung nach Flugdistanz: Die Höhe der Entschädigung ist nach EU-Fluggastrechte-Verordnung abhängig von der Flugstrecke und nicht vom Ticketpreis, der gezahlt wurde:

FlugentfernungEntschädigung
Kurzstrecke (Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km)
z.B. Wien – Mailand
Ihnen steht eine Entschädigung von bis zu *€250 pro Person
Mittelstrecke (EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km)
z.B. Wien – Mailand
Ihnen steht eine Entschädigung von bis zu *€400 pro Person
Mittelstrecke (nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 – 3,500 km)
z.B. Wien – Lissabon
Ihnen steht eine Entschädigung von
bis zu *€400 pro Person
Langstrecke (nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km)
z.B. Wien – Abu Dhabi
Ihnen steht eine Entschädigung von bis zu *€600 pro Person
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)

Was soll man tun, wenn Sie von der Verspätung bzw. Annullierung Ihres Fluges getroffen wurden?

Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Fragen Sie nach dem Grund, warum der Flug verspätet oder annulliert wurde.
  • Lassen Sie sich den Grund der Verspätung schriftlich vom Airline-Personal bestätigen.
  • Sammeln Sie Belege für Ausgaben während der Wartezeit.
  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte, andere Reisedokumente und alle Belege für eventuell entstandene zusätzliche Ausgaben, einschließlich der erforderlichen Lebensmittel, Kleidung usw. auf.
  • Bestehen Sie auf Versorgungsleistungen: Fordern Sie Essen, Getränke und bei Bedarf kostenlosen Transport sowie Hotelunterkunft an.
  • Wenn Ihr Flug annulliert wurde, fordern Sie einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung des Ticketpreises an.
  • Achten Sie darauf, keine Verzichtserklärungen zu unterzeichnen oder Gutscheine zu akzeptieren, bei denen Sie auf Ihr Recht auf Entschädigung verzichten müssen.
  • Prüfen Sie Ihren Entschädigungsanspruch und machen Sie ihn geltend. Wo? HIER!
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Wie kann ich das Flugrecht geltend machen und wie bekomme ich meine Entschädigung?

Natürlich können Sie Ihr Flugrecht selbst geltend machen. Allerdings müssen Sie dafür Ihre eigene Zeit und Ihre Nerven investieren. In der Regel dauert es etwa drei Stunden, die Unterlagen zusammenzutragen, die Airline anzuschreiben und gegebenenfalls eine Zahlungsaufforderung zu schreiben. Wenn Sie selbst versuchen, Ihre Entschädigung durchzusetzen, und die Fluggesellschaft nur einen Teil der Entschädigung oder gar keine Entschädigung zahlt, bleibt Ihnen nur noch der Weg einer Klage vor Gericht.

Die Beauftragung eines Anwalts ist jedoch mit zusätzlichen Kosten und Risiken verbunden, die Sie nur im Erfolgsfall erstattet bekommen. Im Falle einer Niederlage vor Gericht müssen Sie die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten tragen.

Beauftragen Sie Flightright bequem online mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs:
Sie wollen Ihre Zeit nicht unnötig verschwenden und Ihnen das lange Hin und Her mit der Fluggesellschaft sparen? Nutzen Sie unsere Rechtsexpertise. Seit 2010 verhelfen wir Flugreisenden nun zu ihrem Recht, denn es gibt einen Unterschied zwischen Recht-Haben und Recht-Bekommen. Als Marktführende in diesem Bereich ist es unsere Leidenschaft, diesen Unterschied aufzuheben. Wir verhelfen Flugreisenden zu ihrem Recht und setzen uns für ihre Entschädigung ein. Da wir wissen, welche Tricks und Ausflüchte die Airlines anwenden und welche Argumente und Beweise notwendig sind, um erfolgreich eine Entschädigung durchzusetzen, konnten wir bis heute schon über 400.000.000 Euro für unsere Kundschaft erstreiten.

Nutzen Sie gleich unseren Entschädigungsrechner für eine kostenlose Prüfung Ihres Fluges. Wenn Sie anspruchsberechtigt für eine Entschädigungszahlung sind, können Sie uns mit nur einem Klick mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen.

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Flugrecht: Was sind die Kosten bei Flightright?

Flightright ist das führende Fluggastrechte-Portal Europas. Seit 2010 kümmern wir uns darum, dass Flugreisende ihre rechtmäßige Entschädigung für Flugverspätungen und Flugausfälle erhalten.
Dabei gilt unsere Erfolgsgarantie: Wir setzen Ihre Entschädigung durch oder unser Service ist komplett kostenlos. Wir behalten nur bei Erfolg eine Vergütung in Höhe von i.d.R. 20 bis 30 % (+MwSt.) der durchgesetzten Entschädigungssumme ein.
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Wie kann ich meinen zukünftigen Flug absichern?

Sie haben in Zukunft eine Flugreise geplant und wollen schon im Voraus sicher sein, keine Entschädigungszahlungen zu verpassen? Kein Problem. Sie können Ihre Flüge vorab in unseren Entschädigungsrechner eintragen und wir machen Sie darauf aufmerksam, wenn Entschädigungsansprüche für Sie bestehen. So kann ein Ärgernis aus der letzten Flugreise zur attraktiven Anzahlung für den nächsten Urlaub werden.

Checkliste: Ihre Fluggastrechte

  • Nach 2 Stunden Wartezeit am Flughafen haben Sie bereits Anspruch auf Getränke und Snacks von der Fluggesellschaft.
  • Sie können nach EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf Entschädigung zwischen 250 € und 600 € haben, wenn Ihr Flug 3 oder mehr Stunden verspätet ist, annulliert oder überbucht wurde oder Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben.

Voraussetzungen:

  • Ihr Problemflug ist nicht länger als 3 Jahre her
  • Sie haben ein gültiges Ticket und Buchungsbestätigung.
  • Sie haben rechtzeitig eingecheckt. (Normalerweise bis 45 Minuten vor Abflug)
  • Ihr Flug ist entweder in der EU gestartet (jede Airline) oder ist in der EU gelandet (Airlines mit Sitz in der EU)
  • Die Buchungsart, also ob beispielsweise Einzelbuchung, Geschäftsreise oder Pauschalurlaub, spielt keine Rolle für Ihr Recht auf Entschädigung.
  • Die Fluggesellschaft ist verantwortlich für die Flugstörung. (Beispiel: Technisches Problem oder erkranktes Bordpersonal)

Wie kann Flightright Ihnen weiterhelfen?

Sie sitzen wegen einer Flugverspätung am Flughafen fest? Ihr Flug wurde gestrichen (annulliert) oder Sie wurden von der Passagierliste gestrichen? Ihr Gepäck ist verloren gegangen oder erst nach Tagen wieder aufgetaucht? In jeder der beschriebenen Situationen haben Sie als Fluggast ein Recht auf Entschädigung.

Laut EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere und Passagierinnen bei einer Verspätung, Annullierung, Überbuchung sowie bei verpassten Anschlussflügen Anspruch auf eine Entschädigung. Diese Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis. Flightright, setzt Ihr Recht für Sie durch. Notfalls auch vor Gericht.

Tipp: Flightright hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte! Mit uns können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei in zwei Minuten prüfen. ✔️Einfach, ✔️schnell & ohne ✔️Risiko

Als Experten und Expertinnen zum Thema Fluggastrecht setzen wir ihr Recht auf Entschädigung gegenüber der Airline durch!

Flightright kämpft als marktführendes Verbraucherportal für die Durchsetzung von Fluggastrechten. Wir treten für Ihre Rechte im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein und berufen uns dabei auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union. Gerne helfen Ihnen die Expert:innen für Fluggastrechte von Flightright auch bei Ticketkostenerstattungen und Erstattungen von abgesagten Pauschalreisen. 

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