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Fluggastrechte bei Flugausfall oder -verspätung durch Aer Lingus-Streik
Passagierrechte beim Streik der Aer Lingus– Viele Reisende sind überrascht, wenn sie erfahren, dass sie auch bei einem Streik bestimmte Rechte haben – denn oft geht man davon aus, dass bei „höherer Gewalt“ automatisch alle Ansprüche entfallen. Doch genau hier schützt die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 die Passagiere. Sie schreibt vor, dass Airlines selbst in außergewöhnlichen Situationen für das Wohl ihrer Gäste verantwortlich sind.
Das bedeutet konkret: Auch wenn Aer Lingus für den Streik nichts kann (z. B. bei einem Streik der Flugsicherung), muss sie Betreuungsleistungen wie Essen, Getränke oder eine Übernachtung anbieten.
Ist der Streik hingegen hausgemacht – also vom eigenen Personal – kann sogar eine Entschädigungszahlung in Geld fällig werden. Die Airline kann sich dann nicht auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen, weil der Streik aus ihrem eigenen Einflussbereich stammt. Diese Rechte gelten unabhängig davon, ob der Flug rein innerdeutsch, innereuropäisch oder interkontinental ist, solange er von einem EU-Flughafen startet oder von einer EU-Airline wie Aer Lingus durchgeführt wird.
Anspruch auf Entschädigung beim Aer Lingus Streik
Der Anspruch auf Entschädigung hängt vor allem von der Ursache des Streiks ab. Entsteht der Streik innerhalb des Unternehmens – zum Beispiel durch Tarifkonflikte mit dem Kabinenpersonal, den Piloten oder Technikern – liegt die Verantwortung bei der Aer Lingus. In solchen Fällen gilt der Streik nicht als außergewöhnlicher Umstand, und die Airline muss betroffenen Passagieren Entschädigung zahlen.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nicht nach dem Ticketpreis, sondern nach der Entfernung des Fluges (Flugdistanz). Selbst Billigflieger können daher hohe Ansprüche haben. Wichtig ist, dass der Flug eine Verspätung von mehr als drei Stunden hatte oder annulliert wurde. Auch wenn Ihnen ein Ersatzflug angeboten wurde, der aber zu spät ankam, haben Sie Anspruch.
Bei 0 bis 1.500 Kilometer haben Reisende Anspruch auf 250 Euro
Bei 1.501 bis 3.500 Kilometer besteht für Reisende Anspruch auf 400 Euro
Für Reisen ab 3.501 Kilometern können Passagiere eine Entschädigung von bis zu 600 Euro erhalten (bei Flügen innerhalb der EU ist die Entschädigung auf 400 Euro begrenzt).
Ein Beispiel: Ihr Flug von Frankfurt nach New York (über 3.500 km) fällt wegen eines Pilotenstreiks aus. Sie werden auf den nächsten Tag umgebucht, der Flug kommt mit 5 Stunden Verspätung an. Hier haben Sie Anspruch auf 600 € Entschädigung pro Person (abzgl. Erfolgsprovision bei Flightright).
Wann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks bei Aer Lingus?
Hier noch einmal die wichtigsten Voraussetzungen im Detail:
✅ Interner Streik: Der Streik wird von Aer Lingus-Mitarbeitern geführt (Piloten, Crew, Technik, Verwaltung).
✅ Flugverspätung oder Annullierung: Aufgrund eines Streiks ist Ihr Aer Lingus Flug um mindestens 3 Stunden verspätet, fällt ganz aus oder Sie werden gar nicht befördert.
✅ Keine außergewöhnlichen Umstände: Es handelt sich nicht um externe Streiks, Naturkatastrophen, Unwetter oder politische Unruhen.
✅ Innerhalb der Frist: Ihre Ansprüche müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden, nachdem Ihr Flug durch einen Streik bei Aer Lingus ausgefallen war.
Sonderfall: Selbst wenn Aer Lingus Sie auf einen Ersatzflug umbucht, kann der Anspruch auf eine Entschädigung bestehen – es zählt immer die Ankunftszeit am Endziel.