Reiserucksack im Flugzeug - Das sollten Sie beachten | Flightright AT
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Reiserucksack im Flugzeug: Wie Sie mit Rucksack richtig fliegen

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Das Wichtigste zum Thema „Reiserucksack im Flugzeug“

  • Beim Packen eines Rucksacks für das Flugzeug sollten einige Regeln beachtet werden.
  • Größe und Gewicht des Rucksacks sollten den Bestimmungen der Fluggesellschaft entsprechen.
  • Wertvolle Gegenstände sollten im Handgepäck transportiert werden.
  • Flüssigkeiten und scharfe Gegenstände müssen in einem separaten Beutel verstaut werden.
  • Schwere Gegenstände sollten im unteren Bereich des Rucksacks platziert werden.
  • Die Kleidung kann platzsparend zusammengerollt werden.
  • Auf gepolsterte Schultergurte und eine ausreichende Belüftung sollte geachtet werden.
  • Zusätzliches Zubehör wie ein Regenschutz oder ein abschließbares Reißverschlusssystem können nützlich sein.
  • Ein gut gepackter Rucksack kann das Reisen angenehmer machen und Verletzungen vorbeugen.
  • Ziel ist es, den Rucksack sicher und platzsparend zu packen, um ein komfortables Flugerlebnis zu gewährleisten.


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Ohne Gepäck zu verreisen, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Allerdings kann man sich beim Packen teilweise deutlich einschränken, indem man nur an das Wichtigste denkt. In diesem Fall genügt bei einem Wochenendtrip für die Meisten bereits ein kleiner Reiserucksack aus. Der große Vorteil besteht darin, dass Sie diesen mit an Bord des Flugzeugs mitnehmen können. Damit sparen Sie sich nicht nur die zeitraubende Gepäckaufgabe, sondern auch das Warten am Gepäckband nach erfolgter Landung am Ziel. Doch auch mit Koffer ist ein zusätzlicher Reiserucksack, den Sie mit ins Flugzeug nehmen dürfen, goldwert. Schließlich ist das eine Art Absicherung für den Fall, dass Ihr Gepäck auf der Reise zum Urlaubsziel verloren geht. Mithilfe des Rucksackinhalts lässt sich nämlich die Zeit überbrücken, bis Sie endlich Ihren Koffer zurückerhalten. Großformatige Reiserucksäcke wiederum sind eine beliebte Alternative zum klassischen Koffer. Wie Sie mit dem Rucksack richtig fliegen, wollen wir Ihnen im Folgenden einmal erklären.

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Welche Rucksäcke sind im Flugzeug erlaubt?

Rucksack ist nicht gleich Rucksack. Schließlich gibt es hier zum Teil deutliche Größenunterschiede. Der Boom des Backpackings hat dafür gesorgt, dass sich immer mehr Reisende für einen Rucksack anstelle eines großen Koffers entscheiden. Diese sind in der Regel nicht nur schwer, sondern nehmen auch noch jede Menge Platz in der Kabine ein. Um mehr Einfluss darauf zu haben, wie voll der Kabinenraum schlussendlich ist, gibt es Beschränkungen für die Mitnahme. Für die Vorgaben spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Reiserucksack für Herren oder einen Reiserucksack für Damen handelt. Darüber sind sich alle Airlines einig. Leider ist das nicht bei allen Parametern bezüglich des Reiserucksacks der Fall.

So gibt es beispielsweise keine wirkliche Vorgabe dafür, wie groß ein Reiserucksack sein darf. Hier gibt es lediglich eine Empfehlung der International Air Transport Association (IATA). Diese besagt, dass das Gepäckstück einen Umfang von maximal 115 cm haben darf. Dieser errechnet sich aus der Summe aus Länge, Breite und Höhe. Aus dieser losen Vorgabe resultiert natürlich, dass jede Airline die Vorgaben für sich selbst auslegt. Da es für das Gewicht seitens der IATA ebenfalls keine Regelungen gibt, haben auch hier die Airlines freie Hand. So verwundert es auch nicht, dass das Handgepäck bei der Lufthansa maximal 8 kg wiegen darf, bei British Airways hingegen bis zu 23 kg möglich sind.

Doch nicht nur die Maße des Rucksacks sind sprichwörtlich maßgebend. Auch der Inhalt spielt eine große Rolle dabei, ob Sie das Gepäckstück mit an Bord nehmen dürfen oder nicht. Im besten Fall packen Sie Ihren Rucksack so, dass sich keine sogenannten gefährlichen Gegenstände darin befinden. Das sollten beispielsweise Wanderer bedenken, die Ihre Wanderstöcke mit ins Handgepäck nehmen wollen. Im Bereich der gefährlichen Gegenstände gibt die IATA übrigens strenge Regularien vor, an die sich jede Airline zu halten hat. Der Katalog an verbotenen Gegenständen ist recht lang. Wir haben Ihnen einmal klassische Vorgaben zusammengestellt.

  • Flüssigkeiten dürfen nur maximal 100 ml Volumen aufweisen
  • Insgesamt darf die Flüssigkeitsmenge 1 l nicht übersteigen
  • Absolutes Verbot von brennbaren Flüssigkeiten
  • Mit Gas befüllte Behälter
  • Nur Sicherheitsstreichhölzer sind erlaubt
  • Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm sind untersagt
  • Gefährliche Gegenstände, die potenziell als Waffe genutzt werden können

Wie groß darf ein Rucksack beim Fliegen sein?

Wer keinen Koffer aufgeben möchte, muss sich früher oder später die Frage stellen, ob der Rucksack überhaupt als Handgepäck durchgehen würde. Stellen Sie sich beispielsweise einmal vor, dass Sie einen Flug mit der irischen Airline Ryanair vor sich haben. Wie groß darf der Rucksack im Flugzeug bei Ryanair sein? Die Billig-Airline gibt vor, dass Handgepäckstücke und damit auch Rucksäcke maximal 55 x 40 x 20 cm messen und höchstens 10 kg wiegen dürfen.

Welcher Reiserucksack passt unter einen Flugzeugsitz?

Haben Sie Ihren Reiserucksack mit an Bord nehmen dürfen, wird Sie das Kabinenpersonal früher oder später darum bitten, selbigen unter dem Sitz der vor Ihnen sitzenden Person zu verstauen. Dies soll vor allem Sicherheitsaspekten dienen. Schließlich erschwert ein im Weg liegender Rucksack das Herausgehen aus der Sitzreihe. Weiterhin kann dieser bei Turbulenzen gerne einmal durch den Kabinenraum fliegen. Ist er fest unter dem Sitz verstaut, dämmt man diese Gefahren ein. Ein Rucksack mit den gängigen Maßen 55 × 40× 20 cm lässt sich hier optimal darunter verstauen.

Kann man einen Reiserucksack zusätzlich zum Handgepäck mit an Bord nehmen?

Ob Sie gleich mehrere Handgepäckstücke mit an Bord des Fliegers nehmen dürfen, hängt ebenfalls von der Airline ab, mit der Sie die Reise antreten. Wer sich für den Basis-Tarif entscheidet, hat hier in der Regel das Nachsehen. Schließlich untersagen die meisten Airlines in diesem Fall die Mitnahme von mehr als einem Handgepäckstück. Etwas anderes gilt häufig dann, wenn Sie in der Business- oder gar First-Class fliegen. Hier drückt das Kabinenpersonal gerne mal ein Auge zu.

Welcher Rucksack zählt als Handgepäck?

Die wohl wichtigsten Vorgaben für das Handgepäck sind Größe und Gewicht. Aber was zählt als Handgepäck unter den Rucksäcken? Wie groß darf ein Rucksack für das Handgepäck sein? Maximalgewichte und Abmessungen werden zu einem gewissen Teil von der IATA vorgegeben. Die detaillierten Handgepäckbestimmungen legen allerdings die Airlines selbst fest. So gibt es teils deutliche Unterschiede zwischen der zugelassenen Rucksackgröße für Handgepäck. Folgende Bestimmungen namhafter Airlines sollten Sie beim Reisen mit Rucksack als Handgepäck beachten.

Rucksack als Handgepäck – ein Überblick

Kurze Beschreibung (was empfehlen die Airlines?):

1. Reiserucksack – Lufthansa Handgepäck:

Wie viele Gepäckstücke Sie bei einem Flug mit der Lufthansa mitnehmen dürfen, hängt von Ihrem Ticket ab. In der Economy Class ist nur ein Gepäckstück möglich. Dieses darf maximal 8 kg wiegen. Wer sich für Business oder First Class entscheidet, darf hingegen zwei Gepäckstücke mit 8 kg Gewicht mitnehmen. Die Maße eines Gepäckstücks für das Handgepäck dürfen maximal 55 x 40 x 23 cm betragen. Bei Kleidersäcken schreibt Lufthansa Maße von maximal 57 x 54 x 15 cm vor. Für weitere Informationen über Lufthansa Handgepäck klicken Sie hier.

2. Reiserucksack – Eurowings Handgepäck:

Auch bei Eurowings kommt es darauf an, welchen Tarif Sie gebucht haben. Im Basistarif können Sie ein kleines Gepäckstück mit den Maßen von maximal 40 x 30 x 25 cm mitnehmen. Wem das nicht ausreicht, der muss für ein zusätzliches großes Handgepäckstück mit den Maßen von maximal 55 x 40 x 23 cm und einem Maximalgewicht von 8 kg mindestens 15 Euro Aufpreis zahlen. Für weitere Informationen über Eurowings Handgepäck klicken Sie hier.

3. Reiserucksack – Ryanair Handgepäck:

Bei Ryanair können Sie ein Handgepäckstück auf jeden Fall mit an Bord nehmen. Die Vorgabe der irischen Billigairline zur Größe richtet sich nach dem Platz unter dem Sitz der vor Ihnen sitzenden Person. Passt der Rucksack nicht darunter, ist er zu groß. Das bedeutet, dass das Gepäckstück 40 x 25 x 20 cm, 45 x 20 x 40 cm oder 25 x 40 x 20 cm messen darf. Wem ein kleines Gepäckstück nicht ausreicht, der kann gegen Aufpreis ein zusätzliches mit an Bord nehmen. Dieses darf maximal 10 kg wiegen und 55 x 40 x 20 cm messen. Für weitere Informationen über Ryanair Handgepäck klicken Sie hier.

4. Reiserucksack – British Airways Handgepäck:

Bei Flügen mit British Airways dürfen Sie ein Handgepäckstück mit einem Maximalgewicht von erstaunlichen 23 kg mit sich führen. Dabei dürfen die Maße des Gepäckstücks 40 x 30 x 15 cm betragen. Gegen einen Aufpreis ist ein weiteres, größeres Gepäckstück möglich. Dieses darf die Maße von 56 x 45 x 25 cm haben. Für weitere Informationen über British Airways Handgepäck klicken Sie hier.

5. Reiserucksack – Air France Handgepäck:

Auch bei der französischen Airline (Air France) hängt es davon ab, in welcher Klasse Sie unterwegs sind. So dürfen Sie in der Economy Class ein Handgepäckstück mit den Maßen von maximal 55 x 35 x 25 cm mitnehmen. Zusätzlich dazu ist ein kleiner Gegenstand erlaubt. Wer hingegen in Premium Economy, Business oder La Première fliegt, darf insgesamt zwei Gepäckstücke sowie einen zusätzlichen Gegenstand mitnehmen. Für weitere Informationen über Air France Handgepäck klicken Sie hier.

Reiserucksack – Handgepäckbestimmungen: Wikipedia

Sie möchten mit einer anderen Airline als den oben genannten verreisen? Dann sollten Sie einen Blick auf die Wikipedia-Seite zum Thema Handgepäck werfen. Hier werden die Bestimmungen der einzelnen Airlines noch einmal aufgelistet. Informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig über die entsprechenden Vorgaben. Andernfalls droht ein böses Erwachen am Flughafen, da Sie Ihren Rucksack womöglich doch als teures Gepäckstück aufgeben müssen.

Ist ein Rucksack Handgepäck Lufthansa?

Ob Ihr Rucksack bei der Airline Lufthansa als Handgepäck gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen ist die Größe entscheidend. Alles, was größer als 55 x 40 x 23 cm ist oder schwerer als 8 kg wiegt, zählt nicht mehr als Handgepäck. Bei Kleidersäcken sieht die Airline Sonderregelungen vor. Diese dürfen 57 x 54 x 15 cm groß sein.

Ist ein Rucksack Handgepäck Ryanair?

Ryanair gibt für das Handgepäck unterschiedliche Maße vor. Dem Formfaktor eines klassischen Rucksacks entspricht dabei am ehesten das Maß 40 x 30 x 15 cm. Um es den Reisenden leichter zu machen, spricht die irische Airline davon, dass das Gepäckstück unter den Sitz der vor Ihnen sitzenden Person passen muss. Alternativ können Sie gegen Aufpreis auch ein zusätzliches größeres Handgepäckstück mit den Maßen 55 x 40 x 20 cm und einem Gewicht von maximal 10 kg hinzubuchen.

Flugverspätung / Flugausfall gehabt?

Gefährliche Gegenstände im Rucksack / Handgepäck zu beachten

Mindestens genauso wichtig wie die Bestimmungen zu Größe und Gewicht vom Handgepäckstück sind die Vorgaben zu den erlaubten Inhalten. Während die IATA den Fluggesellschaften bei den Maßen von Rucksack, Rollkoffer und Co. Freiheiten lässt, schreibt sie bei den Inhalten feste Regeln vor. Achten Sie beim Packen Ihres Rucksacks auf Folgendes:

  • Flüssigkeiten dürfen nur maximal 100 ml Volumen aufweisen und müssen in einem durchsichtigen Flüssigkeitsbehälter sein
  • Insgesamt darf die Flüssigkeitsmenge 1 l nicht übersteigen
  • Absolutes Verbot von brennbaren Flüssigkeiten
  • Mit Gas befüllte Behälter nicht erlaubt
  • Nur Sicherheitsstreichhölzer sind erlaubt
  • Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm sind untersagt (bei einem Trekkingmesser unbedingt die Klingenlänge nachmessen)
  • Gefährliche Gegenstände, die potenziell als Waffe genutzt werden können, sind untersagt

Rucksack für den Flug als Gepäck aufgeben – das müssen Sie beachten

Entspricht Ihr Rucksack nicht den Handgepäckbestimmungen der IATA und Fluggesellschaften, dann müssen Sie diesen womöglich als normales Gepäck aufgeben. Hierbei richten Sie sich nach den allgemeinen Gepäckbestimmungen der IATA. So darf der Reiserucksack ein Gesamtgewicht von 23 kg aufweisen und einen Gesamtumfang von 158 cm nicht überschreiten. Allerdings geben Sie mit Ihrem Reiserucksack häufig auch einige Wertgegenstände aus der Hand, die mitunter empfindlich sind. Umso wichtiger ist es, den Rucksack ausreichend zu sichern, damit die Fahrt über die Gepäckbänder nicht allzu große Schäden hinterlassen oder man gar den Inhalt verliert. Um Schäden zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, dass der Rucksack möglichst kompakt gepackt wurde, keine Bänder an ihm herabhängen und in den Außentaschen nichts verstaut ist. Wir empfehlen Ihnen auf Nummer sicher zu gehen und dem Rucksack einen Schutz zu verpassen.

Reiserucksack ohne Schutz aufgeben

Um Schäden am Rucksack zu vermeiden, sollten Sie diesen nach Möglichkeit mit einem passenden Schutz aufgeben. Wer sich aus Kostengründen dagegen entscheidet oder schlicht nicht die Zeit dafür hat, sollte zumindest auf einige Dinge achten. So ist es äußerst wichtig, dass Sie aus dem Rucksack ein Gepäckstück machen, das kompakt daherkommt. Das bedeutet, dass am Rucksack selbst keine Bänder und Schlaufen herabhängen sollten. Diese könnten sich nämlich auf den Gepäckbändern verfangen, was zu Schäden führen kann. Weiterhin sollten Sie keine Gegenstände in den Außentaschen verstauen. Wer schon einmal gesehen hat, wie grob es auf Gepäckbändern zur Sache geht, wird verstehen, dass ansonsten ernste Schäden oder gar ein Verlust der Dinge in den Außentaschen drohen.

Nachteile beim Rucksacktransport ohne Schutz:

  • Rucksack ist Witterungsbedingungen ohne Schutzhülle ausgeliefert
  • Bänder am Rucksack können sich auf dem Gepäckband verhaken
  • Eingeschränkte Widerstandsfähigkeit, wodurch Schäden durch Flughafenmitarbeiter am Gepäckband drohen

Reiserucksack mit Rucksackhülle (Flightcover) aufgeben

Wer seinen Reiserucksack als Gepäck aufgeben muss, macht sich verständlicherweise Sorgen um den Inhalt und den Rucksack selbst. Schließlich ist eine Flugreise eine ziemliche Tortur für das Gepäckstück. Anders als Koffer ist der Rucksack dieser Herausforderung meist nicht gewachsen. Die Alternative ist einfach wie genial und nennt sich Flightcover. Hierbei handelt es sich um eine Hülle, die Sie ganz einfach um den Rucksack herum anbringen. Damit verwandeln Sie den Rucksack in ein kompaktes Gepäckstück und beugen Schäden vor.

Vorteile beim Rucksacktransport mit Schutz:

  • Extrem einfach in der Handhabung
  • Rucksack wird vor Witterung geschützt
  • Mehr Sicherheit: Flightcover bietet häufig Möglichkeit eines Vorhängeschlosses
  • Flightcover lässt sich häufig im Urlaub gleich als praktischer großer Beutel nutzen

Nachteile beim Rucksacktransport mit Schutz:

  • Flightcover sorgt für zusätzliches Gewicht: Wer mit dem Reiserucksack reist, möchte Platz und Gewicht sparen
  • Manche Flightcover sind anfällig und halten mehreren Flügen nicht stand, was ein mehrmaliges Nutzen manchmal unmöglich macht

Gepäck verspätet, weg oder beschädigt – was tun?

Sollte Ihr Gepäck verspätet ankommen, beschädigt oder gar weg sein, sollten Sie zunächst einmal tief durchatmen. Der erste Ansprechpartner ist in diesem Fall Ihre Airline. Diese muss sich darum kümmern, dass Sie Ihr Gepäck schnellstmöglich erhalten.

Wie kann Flightright Ihnen weiterhelfen?

Sie hatten Probleme bei Ihrer letzten Flugreise? Dann ist Flightright für Sie da. Egal, ob Sie eine Entschädigung bei Flugverspätung, Entschädigung bei Flugausfall oder Entschädigung bei Nichtbeförderung verlangen möchten. Wir unterstützen Sie gerne.

Laut EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere und Passagierinnen bei einer Verspätung, Annullierung, Überbuchung sowie bei verpassten Anschlussflügen Anspruch auf eine Entschädigung. Diese Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis. Sie können bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) Entschädigung pro Person bekommen. Flightright, setzt Ihr Recht für Sie durch. Notfalls auch vor Gericht.

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Als Experten und Expertinnen zum Thema Fluggastrecht setzen wir ihr Recht auf Entschädigung gegenüber der Airline durch!

Flightright kämpft als marktführendes Verbraucherportal für die Durchsetzung von Fluggastrechten. Wir treten für Ihre Rechte im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein und berufen uns dabei auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union. Gerne helfen Ihnen die Expert:innen für Fluggastrechte von Flightright auch bei Ticketkostenerstattungen und Erstattungen von abgesagten Pauschalreisen. 

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